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»Wir sind Maurer, Maler, Elektriker, wir brauchen den Staat nicht, für nichts.« Lucio Urtubia

Straffreiheit für rechten Bombenbastler? „Wehrhafte Demokratie sieht anders aus!“

Mit völligem Unverständnis reagierte die VVN-Bund der Antifaschisten auf das Urteil des Amtsgerichts Lörrach gegen den aktiven Neonazi Thomas Baumann. Nach Hinweisen von antifaschistischen Aktivisten hatte die Polizei beim „Stützpunktleiter“ der Jugendorganisation der NPD in Lörrach neben zahlreichen Schuss- und Stichwaffen rund 22 Kilo chemische Substanzen, Zün­der und Rohrmantel sowie eine Anleitung zum Bau von Rohrbomben entdeckt, die in kurzer Zeit zu einer Bombe zusammengebaut hätten werden können. Diese Materialien hatte sich Baumann zu eben diesem Zweck zielstrebig beschafft. Aus seinem Emailverkehr konnte unschwer geschlossen werden, dass er tatsächlich einen Bombenanschlag auf das KTS, einen Treffpunkt Freiburger AntifaschistInnen, ersatzweise auch auf das Freiburger Gewerkschaftshaus und/oder die Wohnung des DGB-Vorsitzenden vorbereitete. Im Internet hatte er sich zudem nach den Namen und Adressen weiterer Antifaschisten erkundigt.

Im Prozess spielte dies nun keine Rolle mehr. Verurteilt wurde Baumann zu 100 Euro Geldstrafe und 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zwar lediglich wegen un­erlaubten Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Sein offenkundiger Versuch eine Bombe herzustellen, die ein Blutbad hätte auslösen können, blieb völlig ungeahndet.

Offensichtlich ist der Versuch, Sprengstoffanschläge auf linke und gewerkschaftliche Einrichtungen vorzubereiten, also nicht strafbar. Nach dem Bekanntwerden des Versagens der Sicherheitsbehörden beim Umgang mit der Nazi-Terrorgruppe NSU ist dies ein weiterer veritabler Justizskandal. Dieses Urteil ist ein verheerendes Signal für die immer gewaltätigere Neonaziszene in Deutschland.

In dramatischem Kontrast dazu steht der juristische Umgang mit „Delikten“ von NazigegnerInnen die im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Versammlungsfreiheit oftmals vermeintlich begangen werden. So sind z.B. Strafen wegen unerlaubten Spendensammelns auf Demonstrationen und anderen, oft an den Haaren herbeigezogenen Gesetzesübertretungen an der Tagesordnung.

Diese Woche wurden in Stuttgart zwei AktivistInnen der Friedensbewegung verurteilt, weil sie bei einer Protestaktion gegen einen Bundeswehr-Werbestand versehentlich Ketchupflecken auf dem Teppich verursacht hatten.

Wäre dem Bombenbastler von Lörrach nicht rechtzeitig von Antifaschisten das Handwerk gelegt worden, wäre es mit Sicherheit nicht bloß um Ketchupflecken gegangen.

Mit Thomas Baumann ist nun auch in Zukunft ein Waffennarr und bombenbaubefähigter aktiver Neonazi mit offenkundiger Gewaltbereitschaft unterwegs. Er ist leider nicht der einzige. Breivik läßt grüßen!

Eine Demokratie, die - sei es an Mangeln an Gesetzen oder wegen fehlender Bereitschaft ihres juristischen Personals -“ nicht in der Lage ist, den Versuch, gegen Menschen gerichtete Terroranschläge vorzubereiten, zu ahnden, ist alles andere als wehrhaft.

Um so wichtiger ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden und den gefährlichen Naziumtrieben mit Zivilcourage entgegen treten.

Quelle: Pressemitteilung

VVN - Bund der Antifaschisten
Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V.

Böblinger Str. 195
70199 Stuttgart

via VVN-BdA Esslingen

Extremismusklausel vor Gericht

Der AKuBIZ e.V. informiert:

Am Mittwoch, 25. April 2012, wird am Verwaltungsgericht Dresden unsere Klage gegen die bundesweite Extremismusklausel verhandelt. Verhandlungsbeginn ist 13.00 Uhr. Die Verhandlung wird öffentlich sein. Unsere Klagebegründung und weitere Infos findet ihr hier. Am Abend zuvor findet in der "Scheune" in Dresden eine Podiumsveranstaltung mit dem Thema "extrem_is_mus - Eine Auseinandersetzung mit der Extremismusklausel" statt. Auf dem Podium wird auch ein Verteter unseres Vereins sitzen.

Eine Auseinandersetzung mit der Extremismusklausel

Podiumsveranstaltung am 24.04.2012 der Kampagne Sachsens Demokratie
19.30 Uhr Scheune

Der Begriff „sächsische Demokratie“ ist mittlerweile ein bundesweit verwendetes Synonym für die mangelnde Sensibilität der sächsischen Landesregierung und ihrer Behörden für Rechtsstaatlichkeit geworden; im Speziellen für die fehlende Würdigung, Anerkennung und Aktivität im Kampf gegen Rechts.

Ein wesentlicher Aspekt, um das Vorgehen der sächsischen Behörden und Regierung nachvollziehen zu können, ist deren Umgang mit der „Demokratieerklärung“ bzw. der sogenannten Extremismusklausel, welche ihre Unterzeichner_innen sowie deren Handeln an die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung bindet. Vereine und Personen, die dieser Forderung nicht nachkommen, werden im Umkehrschluss öffentlich diskreditiert. Und das in einem Bundesland wie Sachsen, in dem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eine untergeordnete Rolle zu spielen scheinen. Ein deutliches Beispiel dafür: Nachdem der Verein AkuBiZ den Sächsischen Förderpreis für Demokratie mit dem Verweis auf die eingeforderte Extremismusklausel ablehnte, fand im Folgejahr die Auswahl des Preisträgers und die Verleihung des Preises unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Im Hinblick auf die am 25. April 2012 zur Verhandlung kommende Klage des Akubiz e.V. gegen eben jene „Demokratieerklärung“, findet am 24. April 2012 um 19:30 Uhr in der Scheune-Lounge eine Podiumsveranstaltung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „au revoir tristesse“ zum Thema statt.

Die Gäste des Abends

Uwe Hirschfeld (EHS Dresden)
Ullrich Gintzel (ehemals Beiratsmitglied Weltoffenes Sachsen)
Suse Feustel (Initiativkreis LAP Leipzig)
Steffen Richter (AKuBiZ e.V. Pirna)

werden sowohl die Auswirkungen der Extremismusklausel auf die ehrenamtliche und professionelle Arbeit im kulturellen und gesellschaftspolitischen Bereich, als auch die Möglichkeiten des politischen Umgangs darstellen.

Klagen gegen Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011

Stuttgart, 22.04.2012. Im März 2012 wurden beim Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Klagen gegen die Einkesselung und „Ingewahrsamnahme“ einiger hundert Demonstrantinnen und Demonstranten eingereicht. Sie wollten sich am 1. Mai 2011 an Protesten gegen Neonazis in Heilbronn beteiligen.

Viele Bürgerinnen und Bürger folgten an diesem Tag den Aufrufen der Bündnisse „Heilbronn stellt sich quer“ und „Heilbronn sagt nein“, um an den Protestaktionen in der Stadt teilzunehmen. Die Ablehnung des Naziaufmarschs war auch ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Maikundgebung. Doch für viele Angereiste endete der Protest am Bahnhof.

Während die Neonazis ungehindert durchs Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger zwischen 9 und 20 Uhr von Polizeikräften eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.

Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel am 1. Mai 2009 beim Weinhof in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort waren mehrere hundert Personen an der Teilnahme an der DGB-Demonstration gehindert worden. Ähnliche Urteile gab es schon früher. Trotzdem wurde diese Polizeimaßnahme in Heilbronn erneut angewandt.

Statt die Angereisten an den Protesten teilnehmen zu lassen, wurden sie daran gehindert. Nicht nur diesen Demonstrantinnen und Demonstranten war bekannt, dass zwei Wochen zuvor Neonazis in Winterbach eine Hütte in Brand gesetzt hatten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten. Nicht zuletzt dagegen sollte ein Zeichen gesetzt werden.

„Darum klagen wir jetzt auch“, erklärte Thomas Trüten, der Anmelder einer Gegendemonstration in Heilbronn, die am Nachmittag stattfinden sollte, aber nicht zustande kam. Die vor dem Hauptbahnhof Eingekesselten konnten sich weder dorthin begeben noch zuvor zur Maikundgebung des DGB. „Genau diesen Feiertag, der laut Landesverfassung ‚dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung’ dient, hatten die Neonazis gewählt, um ihre menschenverachtenden Parolen auf die Straße zu tragen“, so einer der Kläger, ein Funktionär der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

„Beim DGB Tübingen wurde beschlossen, eine Abordnung hin zu schicken. Mein mitgebrachtes Transparent mit den offiziellen DGB-Losungen konnte ich allerdings an diesem Tag nur vor dem Heilbronner Hauptbahnhof entfalten. Weiter kamen wir ja nicht.“

Mit den Klagen wird bezweckt, die Unrechtmäßigkeit dieses Polizeikessels vor Gericht festzustellen. „An die entsprechenden Urteile muss die Polizei sich endlich halten“, so Trüten. Der Strafverfolgung von Nazigegnern müsse Einhalt geboten werden – auch dies sei ein Ziel der Fortsetzungsfeststellungsklagen. Angesichts des „skandalösen Verhaltens der Behörden“ wird außerdem die Einstellung aller Verfahren gegen antifaschistische Gegendemonstrantinnen und Demonstranten vom 1. Mai 2011 gefordert.

Wie aktuell dieser Protest war und ist, wurde nach Meinung der Kläger deutlich, als bekannt wurde, dass die Bereitschaftspolizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn am 25.04.2007 vermutlich von einer nazistischen Terrorgruppe ermordet wurde.



Via Pressemitteilung vom 22.04.2012 bei kesselklage.de

Kampf um das Bild = Kampf gegen die Enteignung des bildliefernden Lebens

Die Schweizer WELTWOCHE hat vor ein paar Wochen Aufsehen erregt, als sie sie ein Titelbild kaufte zur Stimmungssteigerung gegen die in der Schweiz befindlichen Roma-und Sinti-Kinder. Der Artikel selbst erschöpfte sich im landesüblichen Flennen, Jammern und Drohen - gegen einen angeblichen Teilaspekt der so oft beschriebenen "Überfremdung". Nämlich der scharf empfundenen Überschwemmung der Schweiz durch "Zigeuner", die sich das Schicksal der Vertreibung eigensüchtig zu Nutze machten. ("Zigeuner" hier im überlieferten süddeutschen Wortsinn gebraucht, weil es genau so gehässig verwendet wurde wie seinerzeit in Karlsruhe oder Freiburg. Wenn in Karlsruhe die ererbte Liste der Vorgänger von vor 45 danach "Landfahrerkartei" heißen musste, änderte das an der zugrundeliegenden Gesinnung nicht viel).

Wichtig am Ganzen aber das stimmungsverschärfende Titelbild. Es zeigt einen kleinen Jungen in ausländischer, vor allem aber heruntergekommener Kleidung, der scheinbar von der Titelseite herunter von seiner Müllhalde aus auf jeden zielt, der sich dem Kiosk nähert. Damit wird eine unmittelbare und sofort drohende Gefährlichkeit durch Kinder - ergänze "Horden" - heraufbeschworen.

Das Reißerische und Brutale einer solchen Aufmachung müssen wir gelernten BILD-Lesern nicht eigens erklären. Wer den Artikel ohnedies nicht völlig ausstudiert, soll Angst bekommen. Und solche Abwehrmaßnahmen gutheißen, wie sie jetzt eben die Superdemokraten Merkel und Sarkozy beschließen. Verkürzung bis Abschaffung des Schengener Abkommens, das immerhin kontrollfreien Übergang zwischen den Ländern der EU vorgesehen hatte.

Die PIRATEN haben mit Recht darauf aufmerksam gemacht, dass in einer Welt, die uns wesentlich nur über vorgeformte Bilder zugänglich ist,das Eigentum an einer Photographie nicht mehr im Sinn einer Alleinverfügung darüber durch den ehemaligen Photographen verstanden werden darf. Es kann und darf nicht mehr ihm allein zugerechnet werden als seine originale Erfindung. Gerade das Bild des Kindes auf dem Müll macht das deutlich.

Liefert es im Rahmen seiner Lebensumstände mit anderen nicht erst die Grundlage des Photographiertwerdenkönnens?

Daraus folgt dann aber: Nicht die Frage, ob die Redaktion dem ursprünglichen Photographen etwas gezahlt hat, ist hier entscheidend. Das wird wohl der Fall gewesen sein. Jedenfalls ist nichts Gegenteiliges zu hören gewesen. Das ändert aber nichts an dem Unrecht, das dem lebendigen Kind - dem wahren Original der Geschichte  -angetan wurde. Einmal durch die schamlose Umdeutung des Geschehens. In Worten ausgesprochen liefe sie juristisch auf Verleumdung hinaus.

Darüber hinaus aber durch die bedenkenlose Verwurstung eines Vorgefundenen zu beliebigen Zwecken. Es liegt eine universelle Beseitigung des Individuellen in seinem gelebten Eigensinn vor. Alles Vorgefundene wird mehr oder weniger asphaltiertes Material.Die Wurzeln herausgerissen, zermahlen. Zwangsenteignung einer Welt des Selbstbewußten, des sich in seiner Gruppe Bekannten.

Wie kann diesem Unrecht gegenübergetreten werden?

Zwei Journalisten der Schweizer WOCHENZEITUNG haben sich die unvorstellbare Mühe gemacht, mit Hilfe der CARITAS herauszubekommen, wohin im Kosovo es die Familie des Jungen verschlagen hat. Sie haben es geschafft, mit ihm, seinen kleinen Kollegen und seiner Familie Kontakt aufzunehmen - und ein wirkliches Bild des Lebens in dem zwangsverwalteten Gebiet aufzuzeichnen. Im Schicksal der Einzelfamilie wurde der Terror sichtbar, der durch die willkürliche Ernennung des Gebietes Kosovo zu einem angeblich autonomen Staat der Gruppe der Sinti und Roma angetan wurde.

Die Reportage der WOCHENZEITUNG bringt diejenigen punktuell zum Sprechen, die als bloße Bilder - zu Schaufensterfiguren des Verbrechens drapiert - zum Auftritt gezwungen worden waren. Wie gering aber freilich die Wiedergutmachung in einem einzelnen Blatt! Das, was über die PIRATEN hinaus alle Linken anzustreben hätten, wäre dann erreicht, wenn ein allgemeines Rederecht nicht nur erkämpft,sondern auch ermöglicht würde für ALLE. In diesem Sinn wäre die seit Jahrhunderten geführte Bestreitung des Eigentumsrechts Einzelner am Tun und Leben anderer weiterzuführen.

Mit den Waffen des Geistes gegen den Geist der Waffen - Hochschulen für den Frieden!

Die Initiative „Hochschulen für den Frieden-ja zur Zivilklausel“ ruft Studierende, Lehrende, Hochschulmitarbeiter und gesellschaftliche Kräfte auf, sich für zivile Hochschulen als Ort für Studium, Lehre und Forschung einzusetzen. Zu diesem Zweck soll eine bundesweite Aktionswoche vom 1.-8. Mai 2012 stattfinden.

Wir dokumentieren dazu den Aufruf zu einer bundesweiten Aktionswoche für Zivilklauseln, 1.-8. Mai 2012

"Wir, die Initiative „Hochschulen für den Frieden -“ Ja zur Zivilklausel“, rufen Studierende, Lehrende, Hochschulmitarbeiter*innen und gesellschaftliche Kräfte auf, sich an der Aktionswoche für zivile und friedliche Wissenschaften vom 1. bis 8. Mai 2012 zu beteiligen und Aktivitäten vor Ort zu initiieren. Mit dem Tag der Arbeit und dem Tag der Befreiung vom deutschen Faschismus stellen wir uns in die Tradition des weltweiten Engagements für die humane und zivile Entwicklung der Gesellschaft.

Gerade in globalen Krisenzeiten: Die Hochschulen stehen in der Verantwortung, zur Lösung der drängenden gesellschaftlichen Probleme beizutragen. Die Ergründung der Ursachen von Kriegen sowie der Bedingungen von Frieden, die Überwindung weltweiter sozialer Ungleichheit und ökologischer Zerstörung, zivile Konfliktbearbeitung und Völkerverständigung, internationale Abrüstung sowie die Konversion von Kriegs- in Friedensproduktion sind dringende Aufgaben, auch für die Wissenschaft. Diese muss für eine nachhaltige und humane Entwicklung und menschenwürdige Gestaltung der Lebensbedingungen weltweit eintreten. Die Abhängigkeit der wissenschaftlichen Einrichtungen von privaten Geldgebern gerade aus dem Bereich der Rüstungsindustrie und des Militärs verdrängt die intellektuellen Bemühungen einer wissenschaftlichen Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit.

Bundesweit stößt die Indienstnahme von Forschung und Lehre für den Krieg zunehmend auf das Engagement von Hochschulaktiven für eine Wissenschaft, die zu einer zivilen, sozialen, demokratischen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beiträgt. Am KIT in Karlsruhe, an der Uni Köln, der FU Berlin und der Uni Frankfurt haben sich bei Urabstimmungen deutliche Mehrheiten der Studierenden für eine strikt zivile und friedenschaffende Orientierung der Wissenschaft (Zivilklausel) ausgesprochen; mehrere Hochschulen haben Zivilklauseln. Die Universität Bremen hat ihre Zivilklausel gerade gegen den Druck eines Rüstungsunternehmens bekräftigt.

Wir rufen bundesweit zu vielfältigen Aktionen zwischen dem 1. Mai und den 8. Mai auf, zu öffentlichen Veranstaltungen, Seminaren, Aufklärungs- und Protestaktionen, Pressekonferenzen und Diskussionen mit Politik und Universität über die gesellschaftliche Verantwortung der Wissenschaft. Mit den Waffen des Geistes gegen den Geist der Waffen können alle kooperativ für eine humane und zivile Gestaltung der Welt lernen, forschen und arbeiten."


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