trueten.de

»The boundaries which divide Life from Death are at best shadowy and vague. Who shall say where the one ends, and where the other begins?« Edgar Allan Poe

US-Friedensaktivist legt Beschwerde vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen die Verurteilung wegen einer gewaltfreier Aktion gegen Atomwaffen ein

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiDie Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ weist auf die Beschwerde eines US-amerikanischen Friedensaktivisten an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hin.

John LaForge, 67, gebürtig aus Duluth und langjähriger Co-Direktor der Watchdog-Gruppe Nukewatch in Wisconsin, wurde nach einem Go-In im Atomwaffenlager Büchel wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt. Auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt Büchel in der Eifel lagern im Kontext der sogenannten nuklearen Teilhabe etwa 15-20 US-Atombomben vom Typ B-61. Büchel ist deshalb seit vielen Jahren Aktionsort der Friedensbewegung, die den Abzug der Bomben und den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag fordert.

In seiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, Frankreich, die am Freitag, 9. Juni 2023, eingereicht wird, argumentiert LaForge, dass die verbindlichen Regeln des EGMR von den deutschen Gerichten verletzt wurden, weil diese ihm seiner Meinung nach das Recht auf eine angemessene Verteidigung und auf rechtliches Gehör verweigerten. Der EGMR prüft Beschwerden, wenn Angeklagte, die ihre rechtlichen Möglichkeiten in den Mitgliedstaaten des Europarates ausgeschöpft haben, nachweisen können, dass ihre Verurteilung zu Unrecht erfolgt ist. Der EGMR wird zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde von LaForge prüfen und dann entscheiden, ob eine inhaltliche Befassung stattfindet.

Die Verfassungsbeschwerden von LaForge gegen seine Verurteilungen wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, dem höchsten deutschen Gericht, nicht angenommen, so dass die Urteile rechtskräftig wurden. Insgesamt hat das BVerfG bereits in 19 Fällen ähnlich gelagerte Verfassungsbeschwerden nicht zur Verhandlung angenommen.

LaForge hatte sich geweigert, eine vom Gericht verhängte Geldstrafe zu zahlen und wurde im Januar und Februar 2023 für 50 Tage inhaftiert. Er war der erste US-Bürger, der im Rahmen der langjährigen Aktionen des zivilen Widerstands gegen die Stationierung und den drohenden Einsatz von US-Atombomben in Deutschland eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen musste. Ein zweiter US-Bürger, der wegen Hausfriedensbruchs in Büchel verurteilt wurde, Dennis DuVall aus Prescott, Arizona, verbüßte nachfolgend im März und April eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.

In der Beschwerde an den EGMR, die am 9. Juni von der Bonner Anwältin Anna Busl eingereicht wird, argumentiert LaForge, dass alle drei deutschen Gerichte Fehler begangen hätten, indem sie sich weigerten, Zeugenaussagen von Experten zu berücksichtigen, die seiner Meinung nach die Verteidigung seiner Taten als "Verbrechensverhütung" bestätigt hätten. Es lagen also rechtliche Rechtfertigungsgründe für die Tat vor, die die Gerichte nicht geprüft hätten. Insbesondere lehnten die Gerichte das Angebot ab, den renommierten Völkerrechtsprofessor Francis A. Boyle von der University of Illinois anzuhören. „Prof. Boyle legt in seinen Büchern, Aufsätzen und regelmäßigen Zeugenaussagen dar, dass das verbindliche Völkerrecht jegliche Planung oder Vorbereitung von Atomwaffenangriffen verbietet und jede Weitergabe von Atomwaffen von Atomwaffenstaaten an nicht nuklear bewaffnete Länder untersagt“, so LaForge.

Die Anrufung des EGMR ist nicht ganz neu. Die ersten EGMR-Beschwerden dieser Art wurden im November 2021 von Stefanie Augustin und Marion Küpker aus Deutschland gestellt, eine Antwort steht noch aus. Drei weitere Aktivistinnen, Johanna Adickes und Ariane Dettloff aus Deutschland sowie Susan Crane aus Redwood City, Kalifornien, haben sich ebenfalls an das Straßburger Gericht gewandt oder werden dies in Kürze tun.
Quelle: Pressemitteilung 09.06.2023

Keine "Air Defender 23" Kriegsübung über Deutschland!

Sharepic zur Kundgebung mit den Daten aus dem TextWann: 10.06.2023 11:50 Uhr
Wo: Marktplatz, Stuttgart-Vaihingen
Wer: EUCOM-Arbeitsgruppe für den Frieden

Um den Frieden zu gewinnen:

Eine Perspektive für den Frieden und damit für die Zukunft, für das Überleben der Menschheit kann nur gewonnen werden, wenn es gelingt, eine weitere Eskalation auch dieses Stellvertreterkrieges zwischen USA/NATO und Russland in der Ukraine zu verhindern.

Die NATO-Kriegsübung „Air Defender 23“ im Juni unter Führung der Bundeswehr Luftwaffe eskaliert unverantwortlich.

Wir als ‚EUCOM-AG für den Frieden‘ fordern von der Bundesregierung:

• Verhandlungsdiplomatie für einen sofortigen Waffenstillstand im Ukrainekonflikt
• Beendigung des Wirtschaftskriegs gegen Russland
• Keine Waffenlieferungen
• Keine NATO-Kriegsübungen wie „Air Defender 23“
• Beitritt Deutschlands zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag
• Abzug aller US-Atomwaffen aus Deutschland
• Von den US-Kommandozentralen EUCOM und AFRICOM darf aus Stuttgart kein Krieg mehr geplant, unterstützt und geführt werden (siehe Grundgesetz Artikel 26). Daher:
• Schließung der US-Kommandozentrale EUCOM, von der aus die US-Regierung ihre in Europa stationierten Truppen einschließlich der US-Atomwaffen befehligt
• Schließung der US-Kommandozentrale AFRICOM, die u.a. für illegale tödliche Drohneneinsätze in Afrika verantwortlich gemacht wird
• Umwandlung der Areale der US-Kommandozentralen in Wohngebiete
• Sozialökologischer Umbau der Gesellschaft!

Repression gegen - Frauen - gegen Repression

Repression gegen - Frauen - gegen Repression Veranstaltung 23.06. - 19 Uhr Linkes Zentrum  Lilo Herrmann Böblinger Str. 105 70199 Stuttgart  Veranstaltung nur für Frauen und weiblich gelesene
Repression gegen - Frauen gegen Repression
Veranstaltung
23.06. - 19 Uhr
Linkes Zentrum
Lilo Herrmann
Böblinger Str. 105
70199 Stuttgart

Veranstaltung nur für Frauen und weiblich gelesene

k9 - combatiente zeigt geschichtsbewußt: „Aşk, Mark ve Ölüm / Liebe, D-Mark und Tod“

Flyervorderseite zum Filmabend
Flyervorderseite zum Filmabend
k9 größenwahn politischer filmabend
„Aşk, Mark ve Ölüm / Liebe, D-Mark und Tod“
Cem Kaya - 2022 - 102 minuten = 60 jahre musikkultur
Die Musik der türkischen „Gastarbeiter:innen“ in Westdeutschland
EIN MUSIKFILM AUF DEUTSCH UND TÜRKISCH
SONNTAG 18. JUNI 2023 - 19uhr


Cem Kaya widmet sich in seinem Dokumentarfilm einem von Biodeutschen zu oft übersehenen Phänomen: der hier entstandenen Musik der aus Südeuropa und der Türkei Eingewanderten.

Türküola und Minareci stand auf den Kassetten mit türkischer Musik, die in den 70er und 80er Jahren millionenfach verkauft wurden, zwölf D-Mark das Stück. Aufgenommen waren die Songs allesamt in der alten Bundesrepublik, vertrieben über türkische Märkte und Shops, vom biodeutschen Teil der Bevölkerung weitgehend unbeachtet. Die Lieder handelten vom Leben in diesem fremden Land, dessen "Wirtschaftswunder" ohne die aus Südeuropa und der Türkei angeworbenen Arbeitskräfte undenkbar gewesen wäre. Diese sogenannten "Gastarbeiter" hatten ihre eigene Kultur in die Diaspora mitgebracht, auch die musikalische.

Deren Geschichte samt gesellschaftspolitischer Hintergründe erzählt Regisseur Cem Kaya, über türkische Musik in Deutschland dicht, vielschichtig und fesselnd. Bei seinen Recherchen findet er frühe Reportagen über den Auswahlprozess des "Fabrikfutters", wie ein britischer Reporter die penible Suche der Deutschen nach geeigneten Werktätigen sarkastisch nennt. Millionen wurden in die Bundesrepublik gelockt, wo sie nur als billige Arbeitskräfte geduldet waren.

Wie der gelernte Schlosser Metin Türköz, der 1962 nach Köln kam, um für Ford zu arbeiten. Bald begann er, Protestlieder zu schreiben, und wurde mit seiner Saz, der türkischen Laute, zur Stimme der türkischen Arbeiter. Bis 1978 hat er 82 Singles veröffentlicht; seine Musikkassetten fanden millionenfachen Absatz. Kaya lässt ihn ebenso zu Wort kommen wie Yüksel Özkasap, die "Nachtigall von Köln", und zahlreiche andere Musiker*innen, deren Lieder vom harten Alltag, von Sorgen, Einsamkeit und der Sehnsucht nach der alten Heimat handeln.

Diese Gurbetci-Lieder (Lieder aus der Fremde) gehören zu den eigenständigen musikalischen Stilen, die sich in der Diaspora der Bundesrepublik entwickelt haben und die es so in der Türkei nicht gibt. Die deutschen Medien interessieren sich kaum dafür, in den Berichten über die soziale Situation der Eingewanderten schwingt oft ein unverhohlen chauvinistischer Unterton mit. Selbst als in der nächsten Generation mit dem Duo Derdiyoklar oder Cem Karaca die Musiker*innen beginnen, ihre gesellschaftskritischen Lieder in beiden Sprachen zu singen, und damit ins deutsche Fernsehen eingeladen werden, bleiben sie Exoten, die "hier nicht zu Hause" sind, wie es die Moderatorin zuckersüß formuliert.

Der 1976 im bayerischen Schweinfurt geborene Kaya spannt den Bogen weiter, über die rechtsradikalen Anschläge auf Unterkünfte von Asylbewerbern und Vertragsarbeitern in Hoyerswerda 1991 und den Hip-Hop von Menschen der zweiten und dritten Generation, die hier aufgewachsen sind und die zeitgenössische Popmusik in Deutschland maßgeblich mitgeprägt haben. So entsteht ein facettenreiches, mitreißendes Porträt mehrerer Generationen, das ein wenig bekanntes kulturelles Erbe mit Fragen um Teilhabe und Identität in einem sich verändernden Land thematisiert. Nichts weniger als ein Meilenstein der Musikgeschichtsschreibung.

combatiente zeigt geschichtsbewußt: revolucion muß sein! filme aus aktivem widerstand & revolutionären kämpfen

kinzigstraße 9 + 10247 berlin + U5 samariterstraße + S frankfurter allee

Blogkino: Kansas City Confidential (1952)

Heute zeigen wir im Blogkino den US-Thriller Kansas City Confidential, der hierzulande unter dem Titel "Der vierte Mann" lief: "Tim Foster plant in Kansas City einen Bankraub. Dazu trifft er sich nacheinander mit den drei Kriminellen Pete Harris, Tony Romano und Boyd Kane, um sie als Komplizen anzuwerben. Da Foster während dieser Treffen sein Gesicht hinter einer Maske versteckt, bleibt er selbst für die Gangster anonym. Damit sich die drei im Falle einer späteren Verhaftung auch untereinander nicht identifizieren können, tragen alle auch während des Überfalls Masken. Der Raub läuft wie geplant und die Räuber können unerkannt fliehen. Foster gibt seinen Komplizen die Anweisung, sich an verschiedenen Orten außerhalb des Landes zu verstecken und dort abzuwarten, bis er ihnen ein Telegramm schickt, um sie zur Aufteilung der Beute zusammenzurufen. (...)" (WikiPedia)

Erklärung der VVN-BdA zum Urteil im Dresdener Antifa-Prozess

Logo der VVN-BdA: Der rote, politische Winkel vor den weiß blauen Streifen der KZ Häftlingskleidung. Darunter die Abkürzung VVN-BdADie VVN-BdA ist empört über das Urteil des Dresdener Oberlandesgerichts im Fall der angeklagten Antifaschistin Lina E und ihrer Mitangeklagten. Über fünf Jahre Haft für sie als „Rädelsführerin“ einer „kriminellen Vereinigung“ ist ein Urteil, das nicht nur bezogen auf die Vorwürfe überzogen ist, sondern angesichts des Prozessverlaufs nur als skandalös zu bezeichnen ist.

Es ist ungeheuerlich, dass der Senat um Richter Hans Schlüter-Staats ein solch drastisches Urteil auf der Basis von Indizien, haltloser Aussagen militanter Neonazis und eines dubiosen Kronzeugen fällte. Vor Gericht kamen immer wieder grundlegende Zweifel an der Arbeit der Bundesanwaltschaft auf, die den Fall an sich gezogen hatte. Falsche Interpretationen von vorgelegten Materialien, widersprüchliche Aussagen und fehlende Beweise prägten das Verfahren. Es gab lediglich ein Konvolut an Indizien, die als "Belege" für die Täterschaft von Lina E. angeführt wurden: Nicht einmal DNA-Spuren konnten eindeutig zugeordnet werden, ein Foto vom Tatort bei Lina E. wurde als Beleg ihrer Anwesenheit gerechnet. Auch der Kronzeuge Johannes Domhöver konnte nichts Substanzielles beitragen. Vielmehr ist es erkennbar, dass er seinen Freispruch erkauft hat mit einer Aussage, die die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft stützen sollten. Aussagen militanter Neonazis wurde Glauben geschenkt - „Zeugen“, die in einem eigenen Prozess in Eisenach wegen krimineller Handlungen verurteilt wurden.

Selbst die Bundesanwaltschaft musste eingestehen, "nicht den einen, erdrückenden Beweis" zu haben. Trotzdem forderte sie acht Jahre Haft. Für sie sei es "die Gesamtschau", die die Vorwürfe erhärtete. Die Verteidigung hat vollkommen zurecht das Vorgehen der Dresdner Justiz als politisch motiviert beschrieben. Es ist ein Gesinnungsurteil, dass ein Exempel gegen (militanten) Antifaschismus statuieren soll.

Dieses Urteil weckt unliebsame Erinnerungen an die Justiz in der Endphase der Weimarer Republik, als bei Auseinandersetzungen zwischen Nazis und Nazigegnern in aller Regel die Antifaschisten mit schweren Verurteilungen rechnen mussten, während die SA und andere gewalttätige Nazis mit Milde der Richter rechnen konnten.

Wenn Innenministerin Nancy Faeser angesichts des Urteils betont, dass es auch im Handeln gegen Neonazis keine Selbstjustiz geben dürfe, da solch ein Verhalten das Vertrauen in den Rechtstaat beschädige, dann betonen wir, dass dieses Urteil in noch viel größerem Maße das Vertrauen in die Justiz und die Regeln des Rechtstaates beschädigt. Wir erwarten, dass bei einer rechtlichen Prüfung dieses Urteil aufgehoben wird.

Quelle: Erklärung der VVN-BdA, 4. Juni 2023

Ragù alla bolognese

Foto: Ivan Vighetto  Lizenz:  Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported
Foto: Ivan Vighetto
Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported
Ich habe meine vegane Bolognesesoße aktualisiert, nachdem auch das "Standard" Rezept für Ragù alla bolognese von der Academia della cucina italiana vor kurzem geändert wurde .

Traditionell nimmt "man" übrigens Tagliatelle statt Spaghetti als Nudeln...

Zu meinem Rezept geht es hier entlang.

P.S.: Vom Arbeits- / Zeit - Kosten / Aufwand her koche ich meistens ein mehrfaches der Menge und friere die Soße portionsweise ein.

P.P.S: Die Soße eignet sich auch als Grundlage für Pizzabelag, wobei das nur Banaus*innen machen.

Der Feind steht links!

Vergleich Todesopfer in Deutschland durch linke (4) bzw. rechte (219) Gewalt
Quelle: Knicker / Katapult, 2022
Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International)

cronjob