Einwurf: "Wir sind eine Online-Druckerei aus Bremen und damit Teil der Verlags- und Medienbranche. (...) Auch uns gefällt die monopolisierende und meinungsmachende Präsenz der BILD nicht, und wir halten die Jubiläums-Planung der Zeitung für überzogen und gefährlich. Daher möchten wir gegen die Verteilung der BILD zum Stichtag jedem/r Interessierten 10 kostenlose, professionell gefertigte Aufkleber gegen den Einwurf der Bildzeitung in den eigenen Briefkasten zur Verfügung stellen. (...)" Mehr bei Opalkatze
Knastpost: Wichtige Tipps und Hinweise zur Kommunikation mit Gefangenen beim ABC.
Armutsszeugnis: 21 Prozent der Jugendlichen in Berlin leben in Armut.
Kreisch: "Daniel K.* (23) ärgert sich über den Rauswurf aus dem „Rum Bumper‘s“. Östliche Vorstadt – Sie wollten nur den Sieg der Deutschen bei der EM feiern. Doch dann flog der Student mit seinen Freunden aus der Viertel-Kneipe. Der Grund: Sie trugen Fußball-Trikots!" PourMaClasse berichtet und verschweigt vor allem auch die Hintergründe nicht.
nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick über die Entwicklung in Lateinamerika.
Lyrisch: Der Gauck ist aufgegangen! / Die Uniformen prangen / Am Hindukusch so klar. / Mehr beim Opablog.
Zwangsarbeit: "Am 20.06. findet in Zwickau ein „Sklavenmarkt“ für Hartz IV Bezieher statt. Hartz IV-Bezieher werden unter Androhung von Sanktionen zu einer „Zeitarbeitsbörse“ mit über 30 Zeitarbeitsanbietern vorgeladen. Auch hier ist die neue Qualität das die „Vorladung“ unter Androhung von Sanktionen erfolgt, wer ohne wichtigen Grund nicht kommt wird insofern er unter 25-Jährig ist für drei Monate ohne jedes Geld gestellt, über 25-Jährige bekommen für drei Monate 30 % ihrer Regelleistung gestrichen, mitnichten um die 100 EUR. Unter dem Motto: weg mit moderner Sklaverei rufen örtliche Erwerbslosengruppen zum Protest auf, hier ist Unterstützung gefragt." Via Harald Thomé, Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht. Er stellt Material dazu bereit. (PDF)
Zurückgewichen: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Aber am Sonntag herrschte in Griechenland wohl die „Stimme der Angst“ und die „Stimme des Zorns“ wich zurück…“ Orlando Pascheit in den Hinweisen des Tages der Nachdenkseiten vom 18. Juni 2012.
Artikel mit Tag antirepression
Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit - "Kampagne 19. Mai" ruft zu Kundgebung auf
Am kommenden Dienstag, 19.6.2012 muss sich der Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben. In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt.In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten im Juni 2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit einer vermeintlichen Untätigkeit des Angeklagten. Seine Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil eine "stellvertretende" Verurteilung nicht zulässig ist und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.
Der Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach dem fragwürdigen Prinzip "Einer haftet für Andere" eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für die Versammlungsfreiheit wird das "Komitee für Grundrechte und Demokratie" durch persönliche Anwesenheit von Elke Steven den Prozess begleiten.
Der Prozess vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für den ersten Verhandlungstag am 19. Juni ruft die "Kampagne 19. Mai" ab 8:30 Uhr unter dem Motto "Demonstrationen gehören den Demonstranten" zu einer Kundgebung vor dem Landgericht auf. Der zweite Verhandlungstag findet am 21. Juni um 9 Uhr statt.
Demo-Anmelder-Prozess
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
19. Juni 2012, 8:30 Uhr
Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess
Frankfurt: Stadt beantwortet Gesprächsangebot von Blockupy mit Demo-Verbot
Die Stadt Frankfurt hat die erneute Bitte des Blockupy-Bündnisses um einen Gesprächstermin mit einem Verbot der für den 19. Mai angemeldeten europäischen Demonstration beantwortet. Eine entsprechende E-Mail hat der Anmelder der Demo, Werner Rätz von Blockupy, heute Nachmittag erhalten. Darin heißt es, die Verbotsverfügung sei unterwegs.
"Hier wird das Demonstrationsrecht in einer Weise mit den Füßen getreten, die fast sprachlos macht. Eine solche Missachtung eines der wichtigsten Grundrechte unserer Verfassung habe ich bisher noch nicht erlebt", sagte Werner Rätz. "In Frankfurt droht die Demokratie ernsthaft Schaden zu nehmen – unabhängig davon, dass das Verbot juristisch und faktisch keinen Bestand haben wird." Sobald die Verbotsverfügung vorliegt, wird das Bündnis beim zuständigen Verwaltungsgericht Widerspruch einlegen.
Am Montag waren bereits zwölf Verbotsverfügungen bei Blockupy eingegangen, die sich auf Kundgebungen, Mahnwachen und Plätze für Camps bezogen. Gegen diese zwölf Verfügungen hat das Bündnis ebenfalls bereits Klage eingereicht. Laut Gericht können die Entscheidungen bis Anfang der Woche dauern.
"Offenbar gehört es zur Strategie des Ordnungsdezernenten, Gesprächsangebote von uns mit Verboten zu beantworten", stellte Blockupy-Sprecher Christoph Kleine fest. Markus Frank (CDU) hatte in den Medien verlautbaren lassen, er sei nur zu Gesprächen bereit, sollte das Blockupy-Bündnis auf Blockaden verzichten. Christoph Kleine: "Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ist keine Verhandlungsmasse! Während der Blockupy-Tage wird es auch Aktionen des Zivilen Ungehorsams geben, für die selbstverständlich niemand eine Genehmigung der Stadt erwartet. Verboten wurden hier aber Kundgebungen, eine Demo, Konzerte, etwa mit Konstantin Wecker, Mahnwachen und Flächen für das Camp!"
Das Bündnis betonte erneut, dass von seinen Aktionen keine Eskalation ausgehen wird. Es gehe darum, mit bunten, vielfältigen Aktionsformen drei Tage lang in der Innenstadt der Finanzmetropole Frankfurt den Protest gegen die Verarmungspolitik der Troika sichtbar zu machen. Blockupy-Sprecher Martin Behrsing sagte: "Es soll niemand gefährdet oder verletzt werden, keine Unbeteiligten, keine Bankangestellten, keine Protestteilnehmerinnen und Protestteilnehmer und auch keine Polizistinnen und Polizisten. So bereiten wir die Aktionen vor, und das wird über alle Kanäle kommuniziert. Und das wird auch so in den Aktionstrainings geübt."
Zudem wies Blockupy die Gleichsetzung von Massenblockaden mit Gewalt zurück. Auch rechtlich sind Massenblockaden keine Nötigung, sondern Ordnungswidrigkeiten, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 in seinem so genannten Mutlangen-Urteil feststellte.
Quelle: Pressemitteilung 8.5.
Protesterklärung gegen das Verbot

Was mir heute wichtig erscheint #309
Koordinierung: Auf der antikapitalistischen M31-Demonstration am 31. März in Frankfurt am Main kam es zu heftiger Repression und Massenfest-nahmen. Die Polizei hat allen Festgenommenen und Eingekesselten angedroht, Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Hierzu wurde eine 25-köpfige Sonderkommission gebildet. Die Rote Hilfe Frankfurt und der der Ermittlungssausschuss Frankfurt bitten alle Betroffenen, sich zu melden um die Antirepressions- und Solidaritäts-Arbeit zu koordinieren. Aufruf | Meldet euch! | Anwälte | Keine Aussage! | Rechtshilfe & Beratung | PGP-Schlüssel.
Illegal: Die von Zuwendungsempfängern im Rahmen des Bundesprogramms »TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN» geforderde »Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung«, die sog. Extremismusklausel oder Demokratieerklärung, ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom 25.4.2012 (Az. 1 K 1755/11). Siehe auch die gemeinsame Erklärung von AKuBiZ e.V. / Amadeu Antonio Stiftung / BAGD / BAGKR (Via Woschod.de)
Aufrecht: Der Iserlohner Ulrich Wockelmann, Vorstandsmitglied des Erwerbslosenvereins aufRECHT e.V., ist vom Amtsgericht Iserlohn zu einer Geldstrafe von 800 € verurteilt worden. Ihm wurde üble Nachrede und falsche Verdächtigung gegenüber Mitarbeitern des Jobcenters Märkischer Kreis durch zwei von ihm gestellte Strafanzeigen vorgeworfen. Der Tacheles e.V. ruft auf zu Spenden für Ulrich Wockelmann auf das Tacheles Konto: 965376, Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ: 330 500 00, Verwendungszweck: Wockelmann. Bei Nennung von Adressen werden Spendenquittungen automatisch übersandt. Mehr dazu unter: www.aufrechtev.de und www.beispielklagen.de , sowie http://tinyurl.com/cqjzy7j und http://tinyurl.com/d9uxhwy
Duckmaus: Zur Zeit finden diverse Aktivitäten anlässlich des 40 jährigen "Jubiläums" der Berufsverbote auf Grundlage des sog. "Radikalenerlasses" statt. Ministerpräsident Kretschmann wurde bei der baden-württembergischen Landesdelegiertenversammlung der GEW mit der "Duckmaus" geehrt. Es geht dabei unter anderem darum, endlich die Opfer der Berufsverbote zu rehabilitieren. Fotos dazu sind jetzt auf einer Sonderseite versammelt.
Erinnerung: Im Rahmen der Proteste gegen den Aufmarsch der Neonazigruppe Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland, am 1.Mai 2012 in Wittstock, gedenkt der Verein Opferperspektive Kajrat Batesov. Vor zehn Jahren, am 4. Mai 2002, wurde der Russlanddeutsche Kajrat Batesov nach einem Diskobesuch zusammen mit einem Freund von mehreren Männern angegriffen. Die Angreifer wollten nach eigenen Angaben so »ihr Revier« gegen »Fremde« und „Russen“ verteidigen. Einer der Täter schleuderte einen schweren Feldstein auf den am Boden liegenden Kajrat. Am 23. Mai 2002 starb der 24-Jährige aufgrund der schweren Verletzungen. Nach wie vor ist der Kampf gegen rechtes Gedankengut und rechte Schläger auf den Straßen nicht gewonnen. Weiterhin besteht die Gefahr wegen der Hautfarbe, wegen des Aussehens, der kulturellen Zuordnung oder politischen Einstellung angegriffen zu werden. Seit 1990 starben 27 Menschen durch die Gewalt von Neonazis in Brandenburg, zuletzt 2008 Bernd Köhler in Templin. Die Gedenkrede für Kajrat Batesov wird am Ehrenmal für die Opfer des Faschismus im Friedrich-Ebert-Park gehalten. Mehr Informationen.
nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick über die Entwicklung in Lateinamerika.
Marokko: Hinter einer demokratischen Fassade - ein Folterregime
Aus dem 2009 gegründeten "Blog du Réseau de solidarité avec les peuples du Maroc, du Sahara occidental et d'ailleurs (RSPMSOA)" dokumentieren wir eine Übersetzung der "Erklärung der vier politischen Häftlinge im Gefängnis von Ain Kadouss in Fez" mitsamt dem Vorwort des Unterstützerkomitees:
Guten Tag,
Marokkos König, ‚der Partner der Demokratie’, Unterzeichner aller Menschenrechtschartas, der sogar erklärt, das internationale Recht stehe über seiner Verfassung der Monarchie, bricht wieder sein Wort, foltert, wendet Gewalt an, setzt das Leben von etwa 10 jungen Kämpfern aufs Spiel, die in seinen eigenen Gefängnissen im Hungerstreik stehen. Der Todeskampf von Ezedine Eroussi im Gefängnis von Taza wird durch Infusionen verlängert, vier junge Aktivisten im Gefängnis von Ain Kadouss in Fez sind im Hungerstreik, andere im Gefängnis von Errachidia. Die Fahnen der Menschenrechte und der Demokratie sind für Politik und Medien das Mäntelchen, mit dem verdeckt wird, wie das Königreich Marokko seine "Untertanen" gefangen hält, wie auf königlichen Erlass hin minderjährige Mädchen vergewaltigt und Volkskämpfe praktisch im Blut ertränkt werden, und unsere großen Medien sind die Komplizen dieses Schweigens. Aufgrund der Lage der politischen Gefangenen wurden mehrfach die politischen Verantwortlichen in Frankreich alarmiert, aber ihnen sind wohl Luxusresidenzen in Marrakesch mehr wert als das Leben der jungen Aktivisten, die für ein befreites demokratisches Marokko kämpfen.
Anbei die übersetzte Erklärung der vier politischen Gefangenen von Ain Kadouss in Fès. Wir stehen auf der Seite der hungerstreikenden Häftlinge in den Gefängnissen eines Regimes, das davon profitiert, dass es in Frankreich und Europa große Freunde und Komplizen hat, und wir bitten Euch, uns zu helfen die Aktivisten zu befreien und ihr Leben zu retten.
moha oukziz für das Unterstützerkomitee
Es folgt die „Erklärung der vier politischen Häftlinge im Gefängnis von Ain Kadouss in Fez, Marokko:
An die nationale und internationale Öffentlichkeit
Das Regime in Marokko hat es mit seinen diversen Methoden, darunter Infusionen und Spritzen und hochtrabende Versprechen, nicht geschafft, die politischen Häftlinge im Hungerstreik in Marokko zu zermürben. Unser siegreicher Kampf hat die Sache der politischen Gefangenen national und international bekannt gemacht; und die Volksmassen haben unseren Kampf aufgegriffen. Das Regime und seine Kollaborateure geraten in Hektik und wollen unseren Streik mit allen Mitteln brechen, der dem mörderischen Charakter des Regimes und seiner Demagogie von angeblicher Achtung der Menschenrechte, Bruch mit der Vergangenheit usw. die Maske entrissen hat. Wir politischen Häftlinge im Gefängnis von Ain Kadouss in Fès, Mohamed Ghaloud, Mohamed Fetal, Mohaled Zeghdidi, Ibrahim Saîdi, stehen seit dem 23. Februar 2012 im Hungerstreik, der politische Häftling Mohamed Ghelat im Gefängnis von Taza seit dem 23. Januar 2012, und drei weitere politische Gefangene im örtlichen Gefängnis von Errachidi haben sich dem Kampf angeschlossen und halten Hungerstreik seit dem 22. Februar 2012.
Ezedine Erroussi im Gefängnis von Taza ist seit dem 19. Dezember 2011 im Hungerstreik, sein Gesundheitszustand ist sehr schlecht, er steht am Rande des Martyriums.
In dieser Situation laviert das Regime, um aus seiner Isolierung heraus zu kommen, und um unseren Kampf zu brechen und seine Folgen zu begrenzen. Am 26. Februar zog eine Solidaritätskaravane nach Taza. Während dieser Unterstützungsdemonstration traten Geheimdienstagenten als Menschenrechtsaktivisten auf und redeten auf Ezedine Eroussis Vater ein um ihn einzuschüchtern und zu beeinflussen. Sie sagten zu ihm: „Manche Leute nutzen Deinen Sohn nur aus und profitieren vom Hungerstreik, sie drängen ihm in die Opferrolle und in das Todes-Abenteuer. Dein Sohn Ezedine setzt seine Gesundheit und sein Leben völlig umsonst aufs Spiel, er hat doch nur noch ein paar Monate Haft und soll an seine persönlichen Interessen denken. Wach auf, Du hast die Verantwortung, Deinen Sohn zu retten…“ Und noch etliche andere führten Reden schwingend ihre Kampagne gegen den Kampf des Genossen Ezedine, gegen die Kämpfe der Studenten und gegen die Aktivisten des Weges der Basisdemokratie.“
Die vier Häftlinge berichten, dass in der Region, im Gefängnis und gegenüber den Eltern Ezedines gezielt Leute eingesetzt wurden, um von oben das Gerücht zu streuen, Ezedine habe seinen Hungerstreik aufgegeben. Außerdem suchte der Generalstaatsanwalt am 27. Februar das Gespräch mit ihnen, um sie mit Versprechen der Haftverkürzung für die „Meinungshäftlinge“ zur Unterbrechung des Hungerstreiks zu bewegen; sie lehnten das „Angebot“ mit Hinweis auf ihre Forderungen, v. a. nach Befreiung der politischen Gefangenen, entschieden ab. „Dass das Treffen mit uns zu diesem Zeitpunkt unter diesen Bedingungen organisiert wurde, war kein Zufall: Es handelt sich um einen abgestimmten Plan gegen den Kampf der politischen Gefangenen, gegen die Studentenmassenbewegung in der Hochburg Dher EL Mehraz in Fès, wo das Regime mit Gewalt und Angriffen der „Baltajis“ (Kollaborateure) vorgeht, und gegen die streikenden Studenten in Taza, die ebenfalls der Unterdrückung und Gewalt der Ordnungskräfte ausgesetzt sind[...]
Wir grüßen alle Aktivisten der Menschenrechtsvereine, der Arbeitslosen unter den höheren Angestellten, der Bewegung des 20. Februar, der nationalen und internationalen Aktivisten, die sich mit uns solidarisieren und unseren Kampf unterstützen, den Kampf der Freien und der Revolutionäre. Wir begrüßen alle Initiativen für unsere Sache, die Sache des marokkanischen Volkes. Wir bestätigen unsere Verbundenheit mit den Werten und Prinzipien des Kampfes; wir enthüllen und bekämpfen kraftvoll jeden Versuch von Aufschneiderei, Opportunismus, Kompromissen auf dem Rücken der politischen Häftlinge, ihrer Familien und der Martyrien und Leiden des Volkes. […]
Freiheit für die politischen Häftlinge!
Kampf bis zum Sieg oder Martyrium.
Weder Frieden noch Resignation! Vorwärts mit dem Kampf!“
Siehe auch: Ezedine Eroussi in Lebensgefahr
18. März: Tag der politischen Gefangenen
Weitere Informationen:
www.18maerz.de
www.political-prisoners.net
www.berlin.rote-hilfe.de
www.rote-hilfe.de
Koalition: Auf Kochs Knüppelpfad hin zum Schreckschuss-Arrest
Die Zugaben um das nichtbesprochene Eigentliche herum hatten es aber trotzdem in sich. So ein Beschluss zum Schreckschuss-Arrest für Jugendliche, der offenbar auf gar keine Einwände stieß. Merkwürdig lautlos ging er durch.
Es handelte sich um das Projekt, schwerer zu behandelnde - meist männliche - Jugendliche ohne große Formalitäten zwischendurch in Jugendarrest zu verfrachten. Ein Projekt, wo es ausprobiert worden war, das beim breiteren Publikum Begeisterung auslöste, bei den behandelten Jungs allerdings wenig Wirkung. Sie saßen ihre Portion ab, tauschten sich mit Mit-Insassen aus und erschienen nach der Bußzeit um ein geringes sittlicher.
Wer war der Erfinder der Sache gewesen? Ministerpräsident Koch hatte damit seine letzten Wahlen gewinnen wollen. Mit mäßigem Erfolg. Jedenfalls hatte er er einen Riesenwirbel hervorgerufen. Allerdings wenig Zustimmung gefunden, zumindest bei Leuten, die reale Jugendliche kannten. Und ihre Veränderung durch obrigkeitliche Maßnahmen maßvoll einschätzten. Insgesamt trug es wenig bei zum Ansehen des Landes Hessen bei.
Was heißt es dann, dass die vereinigte Koalition bundesweit sich gerade auf diesen Punkt so diskussionslos einigte? Zunächst sicher, dass die Hessengruppe der CDU sich mit ihrem Ideenvorrat durchgesetzt hat.
Bewährte Ware. Kochgeprüft.
Es ist immerhin nicht unmöglich, dass man sich in der Koalition doch etwas bei dem Theater gedacht hat. Was nämlich? "Die Zeit der elementaren Auseinandersetzungen ist vorbei. Mit SPD und Grünen lebt man in Symbiose. Wie dann die Zeit totschlagen bis zu den nächsten Wahlen? Was Scharfmacherisches eben auf der untersten Ebene. Unsere Jugend als Problem. Mit Geschrei, doch ohne schnelle Folgen."
Frohe Aussichten! Knurren und Grinsen in der ganzen Zirkus-Arena! Und so wird uns die Zeit bis zum Wahltermin schnell vergehen.
Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit Kampagne 19. Mai ruft zu Kundgebung auf
Am kommenden Dienstag, 6.3.2012 muss sich der Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben. In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten im Juni 2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit einer vermeintlichen Untätigkeit des Angeklagten. Seine Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil eine "stellvertretende" Verurteilung nicht zulässig ist und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.
Der Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach dem fragwürdigen Prinzip "Einer haftet für Andere" eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für die Versammlungsfreiheit wird das "Komitee für Grundrechte und Demokratie" durch persönliche Anwesenheit von Elke Steven den Prozess begleiten.
Der Prozess vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für den ersten Verhandlungstag am 6. März ruft die "Kampagne 19. Mai" ab 8:30 Uhr unter dem Motto "Demonstrationen gehören den Demonstranten" zu einer Kundgebung vor dem Landgericht auf. Der zweite Verhandlungstag findet am 15. März, 9 Uhr statt.
Demo-Anmelder-Prozess
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
Update: Heute Vormittag (5.3.2012) wurde der für morgen angesetzte Prozesstermin schon wieder kurzfristig abgesagt. Das Landgericht Karlsruhe teilte diesmal als Grund eine Erkrankung des zuständigen Richters mit. Damit fallen beide Termine (6.3. und 15.3.) aus. Ein neuer Termin wurde nicht genannt.
Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess
Prozessbericht zur Berufungsverhandlung gegen den Stuttgarter Antifaschisten Chris
Kundgebung vor dem Landgericht
Wie bereits bei den vorherigen Prozessen wurde auch dieses Mal auf eine Kundgebung vor dem Prozess hin mobilisiert. Diese fand ab acht Uhr in der Urbanstraße statt. Anwesend waren ca. 30 Personen, die sich mit Chris solidarisch zeigten und durch Parolen, Transpis, etc. den wahren Charakter des Prozesses und der Klassenjustiz entlarven wollten.
Es gab verschiedene Reden, u.a. von der Ver.di Jugend, vom Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschafter, der MLPD und uns als Solikreis. Außerdem gab es einen Infotisch mit Materialien zum Prozess, Solishirts und Pullis, die im Voraus für die Verhandlung gemacht wurden.
Prozessverlauf
Aufgrund der peniblen Kontrollen vor dem Gerichtssaal konnte die Gerichtsverhandlung erst mit 15 minütiger Verspätung, mit der Feststellung der Personalien des Angeklagten, beginnen. Anschließend wurde das Urteil des Amtsgerichts auszugsweise verlesen. Der vorsitzende Richter Helwerth stellte anschließend die Position des Gerichtes dar: „Ich teile die Rechtsauffassung ihres Verteidigers, nach aktuellem Wissensstand, nicht“ und stellte klar, dass nach seiner Ansicht das „Urteil des Amtsgerichtes nicht nach einem Freispruch schreit“. Nachdrücklich wirkte er auf eine Einigung hin und betonte in Richtung Verteidigung, dass es „manchmal auch auf Schadensbegrenzung“ ankomme.
Bereits nach 15 Minuten wurde die Verhandlung unterbrochen, damit Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich absprechen können.
Gegen 10 Uhr schloss sich der Richter den Gesprächen über eine mögliche Verständigung an. Knapp 45 Minuten später wurde die Verhandlung fortgesetzt. Richter Helwerth fasste die Ergebnisse zusammen, dass man zu dem Ergebnis kam, dass die Verteidigung ihre Berufung auf die Rechtsfolgen beschränkt und im Gegenzug die Staatsanwaltschaft einer Aussetzung zur Bewährung zustimmt.
Im Anschluss wurde Chris zu seiner Person befragt und der Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen. Aufgrund von Erheiterung im Publikum, stellte Richter Helwerth klar, dass er in dieser Hinsicht „vielleicht ein alter, repressiver Sack“ sei und forderte die Prozessbeobachter auf, sich ruhig zu verhalten.
Plädoyers
In seinem Plädoyer stellte Staatsanwalt Dr. Friedrich klar, dass man seiner Ansicht nach „den moralischen Zeigefinger nicht zu einer Faust“ machen dürfe und betonte: „Wir haben hier einen politisch engagierten Menschen (…), dessen Engagement strafrechtlich nicht zulässig ist“.
Neben einer Bestrafung im Rahmen des vereinbarten Strafrahmens, regte er für die Bewährungsauflagen an, „dass das Gericht sich Gedanken macht, wie der Kontakt zu bestimmten Gruppierungen untersagt“ werden könne. Dies begründete er damit, dass sein angeblich gewalttätiges Verhalten durch sein politisches Umfeld bedingt sei.
Der Verteidiger des Angeklagten hielt sich in seinem Plädoyer eher kurz und verwies darauf, während der Verständigungsgespräche bereits seinen Standpunkt dargelegt zu haben und dies zu Protokoll gegeben zu haben. Er sprach sich jedoch gegen ein politisches Betätigungsverbot aus und betonte, dass dies willkürlich sei und auch „nicht realisierbar wäre“.
Urteil
Nach einer 30 minütigen Unterbrechung verkündete das Gericht um 12 Uhr das Urteil: „1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung.“ Diese wurden auf drei Jahre Bewährungszeit festgelegt. Zusätzlich wurden 150 Stunden gemeinnützige Arbeit, ein Antiaggressionstraining sowie das Verbot sich an „gewalttätigen Aktionen der Antifaschistischen Aktion oder ähnlichem zu beteiligen oder diese zu planen“ auferlegt. Desweiteren wurde ihm aufgetragen, sich von Demonstrationen, die sich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zu entwickeln drohen, sofort zu entfernen.
Der Richter betonte während der Urteilsbegründung ebenfalls, dass man lernen müsse, dass die Polizei nicht immer gleich der Feind sei, „zumindest nicht der wahre Feind“. Außerdem konnte er nicht davon absehen, über die Charaktereigenschaften des Stuttgarter Antirassisten zu urteilen und meinte, dass Chris ein „Heißsporn sei, der geneigt ist schnell um sich zu schlagen“. Dies ginge aus dem vorgelesenen Auszug des Bundeszentralregisters hervor. Wenn innerhalb einer Woche keiner der beiden Seiten Revision gegen das Urteil einlegt, so wird dieses rechtskräftig.
Politische Einschätzung des Urteils
Das heutige Urteil stellt aus Sicht des Solikreises keinen Sieg dar, aber einen Teilerfolg, der ohne den politischen Druck nicht zustande gekommen wäre. Die mediale Öffentlichkeit von Naziumtrieben durch das Auffliegen des Terrors der NSU und der momentan ebenfalls im Landgericht Stuttgart stattfindende Prozess wegen des Mordversuchs vonseiten der Nazis in Winterbach haben hierbei ebenso eine Rolle gespielt, wie die spektrenübergreifende Solidaritätsarbeit in Stuttgart.
Es gibt sicher keinen Grund, dem Richter oder der Stuttgarter Staatsanwaltschaft dankbar zu sein. Vielmehr ist die Bereitschaft auf eine Haftstrafe zu verzichten, als Resultat der politischen und juristischen Arbeit zu betrachten. Der entschlossene Verfolgungswille gegen antifaschistisch und links Engagierte konnte durch eine Welle der Solidarität nich ausgebremst, aber zumindest abgefedert werden.
Weder dem Gericht noch der Staatsanwaltschaft ging es um die Klärung der “Schuldfrage”. Der Prozess wurde von Anfang an von beiden Seiten als politischer Prozess geführt. Die Verurteilung von Chris kann und muss letztendlich als Resultat im Spannungsfeld von Druck und Gegendruck bewertet werden. Es ist uns gelungen, hier als Akteur deutlich wahrnehmbar zu sein und Zugeständnisse zu erzwingen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Die Tatsache dass es weder vom Angeklagten noch seiner Verteidigung zu einer politischen Distanzierung von den vorgeworfenen Taten kam werten wir dabei als Selbstverständlichkeit.
Vorläufige Nachbereitung unserer Solidaritätsarbeit
In den vergangenen sieben Monaten haben wir als Solikreis versucht Öffentlichkeit zu schaffen und Druck aufzubauen. Es war schön für uns zu erleben, wie diese Arbeit spektrenübergreifend von vielen Akteuren aufgegriffen und unterstützt wurde. In den kommenden Wochen werden wir das Verfahren gegen Chris und unsere Arbeit intensiv nachbereiten.
Doch auch mit der Beendigung des Verfahrens gegen Chris ist die Kriminalisierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten weiterhin ein aktuelles Thema. Die Verurteilung des Antifaschisten Smily am 17. Februar durch das Amtsgericht Stuttgart zu einer zehnmonatigen Haftstrafe, die hierzu anstehende Berufungsverhandlung, aber auch die vielen „kleinen“ Verfahren fordern weiterhin unsere Solidarität. In welcher Form wir als Stuttgarter Solikreis hierfür einen Rahmen darstellen können, werden wir ebenfalls in den kommenden Wochen diskutieren.
Stuttgarter Solikreis, 29. Februar 2012
Berufungsprozess gegen Stuttgarter Antirassisten
Im September letzten Jahres wurde er vor dem Stuttgarter Amtsgericht zu 11 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Verteidigung forderte einen Freispruch und legte Berufung gegen das Urteil ein.
Im gesamten Verfahren und während der Zeit der Untersuchungshaft unterstützten zahlreiche linke und antirassistische Gruppierungen den Angeklagten. Mit Kundgebungen und Solidaritätserklärungen traten die Aktivisten für die Freilassung des Angeklagten ein und warfen der Staatsanwaltschaft eine politisch motivierte Prozessführung zu seinen Lasten vor. Felix Schneider, der Sprecher des „Solikreis Stuttgart“, der sich zur politischen Unterstützung des Angeklagten gegründet hat, kommentiert dazu: „Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat in diesem Verfahren ein weiteres Mal ihren Willen zur Kriminalisierung linker und selbstbestimmter Bewegungen unter Beweis gestellt. Eine unzureichende Beweislast und zahlreiche widersprüchliche Zeugenaussagen, hatten keinen Einfluss auf das harte Strafmaß der ersten Verurteilung. Dieses Vorgehen reiht sich nahtlos in politische Verhandlungen der letzten Jahre ein: Die Kriminalisierung durchgestrichener Hakenkreuze, massenhaft schikanöse Kleinprozesse gegen Stuttgart-21 Gegner und willkürliche Haftstrafen für kurdische Linke sind nur die hervorstechendsten Beispiele.“
Der Angeklagte wurde am 19. Dezember 2011 auf richterlichen Beschluss des Stuttgarter Landgerichts hin gegen eine Kautionszahlung und diverse Auflagen vorläufig aus der Haft entlassen. In drei Prozesstagen am 29. Februar, sowie am 7. und 15. März soll der Fall jeweils ab 9:00 Uhr erneut vor dem Landgericht verhandelt werden.
Der „Solikreis Stuttgart“ mobilisiert erneut zur Unterstützung des Angeklagten. Mit Kundgebungen vor dem Gericht ab jeweils 8:00 Uhr werden die beteiligen Gruppierungen an allen drei anberaumten Prozesstagen weiter ihren Protest gegen die Verfahrenspraxis der Stuttgarter Staatsanwaltschaft artikulieren. „Was im anstehenden Prozess verhandelt werden soll, ist der legitime Widerstand gegen rassistische Umtriebe. Wir werden jedoch nicht zulassen, dass wichtiges gesellschaftliches Engagement zu kriminellen Handlungen umgedeutet wird.“, so die Ankündigung von Felix Schneider



