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»La propriété, c'est le vol« Pierre Joseph Proudhon

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

DEUTSCHLAND/LATEINAMERIKA/ASIEN/USA
Die “Initiative Zivile Uni Bonn-, die sich gegen die geplante “Henry Kissinger-Professur- richtet, hat in der vergangenen Woche eine Erklärung veröffentlicht, die bereits viele prominente Erstunterzeichner und Organisationen aus der Zivilgesellschaft vorweisen konnte. Unter anderem die Bonner Landtagsabgeordneten “Felix- von Grünberg und Rolf Beu, die Europaabgeordnete Barbara Lochbihler und der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko unterstützen die Losung: “Der Name Henry Kissingers für eine Professur für Völkerrecht ist untragbar.- Begründet wird dies mit Kissingers Mitverantwortung für die Bombardements von Kambodscha, Laos und Vietnam, mit der Unterstützung des Militärputsches in Chile 1973 und des folgenden Pinochet-Regimes, mit Kissingers Aufforderung an die argentinische Junta ihren “Schmutzigen Krieg- gegen die Opposition zu intensivieren und der Billigung des indonesischen Angriffskriegs gegen Osttimor.
Erklärung unterzeichnen: www.zivile-uni-bonn.de

BRASILIEN
Die US-Ratingagentur Standard & Poor-™s (S&P) hat die Kreditwürdigkeit des vor kurzem noch boomenden Schwellenlands Brasilien fast auf Ramschniveau gesenkt. Grund für die Entscheidung seien die niedrigen Wachstumsraten in diesem und im kommenden Jahr sowie Risiken für den Staatshaushalt, teilte S&P am Montag mit.

Mit einem Touristenratgeber für die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien zieht die Fifa die Verärgerung des Gastgeberlandes auf sich. Die Brasilianer fühlen sich verhöhnt.

Kuba hat in der vergangenen Woche weitere Mediziner nach Brasilien geschickt. Mit den 1684 Spezialisten, die vor wenigen Tagen in dem südamerikanischen Land eintrafen, sind dort mittlerweile 11430 Ärzte und anderes medizinisches Personal von der sozialistischen Karibikinsel in mehr als 4000 Gemeinden und in 32 Bezirken der indigenen Bevölkerung tätig.

EL SALVADOR
Nach wochenlangem juristischen Tauziehen hat der Oberste Gerichtshof von El Salvador den Wahlsieg der linksgerichteten Regierungspartei FMLN bestätigt.

KOLUMBIEN
Der 2013 mit dem höchsten nationalen Journalismuspreis Premio de Bolivar ausgezeichnete Arias (45) wird wegen seiner schonungslosen Aufdeckung von Korruption und Umweltvergehen in seinem Blog vom Paramilitär mit dem Tode bedroht. Arias lebt streng bewacht in seiner Heimatstadt Santa Marta. Ein Interview.

Kolumbiens Präsident Juan Manuel Santos hat die endgültige Amtsenthebung des linken Bürgermeisters Gustavo Petro trotz einer gegenläufigen Anordnung der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (CIDH) unterschrieben.

VENEZUELA
Die Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR) stellt sich an die Seite der Regierung Venezuelas. Am Dienstag sind in Caracas die Außenminister der Organisation zusammengekommen, um an der von Präsident Nicolás Maduro angeregten "Nationalen Konferenz für den Frieden und das Leben" teilzunehmen.

In Venezuela sind am Montag drei Generäle der Luftwaffe verhaftet worden, die einen Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung von Präsident Nicolás Maduro geplant haben sollen. Das erklärte der Staatschef am Dienstag (Ortszeit) beim Empfang für die Außenminister der Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR), die in Caracas zu einer friedlichen Lösung der politischen Krise in dem Land beitragen wollten.

Die Politikerin María Corina Machado ist nicht länger Mitglied der Nationalversammlung Venezuelas. Dies gab Parlamentspräsident Diosdado Cabello bekannt. Machado habe ihr Amt verloren, weil sie eine Funktion für die Regierung von Panama vor der Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS) in Washington akzeptierte und ausübte.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 28. März 2014

1916 - 2016: Blutpumpe light

Nachdem es mit den Überfallstechniken des Schlieffenplans offenbar nicht geklappt hatte, erfand der Generalstabsoffizier von Falkenhayn etwas ganz Neues: die Blutpumpe. Es sollte an einem namensträchtigen Ort eine Situation geschaffen werden, in der die Gegner - die Franzosen - sich verpflichtet fühlen mussten, mehr Soldaten zu opfern, als ihrer Gesamtstärke entsprach. Das würde - nach geraumer Zeit - dazu führen, dass die französischen Opfer so groß würden, dass sie schließlich den Deutschen gegenüber aufgeben und kapitulieren müssten. Und zwar war das damals dem statistischen Denken gemäß zwar in erster Linie am Verlust von Soldaten gemessen. Darüber hinaus - versteht sich - aber auch Verlust von sämtlichen Hilfsmitteln: Waffen aller Art, Lebensmittel usw.

Der Gedanke hört sich damals wie heute wahnsinnig an. Denn - das lag dem Kalkül zugrunde - es mußten bei dem Pumpenmanöver unweigerlich Tausende und Zehntausende deutscher Soldaten eingesetzt werden, wenn nur der Feind noch größere Schäden davontrug. Zugleich war alles völlig berechenbar. Tag für Tag konnte das Unternehmen überschaut werden. Wo an einer Stelle zuwenig Blut floß, konnte nachgegossen werden. Das ganze Manöver zugleich haltloser Irrsinn und berechenbarer Kalkül.

Nun zu den Revanchegelüsten des Westens heute. Aktiver Krieg scheint ausgeschlossen. Was bleibt dann? Obama hat es ziemlich deutlich ausgesprochen: Putin muss "seinen Preis zahlen". Und worin soll der bestehen? Dem ersten Anschein nach diesesmal weniger im Verlust von Soldaten. Aber mehr in der Anhäufung von Verlusten anderer Art. Über Absatzmärkte und Warenstaus schließlich der Ruin des Landes.

Kapitulation mit anschließendem Gericht über Putin und die Seinigen. Und endlich die große westliche Gemeinschaft von Wladiwostok bis zum Atlantik.

Auf den ersten Blick könnte die Rechnung aufgehen. So schlecht es den USA geht, den Resten der UDSSR geht es nicht besser.

Zugleich aber der Falkenhayn-Wahnsinn. Damit der Sieg über Russland gelingt, müsste zwangsweise Europa an allen Stellen sich verkrümmen. Sich auf Sparkurs setzen. Den Zusammenbruch eigener Systeme erdulden. Es ginge nicht anders, als es 1916 ging. Am Ende stehen zwei tödlich Verwundete einander gegenüber. Selbstverteidigung wird zum allmählichen Selbstmord.

Vor allem eines fällt bei den zahllosen Kommentaren auf. Die Selbstbegeisterung. Wenn Obama von einer "Provinzialmacht" spricht, die sich auflehnte, gibt er nur den Ton vor oder nach von hundert Medien. Die Grundvoraussetzung aller: Wir sind im Recht. Der Feind muss zahlen. Kaum einem fällt wieder ein, was Lenin auch vor hundert Jahren schon sagte: Wir leben in der Zeit der Imperialismen. In denen Recht und Umgangsformen nichts mehr zu melden haben gegen die bloße Besitzwahrung. Möglicherweise Ausweitung. Und da sind nicht nur Putin und Obama gleich, sondern auch alle anderen Machthaber auf der ganzen Welt.

Gerade darum ist es so schwer, sich zu erheben gegen den Wahnsinn von Krieg und Rüstung. Es müssten sich Leute zusammenschließen, die über dieses Unheil hinausschauen könnten. Wo aber sind die geblieben? Es könnte sein, dass ihre Zahl nach all den blutigen Erfahrungen heute geringer ist als zu Lenins Tagen.

Das Schlimmste: die Verächtlichmachung der jeweiligen Gegner. Als ob nicht erwiesen wäre, dass vor der Verzweiflung der Generalangriff kommt. Kommen muss. Und dann sich enthüllen wird, dass es ganz am Ende doch wieder die Menschen trifft. Die sterben müssen, damit das Blutopfer seinen letzten Glanz erhält.

Im Zweifel gegen die Versammlungsfreiheit? Vom Polizeikessel in den Polizeicomputer

Buchcover

ISBN 978 -3-944137-35-3
Preis: 14,80 Euro
Erschienen im Peter Grohmann Verlag
Von Wolfram Treiber

Vor etlichen Jahren fragte der Referent auf einer Veranstaltung zum Versammlungsrecht als Einstieg das Publikum, was denn das Versammlungsrecht sei. Kennzeichnenderweise kamen daraufhin lauter Beiträge, die die Einschränkung des Versammlungsrechts beschrieben, und das bei einem Publikum, das wohl in seiner großen Mehrheit mit Sicherheit für die Versammlungsfreiheit eingestellt war. Offensichtlich haben deren Einschränkungen in der Praxis bis heute dazu geführt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung nicht ihre Gewährleistung, sondern ihre vielfältige Einschränkung und Reglementierung als „normal“ begriffen werden . Insofern erscheint es sinnvoll, zunächst einmal das Bundesverfassungsgericht als „unverdächtige Quelle“ zu Wort kommen zu lassen und auf dieser Grundlage an einzelnen Beispielen aktuelle Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zu kommentieren.

Unabhängig davon darf nicht übersehen werden, dass bereits die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit nur für Deutsche gilt und bereits durch das Versammlungsgesetz erheblich eingeschränkt wurde. Darüber hinaus hat die Föderalismusreform inzwischen allen Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, eigene Landesversammlungsgesetze zu erlassen, sodass die Ausübung eines elementaren Menschenrechts absurderweise von den jeweiligen Mehrheiten in einer Landesregierung abhängt. Die weitgehende Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch das bayrische Landesversammlungsgesetz, deren erstes Opfer im Übrigen ein ver.di- Gewerkschaftssekretär war, wurde zwar nicht zuletzt aufgrund des großen gesellschaftlichen Widerstands vom Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren vorläufig in weiten Teilen gekippt. Das Beispiel hat jedoch gezeigt, dass zukünftig immer mit elementaren Eingriffen in die Versammlungsfreiheit zu rechnen sein wird. Auch in Baden-Württemberg war bereits ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht worden, das darüber hinaus bereits im Vorgriff von etlichen Versammlungsbehörden angewandt wurde.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe unter anderem in seiner „Brokdorf-Entscheidung“ wie folgt ausgeführt: „Als Abwehrrecht, das auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, gewährleistet Art. 8 GG den Grundrechtsträgern das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung und untersagt zugleich staatlichen Zwang, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fernzubleiben. Schon in diesem Sinne gebührt dem Grundrecht in einem freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang; das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers. In ihrer Geltung für politische Veranstaltungen verkörpert die Freiheitsgarantie aber zugleich eine Grundentscheidung, die in ihrer Bedeutung über den Schutz gegen staatliche Eingriffe in die ungehinderte Persönlichkeitsentfaltung hinausreicht. (vgl. BVerfGE 69, 315 -“ Brokdorf-Beschluss vom 14. Mai 1985).“

„In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (...) wird auch die Meinungsfreiheit seit Langem zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens gezählt. Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist; denn sie erst ermöglicht die ständige geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement dieser Staatsform (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 12, 113 [125]; 20, 56 [97]; 42, 163 [169]). Wird die Versammlungsfreiheit als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe verstanden, kann für sie nichts grundsätzlich anderes gelten. Dem steht nicht entgegen, dass speziell bei Demonstrationen das argumentative Moment zurücktritt, welches die Ausübung der Meinungsfreiheit in der Regel kennzeichnet. Indem der Demonst rant seine Meinung in physischer Präsenz, in voller Öffentlichkeit und ohne Zwischenschaltung von Medien kundgibt, entfaltet auch er seine Persönlichkeit in unmittelbarer Weise.“ (...)

(...) „An diesem Prozess sind die Bürger in unterschiedlichem Maße beteiligt. Große Verbände, finanzstarke Geldgeber oder Massenmedien können beträchtliche Einflüsse ausüben, während sich der Staatsbürger eher als ohnmächtig erlebt. In einer Gesellschaft, in welcher der direkte Zugang zu den Medien und die Chance, sich durch sie zu äußern, auf wenige beschränkt sind, verbleibt dem Einzelnen neben seiner organisierten Mitwirkung in Parteien und Verbänden im Allgemeinen nur eine kollektive Einflussnahme durch Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit für Demonstrationen.“

„Nach alledem werden auch in der Literatur Versammlungen zutreffend als wesentliches Element demokratischer Offenheit bezeichnet: „Sie bieten ... die Möglichkeit zur öffentlichen Einflussnahme auf den politischen Prozess, zur Entwicklung pluralistischer Initiativen und Alternativen oder auch zu Kritik und Protest ...; sie enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“. So zitiert das Bundesverfassungsgericht in seiner oben zitierten Brokdorf-Entscheidung Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 14. Auflage, 1984, S. 157, und führt weiter aus: „Namentlich in Demokratien mit parlamentarischem Repräsentativsystem und geringen plebiszitären Mitwirkungsrechten hat die Versammlungsfreiheit die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes.“

(...)“In einer Demokratie müsse die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen und nicht umgekehrt verlaufen; das Recht des Bürgers auf Teilhabe an der politischen Willensbildung äußere sich nicht nur in der Stimmabgabe bei Wahlen, sondern auch in der Einflussnahme auf den ständigen Prozess der politischen Meinungsbildung, die sich in einem demokratischen Staatswesen frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich „staatsfrei“ vollziehen müsse. BVerfGE 20,56 [98 f.]“

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts schützt Art. 8 Grundgesetz Versammlungen und Aufzüge -“ im Unterschied zu bloßen Ansammlungen oder Volksbelustigungen -“ als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung. In einer Entscheidung vom 7. 3. 2011 zu Sitzblockaden ( 1 BvR 388/05) hat das Bundesverfassungsgericht wie folgt ausgeführt: „Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Dazu gehören auch solche Zusammenkünfte, bei denen die Versammlungsfreiheit zum Zwecke plakativer oder aufsehenerregender Meinungskundgabe in Anspruch genommen wird (vgl. BVerfGE 69, 315 [342 f.]; 87, 399 [406]). Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden (vgl. BVerfGE 73, 206 [248]; 87, 399 [406]; 104, 92 [103 f.]). Bei einer Versammlung geht es darum, dass die Teilnehmer nach außen -“ schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und des Umgangs miteinander oder die Wahl des Ortes -“ im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (vgl.BVerfGE 69, 315 [345]).“

Versammlungsrecht geht allgemeinem Polizeirecht vor

Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sind, solange die Teilnehmenden unter dem Schutz des Versammlungsrechts stehen, nach geltendem Recht grundsätzlich nicht nach allgemeinem Polizeirecht, sondern nur auf Grundlage des Versammlungsgesetzes möglich.

Auch auf dem Weg zu einer Versammlung steht der Teilnehmende unter dem Schutz des Versammlungsrechts.

Dazu hat das VG Sigmaringen in seiner Entscheidung zur Rechtswidrigkeit des Polizeikessels gegen AntifaschistInnen am 1. Mai 2009 in Ulm ausgeführt, das Maßnahmen gegenüber Teilnehmern einer Versammlung aufgrund des allgemeinen Polizeirechts erst zulässig sind, wen n die Versammlung aufgelöst oder der betroffene Teilnehmer von der Versammlung ausgeschlossen wurde:

„Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. 4. 2007 -“ 1 BvR 1090/06 sind Maßnahmen, die die Teilnahme an einer Versammlung beenden -“ wie ein Platzverweis oder eine Gewahrsamnahme -“ rechtswidrig, solange die Versammlung nicht gem. § 15 Abs. 3 VersammlG aufgelöst oder der Teilnehmer auf versammlungsrechtlicher Grundlage von der Versammlung ausgeschlossen wurde (a.a.O. Randnummer 40). Art. 8 Grundgesetz gebiete diese für den Schutz des Grundrechtsträgers wesentlichen Förmlichkeiten. Denn es handele sich um Anforderungen der Erkennbarkeit und damit der Rechtssicherheit, deren Beachtung für die Möglichkeit einer Nutzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit wesentlich sei.

In Versammlungen entstünden häufig Situationen rechtlicher und tatsächlicher Unklarheit. Versammlungsteilnehmer müssten wissen, wann der Schutz der Versammlungsfreiheit ende, denn Unsicherheiten könnten sie einschüchtern und von der Ausübung des Grundrechts abhalten. Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegen Versammlungen richteten sich nach dem Versammlungsgesetz. Dieses Gesetz gehe in seinem Anwendungsbereich als Spezialgesetz dem allgemeinen Polizeirecht vor. Eine auf allgemeines Polizeirecht gegründete Maßnahme, durch welche das Recht zur Teilnahme an der Versammlung beschränkt werde, scheide aufgrund der Sperrwirkung der versammlungsrechtlichen Regelungen aus.“ (VG Sigmaringen, Urteil vom 29. November 2010, Az. 1 K 3643/09). "Im Zweifel gegen die Versammlungsfreiheit? Vom Polizeikessel in den Polizeicomputer" vollständig lesen

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

BRASILIEN
Um die Sicherheit während der Fussball-WM zu gewährleisten, schöpft Brasiliens Regierung alle Mittel aus. Die Massnahmen reichen von umstrittenen Gesetzen bis zum Einsatz der Armee.

CHILE
Etwa 100 Angehörige von während der Pinochet-Diktatur Verschwundenen sind am vergangenen Samstag erneut zur Deutschensiedlung Colonia Dignidad gezogen, um die andauernde Straflosigkeit zu beklagen. Drei Wochen nach der Entdeckung von Leichenteilen auf dem Gelände einer Dependance der Colonia Dignidad weihten sie an einer kürzlich fertiggestellten Brücke über den Perquilauquén Fluß einen Gedenkstein ein.

Die Hafenarbeiter Chiles sind verärgert über die abgetretene Regierung von Präsident Sebastián Piñera. Diese hatte versäumt, einen Gesetzentwurf zu ihren Gunsten in den Kongress einzubringen. Das sogenannte Ley corta folgte einem zwischen Regierung und Hafenarbeitern geschlossenen schriftlichen Abkommen, mit dem die Anfang Januar begonnenen Proteste beendet werden sollten. Die Arbeiter verlangten Nachzahlungen von versprochenen Essenszuschüssen für den Zeitraum 2005 bis 2013.

EL SALVADOR
Der Regierungskandidat und Exguerillakommandeur Salvador Sánchez Cerén ist der gewählte Präsident El Salvadors. Eine Woche nach der Stichwahl erklärte das Wahlamt Sánchez Cerén am Sonntag abend (Ortszeit) offiziell zum Wahlsieger.

KOLUMBIEN
Wenn in Kolumbien der neu gewählte Kongress zusammentritt, dann gelten knapp ein Drittel der Delegierten als sogenannte Parapolitiker. Parapolitiker sind in Kolumbien eine Spezies, die direkte oder indirekte Verbindungen zu paramilitärischen Gruppen pflegen. Nach Recherchen des kolumbianischen Internetportals VerdadAbierta.com ermittelt der Oberste Gerichtshof bereits gegen 26 der neu gewählten Volksvertreter wegen Verbindungen zu Paramilitärs.

Rund 4.000 Delegierte aus dem ganzen Land haben seit Freitag am “Gipfeltreffen- von Organisationen der Kleinbauern, Indigenen und Afro-Kolumbianer sowie sozialer Bewegungen teilgenommen. Der “Gipfel- sollte eine erste Mobilisierung zu den nächsten Aktionen der Bäuerinnen und Bauern, Indigenen und Stadtbewohner sein. Für Anfang Mai wird im ganzen Land zu Streiks in verschiedenen Sektoren, zu Blockaden von Straßen, Minen und Bohrungen aufgerufen. Diese Streiks könnten sich bis zum Zeitraum der Präsidentschaftswahlen am 25. Mai erstrecken.

Die Linke Kolumbiens hat sich für die Präsidentschaftswahlen am 25. Mai dieses Jahres auf eine einheitliche Kandidatur verständigt. Die Vorsitzende des Polo Democrático Alternativo (PDA), Clara López Obregón, und die Vorsitzende der Unión Patriótica (UP), Aida Avella, unterzeichneten vergangene Woche eine entsprechende Vereinbarung. Im Falle des Einzuges der PDA-Kandidatin in das Präsidentenamt würde die Vorsitzende der UP die Vizepräsidentschaft antreten.
Die beiden Frauen sind Veteraninnen der kolumbianischen Linken und Überlebende des “politischen Genozids-, dem die Linke des Landes, namentlich die UP, in den 1980er und 1990er Jahren ausgesetzt war.

KUBA
Die Aufnahme der Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen zwischen der EU und Kuba ist in greifbare Nähe gerückt. Am Wochenende hat der kubanische Außenminister Bruno Rodríguez in Paris mit seinem französischen Kollegen Laurent Fabius unter anderem Gespräche über deren Inhalte und einen möglichen Zeitplan des Dialogs geführt. Fabius hatte den Vertreter der sozialistischen Karibikinsel am Freitag abend empfangen. Es war die erste Begegnung Rodríguez-™ mit einem europäischen Außenminister seit die EU am 10. Februar Kuba offiziell die Vereinbarung eines Partnerschaftsabkommens angeboten hatte.

Die kubanische Regierung hat erste Fakten im Prozess der geplanten Währungsvereinheitlichung geschaffen. Mit einem Gesetz über die Anpassung der Preise werden künftig Anlagen und Einkaufspreise von kubanischen Staatsunternehmen in den nationalen Peso übertragen und neu bemessen.

PARAGUAY
In Paraguay ist am vergangenen Mittwoch der Bauernführer Eusebio Torres von bislang unbekannten Tätern ermordet worden. Der Anschlag traf den 64jährigen im Hof seines Hauses im südöstlichen Departamento Alto Paraná. Nur einen Tag zuvor hatte Torres an einer "öffentlichen Beschwerde" vor dem Gebäude des Nationalen Instituts für die Entwicklung von Grund und Boden (INDERT) teilgenommen, um auf den illegalen Anbau von Soja und Mais durch Großgrundbesitzer in der Siedlung Santa Lucía, Distrikt Itakyry, hinzuweisen.

VENEZUELA
Einheiten der venezolanischen Nationalgarde haben seit Montag an fünf Punkten des Bezirks Chacao im Osten der Hauptstadt Caracas Stellung bezogen. Sie sollen dort gemeinsam mit der örtlichen Lokalpolizei für Ordnung sorgen, nachdem das als Hochburg der Opposition geltende Viertel zuvor wochenlang Schauplatz gewaltsamer Proteste von Regierungsgegnern gewesen war.

Interview mit dem Schriftsteller Humberto Mata über die Strategien der Opposition im aktuellen Protest: Schleichender Putsch in Venezuela.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 21. März 2014

Blockupy 2013. Der Frankfurter Polizeikessel am 1.Juni 2013

Bericht der Demonstrationsbeobachtung vom 30.Mai bis 1.Juni 2013

Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts des Komitees für Grundrechte und Demokratie hätte nicht besser gewählt werden können:
Fast zeitgleich erklärte das Frankfurter Verwaltungsgericht, die Einkesselung der Blockupy-Demonstranten sei „wohl gerechtfertigt“ gewesen. Das ist noch kein echtes Urteil, sondern nur das Ergebnis einer vorläufigen Prüfung zur Erfolgsaussicht der Klage. Aber man sieht, wohin die Reise geht.

Zur Erinnerung: Am 1.Juni 2013 unterdrückte die Polizei eine Demonstration der Blockupy-Bewegung in Frankfurt, indem sie nach einem vorgefassten Plan ca. 1000 Teilnehmer der Demo einkesselte und so die Demonstration sprengte: „Anweisung von oben: Eskalieren!“ (Originalton Polizei).
Die Demoroute entlang der Europäischen Zentralbank war vorher gegen die Versammlungsbehörde vor Gericht erstritten worden. Durch das Eingreifen der Polizei „muss der Eindruck einer Recht brechenden und Selbstjustiz schaffenden Exekutive entstehen.“ (S.11)

Auf der Grundlage der Berichte des Demobeobachter-Teams des Komitees für Grundrechte und Demokratie befasst sich die Broschüre detailliert mit Vorgeschichte, Demo-Ablauf, den zentralen Merkmalen des Vorgehens der Ordnungskräfte und der Resonanz in den Medien.

Neben diesen aufschlussreichen Schilderungen des konkreten Ereignisses sind die Ausführungen der Autoren zu grundsätzlichen Aspekten der Versammlungsfreiheit für alle interessant, denen die Versammlungsfreiheit am Herzen liegt.

So wird der Gesetzesvorbehalt beim § 8 Versammlungsfreiheit kritisiert:
„Nach dem ersten Absatz von § 1 Versammlungsgesetz wuseln nur noch Verbote und noch einmal Verbote. Als eine Art Versammlungsverbotsgesetz ist das Versammlungsrecht durchgehend nicht grundrechtskonform.“ (S.79).

„Darum müsste das Versammlungsgesetz in seiner 1953er Grundform längst dem Brokdorf-Beschluss konform demokratisch angehoben werden.“ (S.86)
Die Autoren verhehlen aber auch nicht die Schwierigkeiten bei dem Versuch, ein fortschrittliches Versammlungsgesetz zu entwerfen: „Dabei wird allerdings meist deutlich, wie breit die Fallstricke ausgelegt sind und wie schwierig es ist, eine grundlegend andere Herangehensweise zu finden.“ (S.69)

„Würde ein Artikel 8 - „Jede Person hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen mit anderen zu versammeln und Versammlungen zu veranstalten“ - diese Recht nicht vielleicht besser schützen können als jedes Versammlungsgesetz, das nur wieder neue Grenzen zu ziehen versucht?“ (S.69/70)

Trotzdem werden einige Kernelemente eines fortschrittlichen Versammlungsgesetzes formuliert:„- Demonstrierende entscheiden selbst über den Ort ihrer Versammlung und die Ausdrucksformen. Vom Grundrecht generell oder aktuell ausgenommene Plätze kann es nicht geben. - In Versammlungen hat „der Staat“, repräsentiert durch die Polizei, nichts zu suchen -“ weder uniformiert, noch undercover und auch nicht mit Videogeräten.(...) - Die Demonstrierenden entscheiden selbst über Länge und Größe von Transparenten und auch über das Tempo ihrer Bewegung. - Die Bewegungsfreiheit wie auch die Meinungsfreiheit sind zu achten, wozu auch die Möglichkeit gehört, gesehen und gehört zu werden. Dies verbietet jede einschließende Begleitung, wie die wandernden Kessel genannt werden.“ (S.70).

Dem Fazit der Autoren ist nichts hinzu zu fügen: „Versammlungen können ein Stachel sein im herrschaftlich definierten und kontrollierten Alltag, sie können aufstacheln und politische Veränderungen einleiten. Dafür gilt es weiterhin zu streiten -“ auf der Straße und vor Gericht. Auf dass endlich den rechtswidrigen Eingriffen der Polizei Einhalt geboten werde!“ (S. 123)

Die Broschüre kann für sieben Euro bezogen werden unter der Adresse:
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7-11 50670 Köln
Telefon 0221 972 69 30 Fax 0221 972 69 31
info@grundrechtekomitee.de
www.grundrechtekomitee.de

Themenabend: Rassismus und die Krise in Europa

In Zeiten der in Europa grassierenden Krise wird einmal mehr deutlich, dass Nationalismus, Rassismus und Ausgrenzung vom Kapitalismus nicht zu trennen sind. Vielfach thematisiert wurde das am Beispiel Griechenlands, wo die extre­me Rechte im Zuge der Krise klar im Aufwind ist. Europaweit dürfte das rechte Spektrum insgesamt aus der aktuellen Finanzkrise gestärkt hervorgehen. Und auch in Deutschland schickt sich mit der AfD eine rechte Wahlalternative an, sich in der Parteienlandschaft zu etablieren. Nicht zuletzt aktuelle Debatten um die sogenannte "Armutsmigration" zeigen allerdings, dass Nationalismus, Rassismus und Ausgrenzung nicht auf die extreme Rechte zu beschränken ist, sondern wesentlich in weiten Teilen der "Mitte" verankert sind. Im Vortrag geht es anhand einer Analyse des deutschen Krisendiskurses um den Zusammenhang von Kapitalismus, Nationalismus, Rassismus und Krise.

Dienstag, 8. April 2014 ab 19:00 im KOMMA, Maillestrasse 5-9 73728 Esslingen

Sebastian Friedrich (Berlin-Duisburg) ist Mitarbeiter des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung (DISS), aktiv bei der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) und Redakteur bei www.kritisch-lesen.de. Er ist Mit-Herausgeber des Sammelbandes "Nation -“ Ausgrenzung -“ Krise. Kritische Perspektiven auf Europa" (Edition Assemblage, Münster 2013)

Eine gemeinsame Veranstaltung der Rosa Luxemburg Stiftung, vom KOMMA Jugend und Kultur und der VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

BRASILIEN
Brasiliens Bürger leiden vor WM und Olympia unter einem heftigen Preisschub. Nun starten Verbraucher einen kreativen Protest. Sie zahlen nicht mehr mit dem Real, sondern mit einer Parallelwährung zum Selbstausdrucken: dem “Surreal-.

CHILE
Die Sozialistin [laut nd, besser wäre sicherlich Sozialdemokratin (Anmerk. redblog)] Michelle Bachelet ist am Dienstag für eine zweite Amtszeit vereidigt worden. Die 62-jährige Bachelet war schon in den Jahren 2006 bis 2010 Präsidentin, Mitte Dezember gewann sie die Wahl erneut.

EL SALVADOR
In El Salvador hat das Oberste Wahlgericht (TSE) am Donnerstagmorgen Salvador Sánchez Cerén von der linken Befreiungsfront Farabundo Martí (FMLN) offiziell zum Sieger der Präsidentschaftswahl vom vergangenen Sonntag erklärt.

KOLUMBIEN
Am Dienstag abend stellte Hernando Calvo Ospina in der jW-Ladengalerie in Berlin seine gerade im Zambon-Verlag in deutscher Sprache erschienene Autobiographie "Sei still und atme tief" vor. Sie beschreibt seinen Überlebenskampf, nachdem er 1985 vom kolumbianischen und ecuadorianischen Militärgeheimdienst verschleppt und gefoltert wurde.

Außer den Linken fühlen sich in Kolumbien nach der Parlamentswahl vom vergangenen Sonntag alle als Sieger. Staatschef Juan Manuel Santos jubelte, das Ergebnis sei "ein großer Tag" für die von seiner Sozialen Partei der Nationalen Einheit (PSUN bzw. Partido de la U) geführte Koalition. Aber auch die Gegner des Friedensprozesses um den früheren Präsidenten Uribe gehen aus den Wahlen gestärkt hervor.

KUBA
Die ehemalige kubanische Guerillakämpferin und Politikerin Melba Hernández ist tot. Die frühere Weggefährtin Fidel Castros starb am Sonntag abend im Alter von 92 Jahren an den Folgen einer Diabetes­erkrankung, wie die Zeitung Granma am Montag berichtete.

MEXIKO
Empörung über Justizskandal: Vergewaltigungsopfer sitzt nach Notwehr über drei Monate in Haft.

PUERTO RICO
Die US-Kolonie Puerto Rico hat einen ihrer großen Verfechter der Menschenrechte und des Kampfes um die Unabhängigkeit der Karibikinsel verloren. Am Mittwoch wurde Dr. Luis Nieves Falcón auf dem Friedhof seiner Geburtsstadt Bayamón beigesetzt.

VENEZUELA
In Venezuela gerät die Opposition nach einem Monat teilweiser gewalttätiger Proteste zunehmend in die Defensive. Nach einer neuen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts International Consulting Services (ICS) bewerten 80,9 Prozent der Venezolanerinnen und Venezolaner die Initiative von Präsident Nicolás Maduro vom 26. Februar, eine “Friedenskonferenz- einzuberufen als “exzellent-, “gut- oder “annähernd gut-.

Nach einem Abflauen der Proteste in Venezuela ist es am Mittwoch erneut zu einem massiven Gewaltausbruch seitens radikaler Oppositionsgruppen gekommen.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 14. März 2014

Ukraine und anderswo: Das "Volk" - mehr als zweihundert Jahre zu spät

Oft bemüht, mindestens genau so oft missbraucht: "La Liberté guidant le peuple" ("Die Freiheit führt das Volk")
Gemälde von Eugène Delacroix
Überall wird gejammert: Der Kalte Krieg kommt wieder. Wie zur Unzeit! Und dann werden Paralellen gezogen. Dabei ist das Zeitmaß immer zu eng oder zu weit. Es passt nie.

In Wirklichkeit kämpfen beide Seiten um noch viel frühere Begriffe. Es geht einvernehmlich um das "Volk". Angeblich weiß jeder, was das "Volk" will. Und wann deshalb Abstimmungen mal sehr bedacht sind. Manchmal aber auch die größte Unverschämtheit. Das vor allem angewandt auf die Ukraine. Die selbst im vordergründigsten Teil ihres Wesens nie in der Geschichte das ausfüllen konnte, was man normalerweise ein "Volk" nannte. Hie und da taucht es ja in den Kommentaren auf, dass die heutige Ukraine mal zu Österreich - Ungarn gehörte, mal eigenständig war. Mal zu Russland sich rechnete. Vor allem die Krim. Die erst 1954 durch einen schwachsinnigen Gnadenakt Chruschtows zur Krim geschlagen wurde. Ohne weitere Abstimmung, versteht sich.

Schon daraus ergibt sich, dass die Ukraine nicht einmal den "Volkscharakter" aufweist, den etwa die deutschen Bruderstämme durch relativ lange Geschichte zeigen konnten. Als es gegen Napoleon ging, konnte dort immerhin ein gewisser gemeinschaftlicher Hass aufgebaut werden gegen das übermächtige Frankreich. Der aber auch nicht dauerhaft blieb.

Wenn nun der "Westen", aber genau so Putin sich auf das Wesen des ukrainischen Volkes und seines wahren Wesens und Willens berufen, was ist das dann? Offenbar nicht der Willen aller, sondern das Wühlen des Hassens gegen den "Andern". Dafür wird alles getan. Wie man bei uns in den Nachrichten jeden Abend sehen kann.

Wenn dann Timotschenko aus tiefer Not und noch tieferer Unwissenheit zum Partisanenkrieg aufruft, wenn unser treuer Außenminister in voller Kenntnis der Sachlage zu weiteren Sanktionen aufruft, dann sind das alles nichts als Wallungen. Wallungen, um in einem Kessel zu rühren, in dem giftige Dämpfe aufsteigen, die vortäuschen, was nicht vorhanden ist: einen eindeutigen Volkswillen.

Aussicht: Nach gewissen Zeiten wird der Groll zu teuer. Die ehemals so geliebten "Völker" werden ihrem traurigen Schicksal überlassen. Und den aufgehäuften Kosten, die sie zu den alten übernehmen müssen. Und das wäre noch die günstigste Lösung. Noch schlimmer die andere: Jemand rutscht die Hand aus und er greift doch zu Pistole, Handgranate oder Bombe. Und es ereignen sich die bekannten Spässe zum wiederholten Mal.

Wieviel Geifer muß dann erst aufgewendet werden, um wieder einmal das eine zu erreichen: NICHTS.

Internationaler Frauentag: "Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht"

Wir wünschen allen Freundinnen, Kolleginnen, Müttern, Töchtern, Schwestern, Großmüttern, Liebhaberinnen, Nachbarinnen, Gegnerinnen, Revolutionärinnen, Mädchen, ... einen kämpferischen internationalen Frauentag!

Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz sowie den USA begangen. Allein in Berlin kamen etwa 45.000 Frauen zusammen, um sich für ihre Rechte stark zu machen. In den folgenden Jahren versammelten sich Millionen von Frauen zu den jeweils im Frühjahr organisierten Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen. Schon 1912 kamen Schweden, Frankreich und Holland, 1913 Russland und die Tschechoslowakei dazu. Neben dem Wahlrecht forderten die Frauen bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, Mutter- und Kinderschutz und protestierten gegen den imperialistischen Krieg. Das aktive und passive Wahlrecht wurde den Frauen in Deutschland im November 1918 durch den Rat der Volksbeauftragten zuerkannt.

In Europa beschloß die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz (100 Delegierte aus 17 Ländern) auf Initiative von Clara Zetkin am 27. August 1910 in Kopenhagen (übrigens im Ungdomshuset) die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentages für die Interessen der Frauen gegen mehrfache Ausbeutung und Unterdrückung. Themen waren also die Gleichberechtigung der Frauen, ihr Wahl- und Stimmrecht, sowie der Kampf gegen den imperialistischen Krieg. Der erste internationale Frauentag fand am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA statt. 1921 wurde auf der zweiten kommunistischen Frauenkonferenz, wiederum auf Initiative von Clara Zetkin, der internationale Frauentag auf den 8. März festgelegt. Dieses Datum war eng mit den proletarischen Frauenkämpfen verbunden:

• Am 8. März 1857 streikten in New York Textilarbeiterinnen, gefolgt von einer Streikwelle in der Textil- und Tabakindustrie.
• Am 8. März 1908 kamen 129 streikende Arbeiterinnen der Textilfabrik "Cotton" in New York bei einem Brand ums Leben. Vom Fabrikbesitzer und den Aufsehern wurden die Frauen in der Fabrik eingesperrt, um zu verhindern, daß sie Kontakt zu ihrer Gewerkschaft aufnehmen. Sie hatten für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen gekämpft.
• Am 8. März 1917 (russ. Kalender: 23. Februar) fand St. Petersburg ein massiver Streik der Textilarbeiterinnen gegen Krieg, Hunger und Zar statt. Nachdem weitere Sektoren ergriffen waren, kam es zum Generalstreik, der als Auslöser der Februarrevolution gilt.

"Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht." Clara Zetkin (1857 - 1933), Initiatorin des ersten Internationalen Frauentages stellte klar, dass eine wirkliche Befreiung der Frau untrennbar verbunden ist mit der Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung. Sie wendete sich aber auch gegen diejenigen, die meinten, diesen Kampf auf den St. Nimmerleins Tag verschieben zu können.

In dem Sinn fordern wir dazu auf, an den Aktionen an diesem Tag teilzunehmen. Zum Beispiel in Stuttgart.



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