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»Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.« Einstein

Nach den erfolgreichen Protesten gegen Naziaufmarsch: Demo ab 14 Uhr in Heilbronn!

Nach den verschiedenen Protesten gegen den Naziaufmarsch in Heilbronn durch die Bündnisse "Heilbronn stellt sich quer" und "Heilbronn sagt Nein!" findet eine Demonstration in Heilbronn statt. Gemäß dem unanfechtbaren, bis vor den Verwaltungsgerichtshof Mannheim durchgefochtenen Entscheid wie folgt:

Quelle: Bescheid VGH Mannheim, 30.04.2011


Wir rufen unsere Leser auf, sich an den Protesten zu beteiligen und anschließend gemeinsam zu demonstrieren: 1. Mai -Nazifrei!

Heilbronn: Nazis dürfen demonstrieren, Antifaschisten nicht?

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit geht mit einer Pressemitteilung zu den faktischen Verboten von antifaschistischen Protesten gegen den am 1. Mai angekündigten Naziaufmarsch in Heilbronn an die Öfffentlichkeit:

"Die Stadt Heilbronn hat schikanöse Auflagen für linke und antifaschistische Demonstrationen und Protestkundgebungen am ersten Mai in Heilbronn erlassen. Ein im Anschluss an den geplanten Neonaziaufmarsch angemeldeter Demonstrationszug aus dem Bahnhofsviertel in die Innenstadt wurde faktisch verboten.

Anstelle der angemeldeten Route wurde lediglich eine Kundgebung auf dem Berliner Platz abseits der Innenstadt genehmigt. Für diese Kundgebung wurden zudem schikanöse Auflagen erlassen. So müssen Versammlungsleiter und Ordner „der Polizei sofort mitteilen, wenn ihnen provozierende, gewaltvorbereitende oder gewalttätige Aktionen bekannt werden sollten, die sich z.B. gegen Versammlungsteilnehmer einer anderen Versammlung richten“. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beanstandet, dass hierdurch der Versammlungsleiter und die Ordner zum verlängerten Arm der Polizei gemacht werden sollen. Des Weiteren schreibt der Auflagenbescheid vor, dass Transparente eine Länge von 3 Metern und Fahnenstangen eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten dürfen.

Das aus über 130 Organisationen und etlichen Einzelpersonen bestehende Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit zeigte sich empört über das Vorgehen der Stadt Heilbronn. Bündnissprecher Markus Spreitzer erklärte zu den Vorgängen: „Am 1. Mai setzt die Stadt Heilbronn das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit teilweise außer Kraft. Das kann und darf so nicht hingenommen werden.“"


VVN-BdA: Naziaufmärsche blockieren ist unser Recht - Keine Kriminalisierung von Zivilcourage gegen Nazis

Die VVN-BdA Baden-Württemberg hat eine Erklärung zum Naziaufmarsch in Heibronn veröffentlicht:

Mehr als 60 Jahre nach der Gründung unserer Organisation durch Überlebende des faschistischen Terrors ist die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der AntifaschistInnen (VVN - BdA) weiterhin dem Schwur von Buchenwald verpflichtet: „Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel“.

Daher ist es für die VVN-BdA Baden-Württemberg selbstverständlich, sich an allen Aktivitäten gegen den Naziaufmarsch am 01.Mai 2011 in Heilbronn zu beteiligen.

Die aktuellen Entwicklungen veranlassen uns als eine der Organisationen, die im Bündnis mit vielen anderen entsprechende Aktionen vorbereiten, Stellung zu beziehen und unseren Protest zu äußern.

Seit Wochen verteilt die Polizei in Heilbronn Flugblätter und Plakate unter der Bevölkerung, in denen sie friedliche Menschenblockaden als gewalttätig abstempelt und als strafbar darstellt. Diese Form der Einmischung der Polizei in politische Diskussionen über Formen des zivilen Ungehorsams verurteilt die VVN-BdA. Das Vorgehen der Polizei widerspricht zudem der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Diese Form der Kriminalisierung wird von staatlichen Stellen bei den Massenblockaden - wie auch in Dresden seit zwei Jahren - versucht. Sie läuft jedoch ins Leere, solange die Strafbefehle nicht akzeptiert werden und weiterhin öffentlich zu Blockaden aufgerufen wird! Und das ist gut so!

Die VVN-BdA kritisiert die Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch das Verbot mehrerer bei der Stadt angemeldeten Gegenkundgebungen im Bahnhofsviertel.

Die VVN-BdA verurteilt die Ermutigung, die den Nazis seitens der Gerichte zuteil wird, die ihre Demonstrationen ausdrücklich genehmigen und ihnen damit Gelegenheit dazu geben, ihre menschenverachtenden Parolen auf die Straßen zu tragen. Wir wenden uns gegen die immer wieder erhobene Behauptung, die Demokratie gebiete es den Nazis die Straßen frei zu machen. Naziaufmärsche sind kein Mittel der demokratischen Meinungsäußerung. Bei Naziaufmärschen wird zu rassistisch motivierter Gewalt und zu gesellschaftlicher Ausgrenzung aufgerufen.Die Aufmärsche sind eine Verhöhnung aller Opfer des Naziregimes und der nazistischen Gewalt. Seit 1990 wurden über 140 Menschen von Nazis getötet. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

Die VVN-BdA ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf: Machen Sie mit! Stellen Sie sich den Nazis in Heilbronn entschlossen entgegen! Beteiligen sie sich an den Protestkundgebungen!

Wir wollen dazu beitragen, dass viele Menschen unterschiedlicher sozialer und politischer Herkunft am 1. Mai in Heilbronn zu einer gemeinsamen Aktion friedlich und phantasievoll zusammenfinden.

VVN-BdA Landesvereinigung Baden Württemberg



Quelle: VVN-BdA Esslingen

Heilbronn: Stadt verbietet antifaschistische Kundgebungen

Die Stadt Heilbronn verbietet antifaschistische Kundgebungen gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai und untersagt damit jeden sicht- und hörbaren Protest.

Zwei Wochen vor dem geplanten Großaufmarsch süddeutscher Nazis in Heilbronn hat die Stadt mehrere angemeldete Gegenkundgebungen im Bahnhofsviertel mit Verweis auf das Sicherheitskonzept der Polizei verboten. Gleichzeitig wurde den AnmelderInnen nahe gelegt, sich am Fest des DGB in der fernen Innenstadt zu beteiligen.

Über die vorgesehene Route für den momentan verbotenen Naziaufmarsch hüllt sich die Stadt dagegen in Schweigen.

Damit wird der Bereich um den Hauptbahnhof Heilbronn zum Sperrgebiet für AntifaschistInnen erklärt und jeglicher sicht- und hörbarer Protest gegen den Naziaufmarsch untersagt.

Das breite BürgerInnenbündnis „Heilbronn stellt sich quer“ verurteilt diese Verbots- und Geheimhaltungspolitik der Stadt aufs Schärfste und ruft weiter dazu auf, den Aufmarsch der Faschisten friedlich zu blockieren. Mittlerweile wird das Bündnis von 94 Organisationen und 100 Einzelpersonen unterstützt, darunter der Bundesvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen, Cem Özdemir, der Juso- Vorsitzende Sascha Vogt, die stellvertretende Vorsitzende von DIE LINKE, Sahra Wagenknecht und der Musiker Max Herre.

Zum Verbot der Kundgebungen im Bahnhofsviertel erklärt Tim Müller, der Pressesprecher des Bündnisses:
„Es ist skandalös, dass die Stadt Kundgebungen engagierter NazigegnerInnen verbietet und für die Faschisten am 1.Mai einen ganzen Stadtteil abriegeln will, während die BürgerInnen nicht einmal über die Route der Nazis informiert werden. Offensichtlich will die Stadt die Geheimhaltungspolitik vom 2. April fortführen, als eine landesweite Kundgebungstour der Nazis einfach verschwiegen wurde. Die  BürgerInnen müssen aber das Recht haben, zumindest in Hör- und Sichtweite gegen die Nazis zu protestieren!“

1. Mai Heilbronn: Nazis blockieren ist legitim!

Folgende Pressemitteilung des Bündnisses „Heilbronn stellt sich quer“ veröffentlichen wir gerne. Das Bündnis wehrt sich gegen die Kriminalisierung durch Stadt und Polizei. Friedliche Blockaden sind weder kriminell noch gewalttätig!

Die Polizeidirektion Heilbronn hat zehntausende Flugblätter und hunderte Plakate drucken lassen, auf denen friedliche Blockaden gegen den Naziaufmarsch am 1.Mai als „Mittel der Gewalt“ und die Beteiligung daran als strafbar dargestellt werden.

Das Bündnis „Heilbronn stellt sich quer“, das unter anderem von Bundestagsabgeordneten von DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN unterstützt wird, weist diesen Kriminalisierungsversuch entschieden zurück.

Dazu erklärt der Pressesprecher des Bündnisses, Tim Müller: „Der Versuch, uns als gewalttätig und kriminell darzustellen, ist nicht nur politisch völlig daneben. Die Behauptungen, mit denen wir diffamiert werden sollen, sind auch schlichtweg falsch. Erst am 30. März dieses Jahres wurde eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes veröffentlicht, in der klar formuliert wird, dass friedliche Sitzblockaden unter das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes fallen und dass eine Blockade nicht als unfriedlich zu bezeichnen ist, solange von ihr keine Ausschreitungen oder ähnliches ausgehen. Wir lassen uns jedenfalls nicht einschüchtern und halten daran fest: Wir werden die Nazis blockieren!“

Auch die Vizepräsidentin des Thüringer Landtags, Astrid Rothe-Beinlich ruft als Unterstützerin des Bündnisses zu zivilem Ungehorsam gegen die Nazis auf: „Wir brauchen ein mutiges und entschlossenes Engagement gegen Nazis, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit- auch und gerade aus der Mitte der Gesellschaft. Dazu gehören auch Formen zivilen Ungehorsams, wie friedliche Blockaden, um den Nazis den öffentlichen Raum nicht zu überlassen. Derartige Blockaden sind weder „extremistisch“, noch kriminell, sondern sie sind legitim, erfolgreich und notwendig. Und es braucht auch und gerade das „Gesicht zeigen“ und die Beteiligung derjenigen, die Verantwortung tragen, in Stadt, Land und Bund gleichermaßen.“

Was mir heute wichtig erscheint #265

Mindestlohn: Die Löhne von Millionen Menschen sind in den letzten Jahren gesunken, nicht zuletzt durch zunehmende Leiharbeit. Mehr als sieben Millionen Menschen arbeiten zu Löhnen unter zehn Euro. Und es werden mehr. Gegen asoziales Lohndumping durch das Kapital muss dringend eine gesetzliche Schranke nach unten eingezogen werden. Zur Kampagne "Für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto, lohnsteuerfrei!" (Via Binsenbrenner)

Verlierer: Der Dokumentarfilm “Hunger- erzählt, wie Menschen, Gruppen und Organisationen darum ringen, eine der schlimmsten sozialen, politischen und ökonomischen Tragödien unserer Tage zu bewältigen: den Hunger in der Welt. Mehr bei Schweineherbst.

Posse: Er pochte auf die Verfassung, kritisierte Gesetze - und wurde 38 Jahre lang vom Verfassungsschutz bespitzelt. Nun stoppten Kölner Verwaltungsrichter die Observation des Bürgerrechtlers Rolf Gössner. In der schriftlichen Begründung des Urteils wird der Einsatz als Posse entlarvt. Mehr bei SPON.

Verdienstvoll: General Petraeus soll CIA-Direktor werden. Petraeus ist der "Kriegsheld", der über die verkackten Operationen im Irak und in Afghanistan präsidiert. (via fefe)

Identitätsfeststellung: "Auf so manchen Polizeirevieren wird man die Organisationsabläufe künftig deutlich straffen müssen -“ sofern die dort tätigen Beamten das Bundesverfassungsgericht ernst nehmen. Aus Karlsruhe kommt nämlich eine deutliche Ansage zu Festnahmen, die schon von vornherein nur vorübergehend angelegt sind. Im nun entschiedenen Fall waren Grundstücksbesetzer, die sich ausweisen konnten und eigentlich nur fotografiert werden sollten, mehr als fünf bzw. acht Stunden eingesperrt worden. So etwas hält das Bundesverfassungsgericht für unverhältnismäßig und somit rechtswidrig. (...)" Udo Vetter zum Spruch und Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts mit Links zu den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes zur polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Feststellung seiner Identität und Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen.
 
Umbau: "Der Schock sitzt tief bei den Beschäftigten der Frankfurter Rundschau. Am Freitag hatte der Mehrheitseigner M. DuMont Schauberg seine Pläne zur radikalen Umstrukturierung des traditionsreichen Blatts bekanntgegeben. Demnach wird die überregionale Berichterstattung künftig von der ebenfalls zum Verlag gehörenden Berliner Zeitung übernommen. (...)" Bericht der "jungen Welt" zur "Umstrukturierung" bei der FR. Siehe auch den gestrigen Kommentar von Fritz Güde.

Vage: Gegen einen Neonazi aus dem südbadischen Weil am Rhein, bei dem insgesamt 22 Kilogramm Chemikalien, Zündschnüre, elektronische Bauteile zum Bombenbau sowie Fachbücher gefunden wurden, wird kein Hauptverfahren eröffnet. Mehr zu dem Skandal beim "Neuen Deutschland" und beim Netz gegen Nazis.

Asylrelevant: "Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Antrag des US-Amerikaners André Shepherd auf Asyl in Deutschland abgelehnt. Der Fall Shepherd wurde im November 2008 bekannt, nachdem Shepherd mit Unterstützung von Kriegsdienstverweigerungsnetzwerken an die Öffentlichkeit ging und seine Geschichte erzählte. Der damals 31-Jährige war als Hubschraubermechaniker für die Reparatur und Wartung von Apache Kampfhubschraubern der US-Armee zuständig, wobei er von September 2004 bis Februar 2005 auch im Irak eingesetzt wurde. (...)" telepolis, siehe auch die Stellungnahme Shepherds bei  Connection e.V.

Verweigert: Letzte Woche lehnte das Tribunal Supremo, das oberste spanische Gericht, mit knapper Mehrheit von 9:7 der Richter die Zulassung von Sortu ab. Die Partei kann nun noch das Verfassungsgericht Tribunal Constitutional anrufen, es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass dieses Gericht noch vor den Kommunalwahlen eine Entscheidung fällt. Beitrag von Uschi Grandel bei den Freunden des Baskenlandes zu den Hintergründen.

Abgewiegelt: Tepco behauptet, es laufe kein hochradioaktives Wasser mehr ins Meer. Dabei wurde nur der kleine Riss gestopft, man darf aber von weiteren Kernschmelzen und unkontrollierten Kettenreaktionen ausgehen. Beitrag von Ralf Streck auf telepolis

Ganzheitlich: ""Ein im Auftrag der Partei Bündnis 90/Die Grünen operierender Think-Tank befasst sich mit Flüchtlingsabwehr. Die Berliner Denkfabrik namens Institut für Migrations- und Sicherheitsstudien (IMSS) geht davon aus, dass die USA und die EU vor ähnlichen "Herausforderungen" stünden - beim Versuch, "irreguläre" Migration "aufzuhalten". Die Leiterin des IMSS will "Migrationspolitik" als "Interessenpolitik" verstanden wissen; um das Ziel zu erreichen, "Migration aus armen Ländern zu reduzieren", sollen den Herkunftsstaaten der Flüchtlinge ökonomische "Zugeständnisse" gemacht werden. Flankiert wird diese Form der Migrationsforschung durch sogenannte sicherheitspolitische Studien, die die Entsendung deutscher Polizisten im Rahmen von Militärinterventionen zum Inhalt haben. Zu den Kunden des IMSS zählen Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter und Bundeswehr; die Institutsleiterin fungiert als Referentin der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, des offiziellen militärpolitischen Think-Tanks der Bundesregierung." Mehr bei german-foreign-policy.com.

Stuttgart 21 im Roman: Einsamste Herzen vor einem Wimmelbild

Buchcover: Wo die Löwen weinen
Heinrich Steinfest: Wo die Löwen weinen. Roman um Stuttgart 21.

Vor dem Lesen denkt man an all die Demos, in denen Verhasste und Verbundene gleichermaßen untergehen. Sich verlieren, wiederfinden, dem Knast nicht entgehen, auf der Flucht vor Greiftrupps. Nah vor dem Ichverlust. Im gemeinsamen Triumph - in der kollektiven Entrüstung- im erbitterten Ansturm. So felsig die Vereinsamung drückt, es kommt doch zu Überschwüngen, schnapp-seligen Herzensergießungen und sekundenlangem Wir-Gestöhn.

Von all dem enthält der Roman Heinrich Steinfests nichts.

"Wo die Löwen weinen" hat Stille zu herrschen. Bohrungen vollziehen sich. Im Schweigen. "Hic sunt leones" stand auf mittelalterlichen Karten an der Stelle, wo kein Kartograph sich auskannte. Wüsten wurden so kaschiert und bezeichnet. Und solche Wüsten umgeben die suchenden und forschenden Figuren. Körperkontakte nach Möglichkeit vermieden.
Bewegte Massen. Und doch durchwallen sie das Buch. Betrachtet allerdings aus strengster Distanz. Von außen.

Steinfest hat den Roman der doppelten Umschließung geschrieben. Umschlossen finden sich die Erregten der glühenden Montage einmal von den planenden Überlegungen der Mächtigen. Der Bahnhofsversenker und ihrer Polizei. Zum zweiten vom forschenden Blick derer, die diese Umschließung erforschen wollen. Den Bann brechen.

Handlungsansätze.

Der Roman gibt sich als Krimi aus. Als solcher ist er denkbar einfach gestrickt. Rosenblüt, der nach München verbannte Polzeikommissar, wird nach Stuttgart zurückgeholt. Linear aufgereiht fliegen ihm die Informationen zu. Gauner A gibt Adresse von Gauner B weiter. Dieser in Rätselform den Hinweis auf C: die Löwen.

Dankenswerterweise hat der Autor dem Buch ein Personenverzeichnis vorangestellt. Neben Rosenblüt forschen Wolf Mach - Archäologe - und ein Normalstuttgarter namens Tobik, der sich zum Schützen am Präzisionsgewehr geschult hat und jenen Kreaturen Angst einflößen möchte, die jede Angst aus ihrem Hirn vertrieben haben. Dann - sehr wichtig - ein Hund, der Schwanzwedeln so verabscheut wie Treppensteigen und - ganz gegen Hundeart - auch öffentliches Urinieren zu Markierungszwecken.(Offenbar Wiedergeburt aus einem früheren Roman des Meisters).

Sie alle - verbissen im Erkenntniswillen, unter Verlust der bürgerlichen Dressurerscheinungen. Der Kommissar will kein Verbrechen verhindern. Professor Mach keinen Ruhm ernten. Der schweigende Bürger Tobik mischt sich allein zu Tarnungszwecken unter die demonstrierenden Mitbürger. Die erworbenen Reflexe sind abgefallen wie welke Blätter.Mehr soll von der Handlung nicht verraten werden. Wohl aber von den mitgelieferten Erkenntnissen Steinfests.

Spracherotik präzisester Ausprägung.

Die Spannung - wie gesagt - im ganzen Roman ist die eines zu oft gewaschenen Unterhosengummis. Lust dieses Schreibers ist die pure Beschreibung. Die aggressive Analyse. So schon zu Beginn - in der zusammenfassenden Verurteilung des Kreises der Planungsbesoffenen.

"Bei Stuttgart 21 war alles anders. Endlich einmal sollte die Verschwendung ganz aus sich alleine bestehen und sich nicht erst mittels eines Kerns rechtfertigen. Die Verschwendung sollte völlig frei sein von den Feigenblättern des Sozialen und Demokratischen. Sie sollte nackt und echt sein.Darum war es hier so wichtig, dass die geplanten Zerstörungen an Gebäuden und Natur, das Verpulvern finanzieller Mittel, die zwangsläufige Verschmutzung von Luft und Grundwasser keinem wirklichen Nutzen dienen durften. Sie mussten zweckfrei bleiben, um die Verschwendung in absoluter Reinheit darstellen zu können. Das, was an dieser Stelle entstehen sollte, war schlichtweg ein Kunstwerk zu nennen, nicht wegen der überholten Architektur und kindischen Animationen, sondern weil es den unverfälschten Willen verkörpern würde." (S 37).

Mappus' und Merkels Weigerung, sich selbst in dieser Beschreibung wiederzuerkennen, darf hier nicht irre machen. In ihren beschränkteren Verlautbarungen haben sie sich so trainiert, dass sie die schnellere Verbindung nach Bratislawa (wo liegt das eigentlich?) ernsthaft für den Zweck des Ganzen ausgeben. Und gläubig einander nachreden. Solche Deformationen im jeweils eigenen Planerhirn gehören aber zu der Erscheinung dazu. Würden die blind handelnden Wesen ihre Verblendung erkennen, stünden sie alle verstört in der Gegend. Im Stillstand. Und der Roman und das Unglück, von dem er handelt, kämen beide nicht mehr zu Stande.

In Wirklichkeit finden wir bei Steinfest einfach die Umschreibung des Ideals einer Wirtschaft, wie Keynes sie sich in den dreißiger Jahren ausgemalt hat. Man lasse die eine Hälfte der Arbeitslosen leere Flaschen in einem aufgegebenen Bergwerk versenken, die andere sie wieder ausbuddeln. Ergebnis: ES LÄUFT! Nachfragen, wozu das alles dienen soll, erübrigen sich in diesem Fall wie in jedem anderen eines imaginierten Selbstlaufs.

Unter den Peitschen dieser Selbstläufer drehen sich Kreisel. Wenn nur das Unberechenbare- der Zufall- nicht dazwischen träte. Er legt die Berechnung lahm. Er stoppt den ewigen Dreh. Gewährt den scharfsinnigen Gegnern die nötige Pause. Zur Erkenntnis der Leere.

Die schwangere Maschine. Eine sexuelle Abirrung.

Der Zufall - Manifestation des Unberechenbaren - ist selbst ein Instrument des Berechnens. Eine vielleicht von Eratosthenes oder sonst einem Wissenschaftler der Antike erfundene Maschine, die Auskunft geben könnte über alles. Wenn man sie nur anzuwerfen verstünde.

Eine solche Maschine findet sich genau unter dem Hauptbahnhof und stört. Man kann sie nicht bewegen. Aber sie sperrt genau die Stelle, wo die Planer einen wichtigen Geleiszugang geplant haben. Die Maschine muss also weg! Aber Archäologe Mach weigert sich, das Geringste dazu beizutragen.

Insofern als Erfindung sehr schlüssig. Die Spezialisten der Berechnung hassen das Rechenwesen. Es handelt sich - wie Mach traumhaft erkennen soll - um ein wirkliches Wesen. Eine im Schlaf zusammengesunkene Kriegerin sieht er in dem Ding, das aus Kupfer besteht und voller Zahnräder steckt. Maschine also als Ding, das mütterlich aufs Gebären aus ist- aber in der Welt der Planer nicht zum Zuge kommt.

Hier scheint die Phantasie Steinfurts aber ins Leere zu laufen. Das zeigt sich schon daran, dass nach der Sprengung des erwachten Geräts kein Zahnrad, kein Hebel gefunden wird, nichts von der drei Meter überwachsenden Gestalt, sondern nur ein schwangeres Mädchen, wahrscheinlich eine Obdachlose. Herkunft unbekannt. Die ursprünglich gesetzte Bildvorstellung wird kommentarlos zerstört.

Und vom Inhalt her gedacht? Zugegebenermaßen habe ich mir auf überlangen Autofahrten auch schon vorgestellt, dass hinten zu eng auffahrende Mit - Autos darauf aus wären, lipizzanerhaft das unsere zu bespringen, um eine Zucht von Nachkommen zu erzeugen, die auf Garagisten und Fabriken nicht mehr angewiesen wären. In Maschinen-Kitas preiswert aufgezogen.

Aber die Phantasie führt in die Irre. Im unzüchtigen Halbschlaf stellte ich mir vor, wie Maschinen alles Verknüpfen, Ineinanderstöpseln, Verschrauben keineswegs als Mittel zur Produktion erst zu erwartender Nachkommen empfinden könnten (wenn sie empfinden könnten), sondern den Zusammenschluss, das Ineinanderbrummen selbst - ohne Zeitaufschub - als höchste Steigerung wahrnehmen müssten. Gibt es denn für Maschinen etwas anderes als brausende Gegenwart. Eben diejenige, die die planenden Menschen erst zu erreichen suchen. Und ohnmächtig sich dabei Finger verklemmen und Nasen einschlagen.

Roman als Teilerkenntnis


Wenn wir uns fragen, was ein Roman überhaupt zur Vergegenwärtigung aktueller Abläufe beitragen kann, dann muss hier die Antwort lauten: er greift die Bewegung auf, aber nur im Stillstand. Was nicht gelingt, was auch gar nicht versprochen worden war: die Karikatur des "Wutbürgers", wie ihn der SPIEGEL hasserfüllt den Planern zum Gebrauch geliefert hat, so aufzulösen, dass die massenhafte Angst, die berechtigte Empörung, das Umherirren sinnenhaft erscheinen. Was der Roman liefert ist die Erfassung des erniedrigten Stuttgart als Raum, der der Zerstörung ausgeliefert wird - mit all seinen Staffeln, seinen alten Villen in Burschenhand und seinen vornehmen Hotels im Schlosspark. Was er weiterhin liefert: Wortwitz und Sprachvergnügen in immer neuen überraschenden Beschreibungen.

Bibliographische Angaben: Heinrich Steinfest: "Wo die Löwen weinen", Kriminalroman. Stuttgart. Konrad Theiss-Verlag 2011

300 Seiten
ISBN-10: 9783806224238
ISBN-13: 978-3806224238

(Die Besprechung wird im Lauf des Jahres in www.kritisch-lesen.de noch einmal erscheinen - im Schwerpunkt: Aktualität in Roman und Erzählung)

Stuttgart 21: Drakonisches Urteil gegen Blockadeteilnehmerin

Proteste am Tag "X" gegen den Abriss - Besetzung des Nordflügels
Der Prozess gegen Birgit Th. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Abriss des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs am 1. März 2011 vor dem Amtsgericht Stuttgart

Der Vorfall

Im Zusammenhang mit  dem Abriss des denkmalgeschützten Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs fanden fast tägliche Protestdemonstrationen in Form von Blockaden und Behinderungen des Abtransports von Bauschutt statt. Bei einer davon hatten Demonstranten die Zufahrt zur Baustelle blockiert und wurden, wie so oft, von Polizeieinheiten unter „Anwendung einfacher körperlicher Gewalt“ von der Straße weg auf die Verkehrsinsel und den seitlichen Gehstreifen gedrängt oder geschleift und dort mittels Polizeikette an einem erneuten Betreten der Straße gehindert. Darunter auch die jetzt Angeklagte Birgit Th. In großer Empörung musste sie mit ansehen, wie einem Schuttlaster unter Pfiffen und Protestrufen der Demonstranten die Ausfahrt ermöglicht wurde, was sie lautstark  gegenüber den vor ihr stehenden Polizisten als rechtswidriges Zerstören von Gemeineigentum gegen den Willen des Volkes bezeichnet. Als dann noch ein zweites Baufahrzeug sich anschickte den Zufahrtsbereich zu verlassen, wollte sie sich diesem entgegen stellen um seine Weiterfahrt zu behindern. Sie versuchte deshalb, durch die Polizeikette hindurch zu kommen, wobei sie den vor ihr stehenden Polizeibeamten „schubste“. Dieser kam dadurch ein wenig aus dem Gleichgewicht und musste einen Schritt zurück machen, um sich wieder in festen Stand zu bringen. Als er sein Gleichgewicht wieder gefunden hatte, bemerkte er, dass der im Schritt-Tempo heranfahrende Laster sich durch Abbremsen zum Stand gebracht hatte und nun direkt schräg hinter ihm stand. Er, so sagte er aus, sei da ziemlich erschrocken und habe gedacht, das hätte auch schlimm enden können. Die Demonstrantin, die ihm den „Schubser“ versetzt hatte, war da bereits von seinen umstehenden Kollegen festgenommen und weggeführt worden. Er selbst folgte dann dieser Gruppe, um bei der Personalienfeststellung mitzuwirken.

Die Anklage

Die Anklage geht von einem Vergehen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall (§ 113 StGB Abs.2, Pkt.2) aus, weil die Täterin durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen Beamten in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht habe.
§ 113 StGB:
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder

2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


Die Einlassung der Angeklagten:

In ihrer Einlassung legt die Beschuldigte eindrücklich dar, dass der begonnene Abriss des denkmalgeschützten Bahnhofs wie das ganze Projekt Stuttgart 21 durch falsche Angaben und Betrug erschlichen wurde. Dass über die Rechtmäßigkeit im Zusammenhang mit der Klage des Bonatz-Erben Dübbers noch nicht abschließend gerichtlich entschieden sei und begründet damit auch ihre große Empörung, dass die Abrissarbeiten trotzdem begonnen wurden und die Polizei dies auch noch gegen das Volk ermöglicht. Dies habe sie damals an Ort und Stelle auch nachdrücklich und erregt gegenüber den vor ihr stehenden Polizeibeamten zum Ausdruck gebracht.

Dass ihr der Richter gleich nach ihren Einlassungen erklärt, all die Ausführungen zum Zustandekommen des Bauprojekts Stuttgart 21und dessen Bewertung, sowie zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abrissarbeiten seien hier völlig unerheblich, es gehe ausschließlich um die Frage, ob sie in der hier zur Debatte stehenden Situation Widerstand geleistet habe, darf schon etwas verwundern. Besagt doch der Absatz 2 des § 113: Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. (...) und

(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar;

Im Empfinden des Volkes, in dessen Namen die Urteile gesprochen werden, ist es durchaus schlüssig, dass wenn die Abrissarbeiten möglicherweise nicht rechtens sind, auch die polizeilichen Maßnahmen zu deren Durchsetzung möglicherweise nicht rechtens sind.

Dass auch der Richter dies mindestens ahnte fand in seiner Urteilsbegründung Ausdruck, in der er immer wieder hervorhob, dass völlig außer Frage stehe, dass die Polizeikräfte absolut rechtmäßig gehandelt hätte. Nie aber sagte er dazu, warum.

Die darin zu Tage tretende Absicht der Gerichte, sich in Verfahren gegen die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 auf keinen Fall mit den Rechtsverstößen der Projektbetreiber zu beschäftigen, sondern allein den Widerstand zu kriminalisieren wurde noch deutlicher im Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Doch zunächst zur Beweisaufnahme. Hier verstrickten sich der „geschädigte“ Polizeibeamte und zwei weitere Polizeizeugen trotz ganz offensichtlich vorher abgesprochenen Aussagen in offensichtliche Widersprüche. So sagte etwa der „Geschädigte“ aus, die Beschuldigte habe die ganze Zeit wortlos und völlig ruhig vor ihm gestanden, um ihn dann absolut unvermittelt zu stoßen. Auf Vorhalt, dass sein neben ihm stehender Kollege angegeben habe, dass die Frau heftig und erregt diskutiert habe und immer wieder gerufen habe, dass die Polizei kein Recht hätte, sie hier festzuhalten, erklärte er, möglicherweise habe sie ja mit dem Kollegen gesprochen, er habe davon aber nichts bemerkt. Auch den Aussagen des Lasterfahrers merkte man deutlich an, dass sein Gedächtnis bezüglich des immerhin über 4 Monate zurückliegenden Vorgangs etwas aufgefrischt worden war und nochmal ihm gesagt worden war, was er aussagen muss.

Eine besonders seltsame Rolle spielte bei der Zeugenanhörung noch der Fotograf Thomas Geromiller aus Esslingen, der, wie er sagte, die Szene für seine Internet-Seiten gefilmt hat und diese Aufnahmen dann der Polizei zur Verfügung stellte.

Er hatte sich bereits im Vorraum  eingehend mit der vor ihm als Zeugin gehörten Gruppenführerin der Polizei unterhalten und dann bei seiner Aussage in frappierender Weise alles genauso beobachtet, wie die 10 Meter von der Szene entfernt stehenden Beamtin. Besonders auffällig aber war, dass er ohne dies gefragt worden zu sein, immer wieder betonte, er sei sich ganz sicher, dass die Beschuldigte gesehen habe, dass der LKW bereits losgefahren sei als die den Polizisten schubste. Was diese allerdings auch gar nicht bestritten hatte, sie wollte ja gerade deshalb wieder auf die Straße gelangen, um die Ausfahrt des LKW zu behindern. Für einen normalen Menschen allerdings auch unbedingt einleuchtend, dass der LKW dabei sehr langsam fuhr, sie werde sich ja nicht vor einen schnell fahrenden LKW werfen.

Der Strafantrag

Trotz allem Bemühen der Zeugen, eine schwere Gefahr für den Polizeibeamten zu konstruieren, war selbst der Staatsanwältin klar geworden, dass eine konkrete Gefährdung für den Polizeibeamten nicht vorgelegen hat, was die Voraussetzung für eine Bestrafung wegen eines „schweren Falls des Widerstands“ gewesen wäre. Sie ging daher von einer Tat des „einfachen“ Widerstands aus und führte auch noch die üblichen strafmildernd zu berücksichtigenden Aspekte, wie Geständigkeit der Angeklagten und die von dieser vorgebrachten Entschuldigung an. Birgit Th. hatte gesagt, dass es ihr wirklich leid tue, wenn sie dem Polizisten Angst gemacht habe, was sie sich aber nicht richtig vorstellen könne. Auch dass sie erklärte, sie habe aus dieser in der Erregung ausgeführten „Tat“ gelernt, und werde sich künftig nur noch an organisierten und eingeübten Blockaden beteiligen, wertete die Staatsanwältin als strafmildernde Einsicht. Der Teil des Volkes, der die Verhandlung verfolgte nahm erfreut zur Kenntnis, dass endlich einmal eine Staatsanwältin sich ein eigenes Urteil aus der Verhandlung bildete und nicht  stur entsprechend den Vorgaben ihres Oberstaatsanwalts plädierte.

Die Vorgaben kamen dann aber wohl  - und hier ist der Ausdruck „unvermittelt“  wirklich angebracht - beim geforderten Strafmaß zum Vorschein: Weil kein schwerer Fall, weil geständig, weil auch in gewisser Hinsicht reuig, reicht eine Geldstrafe nicht aus und es werden 4 Monate Freiheitsstrafe plus einer Geldbuße von 1.500 Euro gefordert.

Die Verteidigung plädierte auf Einstellung des Verfahrens.

Das Urteil

Der unabhängige Richter spricht dann im Namen des Volkes sein Urteil:
Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe von 3.600 Euro (80 Tagessätze).

Zur Begründung für die Höhe der Strafe führt er an:

Das polizeiliche Vorgehen war absolut rechtmäßig, weil es absolut rechtmäßig war. Deshalb ist die Handlungsweise der Angeklagten eine zu bestrafende Tat des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gewesen.

Zwar hat eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des gestoßenen Polizeibeamten nicht vorgelegen, wohl aber eine abstrakte. Die wird so begründet: Hätte der aus dem Gleichgewicht gebrachte Polizist, sein Gleichgewicht nicht durch einen „Ausfallschritt“ wieder erlangt, sondern wäre gestürzt und wäre der LKW nicht langsam, sondern schnell gefahren und hätte womöglich keine guten Bremsen gehabt und der Fahrer wäre nicht so aufmerksam gewesen oder hätte langsamer reagiert, dann hätte der Polizist möglicherweise ernsthaft verletzt werden können.

Muss das noch kommentiert werden?
Oben bleiben.

Was mir heute wichtig erscheint #256

Heimlich: "Selbst die größte Datensicherheit kann nicht sicher davor schützen, dass die zusammengetragenen Informationen eines Tages unbeabsichtigt Schaden anrichten könnten, verkauft oder gezielt für weiter gehende politische Zwecke „fremdgenutzt“ werden." Anne Roth und Daniel Leisegang zum "Zensus 2011: Volkszählung im Verborgenen".

Aktenkundig: Baden-Württemberg hat 16.000 (!) politisch Aktive in der Polizeidatenbank "Arbeitsdatei Politisch Motivierte Kriminalität" (AD PMK). Im Interview mit Uli Sckerl, innenpolitischer Sprecher der Grünen im baden-württembergischen Landtag geht es um zivile Ermittler bei den Stuttgart 21 Protesten und allgemein bei Demonstrationen, den Aufbau von Datensätzen zu politischen AktivistInnen seitens Verfassungsschutzes und der Polizei und den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die just dieses ermöglichen.

Zuspitzung: Nach fünf Wochen ohne feste Nahrung hat sich der Gesundheitszustand der hungerstreikenden Einwanderer in Griechenland dramatisch verschlechtert. Insgesamt 25 von ihnen seien in den vergangenen drei Tagen mit Nierenversagen und Herzproblemen in Krankenhäuser gebracht worden, berichteten linke Organisationen am Montag. Mehr im "Neuen Deutschland". Aus Solidarität mit den Hungerstreikenden wurde das Arbeitsministerium in Athen gestern von 08:00 bis 14:00 besetzt. Bei der Pressekonferenz der Solidaritätsgruppen vor dem Parlament kam es zu Zusammenstößen mit der Polizei.

PresseUNfreiheit:
Nach dem Chris Grodotzki im vergangenen Juli zusammen mit dem Fotografen Ruben Neugebauer, bei der Räumung des Nordflügels durch die Stuttgarter Polizei in Gewahrsam genommen und für mehrere Stunden dort festgehalten worden war kommt es nun zur Gerichtsverhandlung. Aber nicht etwa gegen die Polizei, auf Grund der Festnahme oder des teilweise gefährlichen Verhaltens uns gegenüber, sondern gegen die beiden wegen Hausfriedensbruchs.

Gestört: Vom 22. bis zum 26. Februar 2011 fand in Stuttgart mit 95.000 Besuchern die größte Bildungsmesse Europas statt.  Wie fast bei jeder Bildungsmesse war auch diesmal wieder die Bundeswehr mit einem der größten Stände auf der Messe präsent. Schon in Vorfeld warb die Bundeswehr auf der didacta Homepage für ihr Spiel Pol&is sowie im Messe Guide massiv. Aus diesem Grund kam es zu Gegenaktivitäten in und vor der Messe.

Besetzt: Das Parlament ist besetzt, Abgeordnete fliehen über die Grenze - und das mitten in den USA. Im Bundesstaat Wisconsin tobt seit zwei Wochen Streit. Der Hintergrund: Gouverneur Walker will den Gewerkschaften das Recht entziehen, die Arbeitsbedingungen für alle auszuhandeln, nicht nur für Mitglieder. [mehr]

Bayerntrojaner: In Bayern hat die LKA während einer „Sprengstoffkontrolle“ am Münchner Flughafen ein Spionageprogramm auf dem Laptop eines Verdächtigen installiert, das alle 30 Sekunden ein Foto des Bildschirms versandte: gut 60.000 in drei Monaten.

Linksdiktatur: Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März droht die "Gefahr einer Linksdiktatur", so Franz Schmidberger, Distriktoberer der rechtsklerikalen Priesterbruderschaft St. Pius X.. Dadurch drohten Sodomie und andere Unsittlichkeiten. Die "Wählerinitiative: >Stopp Die Grünen!< warnt derweil vor "Alt 68-Revolutionären". Mehr bei NPD-Blog.info - dem Recherche- und Dokumentationsprojekt zu den Themen Rechtsextremismus, Neonazis, NPD sowie menschenfeindliche Einstellungen.

Eintritt: Am 26. März 2011, einen Tag vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, findet in Mannheim eine Demonstration statt, um für eine Gesellschaft ohne Rassismus, Ausbeutung und Unterdrückung zu demonstrieren. Die Wahlen als politisches Spektakel der parlamentarischen Demokratie geben Anlass, gegen die NPD als Partei der Nazis zu kämpfen, gleichzeitig aber eine Kritik an Staat, Nation und Kapitalismus deutlich zu machen. Denn die NPD ist nur die Spitze des Eisbergs. Rassismus, kapitalistische Ausbeutung und autoritäre Staatsvorstellungen kommen aus der Mitte der Gesellschaft und sind Grundpfeiler der herrschenden Gesellschaftsordnung. Zum Aufruf des AK Antifa Mannheim zur Demo am 26.3.2011 in Mannheim, Treffpunkt 14 Uhr am Paradeplatz.

Guttbye: Zu Guttenberg hier entlang.