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Beschwerde über Rassismus am Arbeitsplatz führt zur Entlassung bei DB Sicherheit und Verurteilung wegen Verleumdung

Solidaritätsflyer

Ich hatte hier schon mal zum Fall etwas gebloggt, nun gibt es ein Interview bei Radio Dreyeckland:

"Aydin und sein Arbeitskollege arbeiteten mehr als 16 Jahre bei der DB-Sicherheit. Immer wieder sahen sie sich von einem deutschen Kollegen rassistisch diskriminiert. Sie berichteten von Ausdrücken wie "Hey Ihr Kanaken", "man müsste Euch erschießen" und "ihr gehört vergast". Aufgrund dieser Vorkommnisse schrieben Aydin und sein Kollege im März 2012 einen Beschwerdebrief an ihren Chef. Etwas später dann die Überraschung. Sie erhielten Strafbefehle wegen vermeintlicher Verleumdung. In der ersten Instanz gab der Mitarbeiter, der vermeintlich Opfer der Verleumdung geworden war zu, dass er wenn er sich aufregte, gegenüber den beiden teilweise oben genannte Ausdrücke verwendete. Als dann auch noch ein Zeuge aussagte, dass der deutsche Mitarbeiter öfter den Hitlergruß verwendete, ging Aydin und sein Kollege von einem Freispruch aus. Doch weit gefehlt: Die beiden wurden wegen vermeintlicher Verleumdung zu einer Strafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Aydin legte Berufung gegen das Urteil ein. Der erste Prozesstag vor dem Stuttgarter Landgericht fand am 5. Dezember statt. Der 2. Prozesstag ist für den 19. Dezember angesetzt.

Wir sprachen mit Gertrud Moll, Betriebsrätin in der IG Metall über den Prozess und die Hintergründe..."

Doitsche Zustände...

Typische Blackface Darstellung im 19. Jahrhundert.

By: Strobridge & Co. Lith [Public domain], @ Wikimedia Commons

Via Afrikawissenschaft "Warum Blackface nicht lustig ist"
Carsten Heidböhmer lanciert gönnerhaft den doitschen Alltagsrassismus anhand der bescheuerten Saalwette von "Wetten das". Ach, man kann es auch übertreiben mit dem Rassismusgeschrei, genau! Na, dann melden sich doch tatsächlich schwarze Menschen selbst zu Wort mit einem offenen Brief und was macht Herr Heidböhmer? Er klemmt einen Nachsatz unter seinen Artikel. Man lasse sich das mal auf der Zunge zergehen:

"Nachtrag, Dienstag 12.10 Uhr: Inzwischen hat sich die "Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD)" in einem offenen Brief bei der ZDF-"Wetten, dass ..?"-Redaktion über die Saalwette beschwert. Dieser offene Brief wird auch vielfach bei Twitter geteilt. Dementsprechend habe ich meine Formulierung an einer Stelle abgemildert und schreibe nun, das Thema werde "fast ausschließlich" von Weißen diskutiert."

Da möchte man sich fast schon bedanken für das überaus anschauliche Beispiel für alltäglichen Rassismus.

Kein Streikverbot per Gesetz!

Der Koalitionsvertrag hat das leidige Thema “Tarifeinheit– erneut ins Gespräch gebracht, glücklicherweise auch die Proteste dagegen! Siehe neu im LabourNet Dossier Gemeinsame Interessen: Koalition will »Tarifeinheit« : “Schwarz-rotes Streikverbot– –“ Artikel von Detlef Hensche in »Blätter« 1/2014. (via LabourNet)

"Kritik von den kleinen". Spartengewerkschaften appellieren an CDU/CSU und SPD, Finger vom Streikrecht zu lassen. DGB-Spitze hat hingegen zum Gesetz für »Tarifeinheit« ermuntert. Artikel von Daniel Beruzi in der Tageszeitung junge Welt.

Und in dem Zusammenhang auch nochmal der Hinweis auf den "Wiesbadener Appell Für ein umfassendes Streikrecht", den man hier nach wie vor unterzeichnen kann.

Was mir heute wichtig erscheint #335

Rekord: "Die MainArbeit, das berühmte "Vorzeigejobcenter" der kreisfreien Stadt Offenbach, hat einen neuen Rekord aufgestellt: Eine Sachbearbeiterin hat einem ihrer "Hartz IV Kunden" eine Sanktion von 350 Prozent ausgesprochen. "Sanktion" bedeutet bei Hartz IV, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld II für tatsächliche oder angebliche Verletzungen seiner Pflichten die monatlichen Bezüge um einen gewissen Prozentsatz "abgesenkt" bekommt. (...)" Mehr bei gegen-hartz.de und nicht vergessen: Zumindest die Petition gegen Hartz IV Sanktionen unterzeichnen kann jedeR!

Suspekt: "Am späten Samstagabend wurden die Esso-Häuser auf St. Pauli evakuiert. Die Polizei begründet die Maßnahme mit einer akuten Einsturzgefahr des Gebäudes." So berichtet hh-mittendrin.de. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. So sieht die Initiative Esso-Häuser die Verantwortung dafür bei "der "Bayerische Hausbau", die die Häuser seit Jahren verfallen lässt. In der Nacht dann die Konsequenz: Durch eines der Häuser sei ein Ruck gegangen - das löste die Räumung aus. Die Verantwortungslosigkeit der Hausbesitzer, die Leib und Leben der Bewohner riskiert, weil sie auf Abriss spekuliert statt zu sanieren, hat sich deutlich gezeigt: Die Esso Häuser müssen der Bayerischen Hausbau aus den Händen genommen werden, um weiteren Schaden abzuwenden." Besonders interessant wird die weitere Entwicklung in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um die Rote Flora: Während die Mobilisierung zur internationalen Demonstration am 21.12. in Hamburg auf Hochtouren läuft, haben die Investoren Gert Baer und Klaus Martin Kretschmer der Roten Flora ein Ultimatum in Form einer Räumungsaufforderung bis zum 20. Dezember gestellt. Diese Räumungsandrohung ist für die Flora eine offene Kriegserklärung.

Verschärfung: Seit Monaten gibt es in Spanien heftige Diskussionen um eine Verschärfung des dortigen Versammlungesetzes. Bis zu 600.000€ (!) Strafe drohen für ungenehmigte Proteste in Sichtweite des Parlamentes oder den Wohnsitzen von ParlamentarierInnen. Gestern wurden 23 Menschen bei Protesten gegen die Regierungspläne verletzt. Das Gesetz steht auch deswegen in der Kritik, weil es den von der Krise Betroffenen jede Möglichkeit nimmt, in Sicht- und Hörweite derer zu demonstrieren, die für die Abwälzung der Krisenlasten auf die Bevölkerung verantwortlich sind.

Grundrecht: Heute vor 30 Jahren definierten die Richter des Bundesverfassungerichtes das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als neues Grundrecht. In Fragen des Datenschutzes ist dies immer noch eines der wichtigsten existierenden Rechte. Mehr bei heise.de und netzpolitik.

Aufarbeitung: In welchem politischen Klima entstand 1988/89 die Idee, mit Antifasist Gençlik (Antifaschistische Jugend) eine eigenständige ImmigrantInnenselbstorganisierung aufzubauen? Interview in der arranca!

Gastprofessur: Die Frankfurter Rundschau berichtet über die Eröffnung der nach ihr benannten Gastprofessur durch Angela Davis an der Goethe-Universität Frankfurt.

Dokumentation: "So gut wie nichts mehr scheint aktuell im Gezi-Park an die große Bewegung vor einigen Monaten zu erinnern. Im Zentrum von Istanbul, direkt neben dem Taksim-Platz, liegt der Gezi-Park, der im Juni 2013 die ganze Türkei im Atem hielt. Für 10 Tage haben damals tausende Aktivist*innen den Park besetzt und der Staatsmacht getrotzt. Im ersten Teil unserer vierteiligen Serie „Filmpiraten in Istanbul“ geht es um den Gezi-Park. Dazu sprechen wir mit Tuncay, einen Aktivist der ersten Stunde. Er führt uns durch den Gezi-Park, vorbei an übermalten Parolen und seinen Erinnerungen." Mehr bei den Filmpiraten.

Pfahlbau: Alexander Schäfer dokumentiert in seinem Blog, wie 6000 Jahre alte Errungenschaften steinzeitlicher Baukunst bei Stuttgart 21 eingesetzt werden. Jedenfalls, solange kein ordentlicher Wind weht. Unteruhldingen ist überall!


Gabriel tanzt auf dem Kopf. Wie lange noch?

Sigmar Gabriel
Foto: Arne Müseler
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
via Wikimedia Commons
Gabriel hat seinen Rattensack zugemacht. Alle gefangen. Im Glanz steht einer da: Gabriel. Alle haben mitgespielt - und bis zum letzten Tag so getan, als sei das Ergebnis ganz unerwartet. Medien und CDU im Gleichklang.

Zwei kleine Anmerkungen trotzdem. Zum einen hat Merkel bewußt jede Einigung ausgeschlossen, was Europa angeht. Hier setzt sie offenbar auf Staatsverträge. Die dann mit den Fraktions-Angeboten gar nichts mehr zu tun haben. Mit der herkömmlichen Sonderstellung der Bundespräsidentin verbunden, kann Merkel dann alles tun, was ihr gefällt. Vermutlich deshalb die Großzügigkeit der Zugeständnisse der CDU gegenüber der SPD. Und das Zutrauen der CDU-Bevölkerung. Im Ernstfall wird es Merkel schon richten. Wie alle vorvorigen Präsidenten auch.

Das zweite ist der Wankelmut der Wahlentscheidenden. Es würde zu weit führen, hier alle Fälle aufzuführen, in denen eine große Mehrheit sich im Nu in Nichts auflöste. Es sei nur an die unanfechtbare Zustimmung zur Honeckerpolitik erinnert. Monate vorher großer Beifall. Dann auf einmal der kollektive Zwang zum Abgang. Und solche Ereignisse sind keineswegs nur dem ehemaligen Kommunismus vorbehalten.

Gabriel tanzt heute mit dem Kopf nach unten. Hoffen wir, dass er ihn wieder aufbehält, wenn die Dinge sich in ihrer ganzen Traurigkeit herausstellen.

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Montagsdemos gegen Stuttgart 21: Anschlag auf Versammlungsfreiheit!

Am 16. und 23.12.2013 dürfen die Montagsdemos gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Begründung: Die Stadt Stuttgart „habe bei der gebotenen Abwägung in vertretbarer Weise den Interessen (...) der betroffenen Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber dem von der Versammlungsfreiheit geschützten Interesse (der S21- Gegner) (...) eingeräumt.“

Zu deutsch: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird der Straßenverkehrsordnung, bzw. den „Interessen der Verkehrsteilnehmer“ geopfert.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit (!) des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung „ernannt“ und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und wenn die „bedroht“ ist –“ siehe oben.

Mit dieser Begründung lässt sich jede Demonstration verbieten.

Diese Entscheidung des VGH ist von erheblicher politischer Brisanz:

Ist es doch derselbe Verwaltungsgerichtshof, der regelmäßig jeden Neonazi-Aufmarsch genehmigt, obwohl dafür ganze Innenstädte komplett abgeriegelt - der Verkehr also vollständig zum Erliegen kommt - und tausende Polizisten eingesetzt werden (Heilbronn, Göppingen etc.), um die Versammlungsfreiheit von ein paar dutzend Neonazis zu „schützen“.

Zum anderen hat derselbe Verwaltungsgerichtshof vor drei Jahren in gleicher Sache das gerade Gegenteil entschieden:

„Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden, überwiegt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen am Arnulf-Klett-Platz.“ (Entscheidung vom 29.10.2010, Az. 1 S 2493/10)

Dass die Argumentation von Ordnungsbürgermeister Schairer an den Haaren herbeigezogen ist, zeigt auch die wundersame Verlängerung der Verkehrsstaus: Vom 30.11.2013 („Auf dem Cityring bildet sich regelmäßig ein bis zu einem Kilometer langer Stau“, Schairer im StZ- Interview) bis zum 10.12.2013 hat sich die Staulänge - zumindest im Schriftsatz der Stadt Stuttgart - dann verfünf- bzw. verachtfacht.

Der grüne OB schweigt zu alledem.

„Offensichtlich handelt Schairer im Einvernehmen mit dem grünen OB Kuhn. Da ist die Ankündigung eines „bürgerfreundlichen“ Versammlungsgesetzes durch die grün-rote Landesregierung schon fast als Drohung zu verstehen,“ so Thomas Trüten, der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit. Und weiter: „Angesichts dieser Entwicklung sehen wir uns erneut in unserer Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz bestätigt. Die Vorrangigkeit des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Vorschriften und Gesetzen muss politisch und juristisch durchgekämpft werden. Wir rufen deshalb die demokratische Öffentlichkeit auf - unabhängig vom jeweiligen Standpunkt zu Stuttgart 21 - am 16. und 23.12.2013 im Rahmen der Montagsdemos gegen diesen Anschlag auf die Versammlungsfreiheit zu demonstrieren.“


Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2013 / versammlungsrecht.info

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

ECUADOR
In Quito wurden am Samstag die 18. Weltfestspiele der Jugend und Studenten eröffnet.
Die jW berichtet mit einem Online-Spezial aus Ecuador.

EL SALVADOR
Die linke Regierung schützt Bauern vor Monsanto und ihrem Gensaatgut.

Öffentliche Kritik hat dazu beigetragen, dass die Pflanzenzuchtfirma Dümmen die Arbeitsbedingungen auf ihrer Plantage im mittelamerikanischen Land El Salvador verbessert. Der Basislohn für die Arbeiterinnen stieg von 105 auf 135 Dollar (98 Euro) pro Monat. Und bleibt damit trotzdem unter der Armutsgrenze.

HONDURAS
Die Wahlbeobachtungsdelegation der Internationalen Menschenrechtsföderation FIDH, ein Zusammenschluss von 178 Menschenrechtsorganisationen, hat am 10. Dezember ein Kommuniqué veröffentlicht, in dem erneut über zahlreiche Unregelmäßigkeiten im Wahlprozess berichtet wird.

KOLUMBIEN
Die kolumbianische Guerillaorganisation Farc hat am Sonntag für 30 Tage eine einseitige Waffenruhe ausgerufen. In einer Erklärung hieß es, alle Kampfeinheiten würden angewiesen, die Feindseligkeiten für den Zeitraum von 30 Tagen einzustellen.

Der Oberstaatsanwalt für Verwaltungsangelegenheiten, Alejandro Ordóñez, hat den linken Bürgermeister von Bogotá, Gustavo Petro, seines Amtes enthoben.

KUBA
Präsident Raúl Castro Ruz sprach am DIenstag bei der Trauerfeier für Nelson Mandela am Dienstag in Johannesburg: Video (deutsche Übersetzung).

Kuba und Russland haben laut Medienberichten Anfang dieser Woche einen seit zwanzig Jahren währenden Streit über die sogenannten Altschulden der Karibikinsel beigelegt. Russland erlässt Kuba 90 Prozent seiner Schulden.

URUGUAY
Der Senat verabschiedet Gesetz zu Anbau und Vertrieb der Marihuana.

VENEZUELA
Bei den Kommunalwahlen in Venezuela blieben die Sozialisten stärkste Kraft. Die Vereinte Sozialistische Partei (PSUV) konnte sich landesweit klar als stärkste Kraft behaupten. Zusammen mit ihren Verbündeten erreichte sie gut 5,1 Millionen Stimmen –“ knapp 700.000 Stimmen mehr als das rechte Oppositionsbündnis MUD –“ die Präsidentschaftswahlen im vergangenen April hatte Maduro bei insgesamt höherer Beteiligung nur mit einem Vorsprung von 220.000 Stimmen gewinnen können.

Venezuelas Regierung erwägt, die historisch niedrigen Treibstoffpreise zu erhöhen.

Venezuelas Präsident Nicolás Maduro ist Mitte der Woche in Caracas mit dem US-amerikanischen Filmemacher Oliver Stone zusammengekommen.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 13. Dezember 2013

Aber die Terroristen!

Generalbundesanwalt Harald Range auf der Jahrespressekonferenz seiner Behörde: "Für den Lauschangriff auf Angela Merkel sieht der Generalbundesanwalt keinerlei Belege. Auch das massenhafte illegale Abschöpfen von Daten –“ wie Edward Snowden behauptet –“ habe es nicht gegeben." ("NSA-Spähaffäre? Gibt es nicht, sagt der Bundesanwalt", in der "Welt" vom 11.12.13).
Die beste Demokratie, die man für Geld kaufen kann?
Wie auch immer:
"Ein in deutschen Medien veröffentlichtes angebliches NSA-Dokument genüge Range jedenfalls nicht, um damit einen Anfangsverdacht zu begründen." Komisch, wenn der Staat gegen Demonstranten vorgeht, reicht normalerweise der geringste Anlass.
Zum Beispiel Regenschirme.
Und weil wir es hier mit einem Springer Blatt zu tun haben sind, geht es nahtlos zu "ABER DIE TERRORISTEN!!!" über. Ganz großes Hallentennis! (fefe, 11.12.13)

Auf der anderen Seite findet eine Auf­klä­rung über den NSU und ins­be­son­de­re des­sen Ver­stri­ckung mit deut­schen Ge­heim­diens­ten und Be­hör­den von of­fi­zi­el­ler Seite nur schlep­pend statt. In den par­la­men­ta­ri­schen Un­ter­su­chungs­aus­schüs­sen wird ge­lo­gen und be­schö­nigt, es wur­den Akten ver­nich­tet, zu­rück­ge­hal­ten und ma­ni­pu­liert und struk­tu­rel­le Pro­ble­me als in­di­vi­du­el­les Ver­sa­gen von Ein­zel­per­so­nen dar­ge­stellt. Gar nicht komisch.
Liegt das wirklich nur an den "fehlenden Befugnissen"? (Range, ebenda)

Das Geschrei mit "den Terroristen" dient immer offensichtlicher nicht nur zur Ablenkung von ihren Taten sondern zur Legalisierung der Stärkung der Dienste und deren Zusammenarbeit mit Polizeien und anderen staatlichen Institutionen. Immerhin die Aufhebung einer "Konsequenz" aus dem Faschismus. An deren Aufhebung mit der Gründung neuer Geheimdienste und der Rekrutierung alter FaschistInnen für Geheimdienste, Bundeswehr, Bürokratie usw. unmittelbar nach dessen Ende begonnen wurde.

Unterstützenswerte Petition gegen Hartz-IV-Sanktionsparagrafen

Neben den Kürzungen und der geringen Höhe sind in den letzten Jahren insbesondere die Sanktionen gegen Hartz-IV-EmpfängerInnen in die Kritik geraten. Zuletzt hatte die kritische ehemalige JobCenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann bundesweit Aufmerksamkeit erregt, als sie angekündigte, zukünftig keine Sanktionen gegen Erwerbslose mehr zu verhängen. Rechtliche Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber folgten. Nun hat sie eine Bundestags-Petition eingereicht mit dem Ziel, Sanktionen abzuschaffen –“ noch bis 18. Dezember kann ihr Anliegen unterstützt werden.

Schon der vor der Einführung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) gab es im Sommer 2004 breite Proteste gegen den weitreichenden Umbau des Sozialstaats. Hundertausende besuchten bundesweite Montagsdemos. Die Einführung konnte nicht gestoppt werden, doch weiterhin gab es Widerstand. Genannt seien die „Zahltag-Aktionen“, militante Untersuchungen, die eine oder andere Demonstration und vor allem die vielen alltäglich stattfindenden stilleren Proteste und Solidarisierungen in Form von Klagen und Begleitungen.

Ein zentrales Thema, vor allem für diejenigen, die entsprechende Sozialleistungen beziehen, sind Sanktionen, also Leistungskürzungen als eine Art „Strafe“. Die Minderung der Regelleistung kann in verschiedenen Schritten erfolgen und sogar so weit führen, dass die Regelleistung komplett gestrichen wird. Seit Jahren steigen die Sanktionszahlen kontinuierlich an, obwohl zeitgleich die offiziellen Arbeitslosenzahlen sinken. Im Jahr 2012 wurden erstmals über eine Million Sanktion verhängt. Mit diesen Sanktionen und diesen Zahlen wird Politik gemacht und gegen Erwerbslose gehetzt; ihre gesellschaftlichen wie auch individuellen Auswirkungen sind verheerend. Nicht zuletzt führen sie dazu, dass Erwerbslose gezwungen sind, noch so schlechte und schlecht bezahlte Jobs anzunehmen –“ Arbeitgeber hingegen können sich über eingeschüchterte Beschäftigte und erpressbare Erwerbslose freuen.

Dass diese Sanktionen verfassungsgemäß sind, muss zumindest bezweifelt werden. Der ehemalige Bundesrichter am Bundesgerichtshof und Ex-Bundestagsabgeordnete Wolfgang NeÅ¡ković hat 2012 gemeinsam mit Isabel Erdem in einer rechtlichen Kurzanalyse für die Rosa-Luxemburg-Stiftung deutlich gemacht:

Die Kürzungsnormen im SGB II und SGB XII sind ganz offensichtlich keine auf einer Bedarfberechnung beruhenden, das Grundrecht in diesem Sinne ausgestaltende Normen. Eine Sanktion führt nämlich zum Schwinden des «unverfügbaren» Existenzminimums, einzig zum Zwecke der Bestrafung. Es fehlt jeglicher Zusammenhang der nach einer Kürzung verbleibenden Leistungshöhe mit dem existenznotwendigen Bedarf der Betroffenen. Bereits deshalb sind diese Regelungen verfassungswidrig. [...] Das Recht auf staatliche Sicherung des Existenzminimums entspringt der Menschenwürde selbst und ist unantastbar. Seine unbedingte Einhaltung ist für den Sozialstaat konstitutiv. Sie ist zudem Voraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Durch Leistungskürzungen wie Sanktionen bei Hartz IV wird dieses Menschenrecht tagtäglich verletzt.

Aktuell fordert eine erfolgsversprechende Petition, die Sanktionspraxis nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII zu streichen. In der Begründung heißt es, dass die Sanktionen (SGB II) bzw. die Leistungseinschränkungen (SGB XII) das Recht auf die Absicherung des gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums verletzten, denn die Streichung bedrohe die Existenz und die gesellschaftliche Teilhabe derjenigen, die sanktioniert werden.

Initiatorin der Petition ist Inge Hannemann. Sie war bis April 2013 im JobCenter Hamburg-Altona tätig, bis sie durch ihren Arbeitgeber freigestellt wurde. Als Journalistin schreibt sie über die Abläufe in den JobCentern und macht die Missstände in ihrem kritischen Hartz-IV-Blog http://altonabloggt.wordpress.com öffentlich. Sie thematisiert dabei häufig die strukturellen Grundlagen des Hartz IV-Systems. Im Frühjahr erschien auf annotazioni.de ein Interview mit ihr, in dem sie –“ ähnlich wie NeÅ¡ković/Erdem –“ deutlich machte:

Der Hartz-IV-Regelsatz ist zu niedrig, um überhaupt damit zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Wenn sanktioniert, also gekürzt wird, ist das Existenzminimum definitiv unterschritten.

Fragwürdig an Sanktionen ist allerdings nicht nur, dass es sie gibt, sondern auch, wie sie zustandekommen. In dem gleichen Interview antwortete Hannemann auf die Frage, ob es so etwas wie Sanktionsquoten gebe:

Ja, die Teamleiter haben Quoten, wie viele Sanktionen in Prozent − gemessen an der Gesamtzahl der gemeldeten Erwerbslosen − ausgesprochen werden sollen. Anhand der Sanktionen wird ein Ranking erstellt. Zwar wird kein JobCenter wegen einer hohen Sanktionsquote ausgezeichnet, aber es spielt für die interne Beförderung der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle.

Damit Hannemann ihr Anliegen vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vortragen kann, sind insgesamt 50.000 Unterschriften notwendig. Die Mitzeichnungsfrist für die Petition endet am 18. Dezember. Bis dahin kann die Petition unterschrieben werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.nc.html.

Von Sebastian Friedrich und Patrick Schreiner via annotazioni.de

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