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Solidarität mit Metin Aydin!

Am Freitag, den 04. Januar 2013, begrüßten einige AktivistInnen die Gefangenen in der JVA Schwäbisch Hall mit Feuerwerk und Parolen. Insbesondere galt der Gruß Metin Aydin und Deniz K., der für kurze Zeit aus Nürnberg nach Schwäbisch Hall verlegt worden war.

Metin wurde Anfang November mit Hilfe des §129b, der die „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ unter Strafe stellt, aus der Schweiz in die BRD ausgeliefert. Ihm wird vorgeworfen Mitglied der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) zu sein und ihm soll in der BRD der Prozess gemacht werden.

Um auf seinen Fall aufmerksam zu machen und um sich mit ihm solidarisch zu zeigen fand am 04. Januar vor den Knast eine Solidaritätsaktion statt. Darüber hinaus kann ein Solidaritätsschreiben untersützt werden, das wir im folgenden dokumentieren:

Am 1. November wurde der kurdische Aktivist Metin Aydin in einem Ambulanzfahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert. Metin, der als anerkannter politischer Flüchtling in Frankreich lebte, wurde im Juli 2011 während einer Urlaubs-Reise in die Schweiz wegen eines Interpol-Auslieferungsgesuchs aus Deutschland festgenommen und befand sich seither in Isolationshaft in einem Auslieferungsgefängnis.
In der Schweiz ist die PKK keine illegale Organisation und es gibt dort auch kein Auslieferungsabkommen mit der Türkei. Um so brisanter stellt es sich dar, dass ein Tag nachdem der türkische Ministerpräsident zum Staatsbesuch in der BRD war, Metin von der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert wurde.

Zum Zeitpunkt seiner Auslieferung befand sich Metin Aydin im 50. Tag im Hungerstreik und war in sehr schlechter körperlicher Verfassung, den er kurze Zeit später aus gesundheitlichen Gründen beendet hat. Bei seiner Auslieferung war er an Händen und Füssen an ein Bett gefesselt. Seine gesundheitliche Situation hat sich zwar gebessert, jedoch hat er nach wie vor massive körperliche Probleme. Seit dem 30. November befindet sich Metin in der JVA Schwäbisch Hall.

Hintergrund seiner Auslieferung ist, dass Metin Aydin mit Hilfe des Antiterrorparagraphen §129b vorgeworfen wird für die PKK („Partiya Karkeren Kurdistan“) und deren Jugendorganisation KCK („Komalen Ciwanen Kurdistan“) seit März 2008 politisch aktiv gewesen zu sein und als „Kadermitglied“ junge Kurden angeworben und ausgebildet zu haben. Die Anklageschrift gegen Metin Aydin, die Bestandteil des Auslieferungsverfahrens war, ist noch nicht fertig ausgearbeitet und es wird mit einem Prozess frühestens im Februar 2013 gerechnet. Neben der Verurteilung von ihm als „Terrorist“ droht ihm – nach Absitzen seiner Strafe – die Auslieferung in die Türkei, also Knast, Folter und politische Verfolgung.

Die Auslieferung Metin Aydins und der kommende Prozess gegen ihn reiht sich damit nahtlos ein in die Verfolgung migrantischer Organisationen mit Hilfe des §129b. Der Paragraph 129b stellt die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe und kann Haftstrafen von bis zu 10 Jahren nach sich ziehen. Bereits knapp 20 migrantische Linke sind mit diesem Paragraphen angeklagt und verurteilt worden. Auch den bisherigen Verurteilten droht jetzt die Abschiebung in die Türkei. Neben der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) trifft dies vor allem die PKK, die seit Oktober 2010 in der BRD nicht länger als kriminell, sondern als terroristisch eingestuft wird.

Mit dem Fall von Metin Aydin beweist die BRD einmal mehr, welche Rolle sie in der internationalen Aufstandsbekämpfung spielt. Deswegen heißt es für uns in mühevoller Kleinstarbeit Tag für Tag Solidarität zu organisieren, die Gefangenen in unsere Kämpfe mit einzubeziehen und diesen – als deutlichsten Ausdruck der sich verschärfenden Repression – unsere Solidarität zukommen zu lassen.

Zeigen wir Metin Aydin, dass er nicht alleine ist!
Machen wir auf seinen Fall aufmerksam!
Unterstützen wir ihn in seinem Kampf und zeigen ihm unsere Solidarität!

Solidarität ist eine Waffe! Nutzen wir sie!
Solidarität mit Metin Aydin!

Quelle: Solidaritätsaufruf. Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen - www.political-prisoners.net | www.no129.info | www.gefangenen.info

Dieser kann unterstützt werden per Mail an: stuttgart@political-prisoners.net oder an lb-hoch2@riseup.net

Wie in den USA und Spanien: So glänzend der Aufschwung...

Angela Merkel
Bildquelle:
Armin Linnartz
Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) lizenziert.
Leute mit halbwegs erhaltenem Gedächtnis erinnern sich noch an Schlagzeilen von 2007: USA - der Laden läuft! Spanien: Nachfrage nach Immobilien hält an! Jubel allenthalben: uns geht es gut.

Ein paar Jahre später die Erkenntnis: Immobilien ohne zahlungsfähige Mieter bringen nichts. Sie kosten.

Noch nicht durchgedrungen die Schlussfolgerung: Das Glück von damals ist die Mutter des Pechs von heute.

Trotz Globalisierung werden solche Erkenntnisse ungern geteilt. Man könnte es doch noch mal probieren! In Deutschland, wo es noch zahlungsfähige Mieter gibt. Und gutgläubige. Und halbwegs kreditwürdige! Und so aufs neue ins Immobilienfieber. Es ist noch viel zu wenig Land verbaut worden. Und intensiv weiterträumen.

Spricht irgendetwas dagegen, dass die gleichen Ursachen zu den gleichen Wirkungen führen werden?

Mit den bekannten Folgen für das täuschungswillige Gemüt. Wer erinnert sich nachträglich nicht nostalgisch an die schönen Zeiten in Spanien, als alle schnell Arbeit fanden und - im Vergleich zu früher - ordentlich bezahlt wurden. An die Stelle der notwendigen Wut auf die damals Verfügungsberechtigten tritt Sehnsucht. Man will nicht aus den Fehlern lernen. Man will sie wiederholen.

Das massenhafte Zutrauen zu Merkel ist so zu erklären. Selbst der offensichtliche Absturz ihrer jetzigen Politik wird ihr nicht schaden. Zumindest nicht gleich. Zwar wird vermutlich 2014 die materielle Grundlage des Vertrauens in ihr Genie geschwunden sein - aber dann ist sie ja erst mal gewählt. Und für eine weitere Periode unser Schicksal. Wenn nicht der Blitz rechtzeitiger Erkenntnis doch noch einschlägt.

Was tun gegen Hartz IV Sanktionen?

"Ihr Arbeitslosengeld fällt komplett weg": Das bekommen nicht nur immer mehr Hartz IV EmpfängerInnen zu hören, sie sind zudem auch noch ständig am Medienpranger, allen voran in "BILD". Eine der wenigen Möglichkeiten, sich dagegen mit Erwerbstätigen zusammenzuschließen ist die gewerkschaftliche Organisierung. In Stuttgart lädt der ver.di Erwerbslosenausschuss ein zur Veranstaltung "Keine Sanktion des Existenzminimums“ am Mittwoch, 16. Januar 2013, um 18.30 Uhr, im Gewerkschaftshaus Stuttgart, Raum 116, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart. Dazu heißt es in einem Flugblatt des Ausschusses:

"Der ver.di Erwerbslosenausschuss wird 2013 eine Kampagne gegen Sanktionen/Repressionen gegenüber Erwerbslosen und prekär Beschäftigten durchführen.

Worum geht es ?
• Im SGB II (Hartz IV) ist mit dem § 31 geregelt, dass gegen Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II Sanktionen verhängt werden können: Stufenweise kann der Bezug bis auf 0 Euro heruntergekürzt werden - bei Jugendlichen sogar direkt mit der ersten Sanktion!

• In 2012 wurden im Bundesdurchschnitt ca. 1 Million Sanktionen von den Jobcentern ausgesprochen, viele davon ohne Berechtigung oder aus nichtigem Anlass (70 % aufgrund von so genannten Meldeversäumnissen).

Was bedeuten Sanktionen?
• Sie bedeuten vor allem einen Angriff auf das Existenzminimum von Menschen im ALG II-Bezug.

• Das Existenzminimum selbst wurde aber bereits mit der Festlegung der Regelsätze bewusst, bedarfsunterdeckend heruntergerechnet. Die Leistungsberechtigten leben ein Leben in fortwährender finanzieller Not.

• Eben wegen dieser dauerhaften Geldknappheit löst jede Aufforderung zur Mitwirkung, Einladung etc., die vom Jobcenter immer mit Sanktionsandrohung versehen sind, beim Betroffenen Stress in Form von Existenzangst aus.

• Wird dann tatsächlich gekürzt, hat das für die Menschen oft katastrophale Folgen, die in den Bereich medizinischer Versorgung bis hin zu Verlust der Wohnung reichen können.

• Sanktionen erfüllen zudem die Funktion, einzuschüchtern und aus Angst vor Kürzungen jeden Job anzunehmen. Deutschland wurde so zum Niedriglohnland Nummer 1 in Europa!

Grundsätzlich gilt: ein von der Regierung selbst als Existenzminimum bezeichnetes Arbeitslosengeld II kann und darf nicht unterschritten werden!

Laut Bundesverfassungsgericht ist es "unverfügbar".

Was aber noch schwerwiegender ist: Sanktionen sind eine Form der Erniedrigung, die es ansonsten in keinem gesellschaftlichen Bereich gibt.

Das Ziel der Kampagne

• Wir wollen alle, die von ALG II betroffen sind, ermutigen, gemeinsam mit uns für die Abschaffung des Sanktionsparagraphen eine Aufklärungskampagne unter der Bevölkerung zu machen.

• Wir suchen Mitstreiter/innen (Einzelpersonen und Gruppen), die sich unserem Anliegen anschließen und unsere Kampagne unterstützen.

Wir laden Euch alle herzlich ein, mit uns bei diesem ersten Treffen Aktionen zu besprechen und zu planen.

ver.di Erwerbslosenausschuss Stuttgart"

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