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»Wenn jemand auf meinem Begräbnis weint, spreche ich nie wieder ein Wort mit ihm.« Stan Laurel

S21 und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Oder: "Wessen Stadt? Unsere Stadt? Wessen Straßen? Unsere Straßen?"

Polizeieinsatz gegen "S21" GegnerInnen am 30.09.2010

(Klick auf das Bild für mehr Fotos)
Am 27.02. fand in Stuttgart der "Demokratiekongress 21" statt. Mehreren hundert TeilnehmerInnen ging es in zahlreichen Workshops, Plenas und diversen Diskussionsrunden darum "die Entwicklungen, die zu diesem Notstand geführt haben, aufzuarbeiten und Alternativen zu entwickeln." Der Kongress sollte eine "„Auftaktveranstaltung“ zu einer breiten Demokratiediskussion sein, in der an die Situation und den politischen Strukturen in Stuttgart angeknüpft" wurde.

Zusammen mit Cuno Hägele führte ich den Workshop "Wessen Stadt? Unsere Stadt? Wessen Straßen? Unsere Straßen?" durch. Mein Einleitungsbeitrag dokumentiere ich hier, gerne auch zur Diskussion:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Versammlungsfreiheit,

das Thema Versammlungsfreiheit war in den letzten Tagen bundesweit in Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Dienstag in den Schlagzeilen. Das Gericht entschied, daß das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch im Frankfurter Flughafen gilt -“ und damit in einem privatisierten Unternehmen in Staatsbesitz:

„(...) Ein umfassendes Verbot, in einer Abfertigungshalle des Flughafens zu demonstrieren und dort Flugblätter zu verteilen, sei unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Der Schutzbereich des Grundrechts der Versammlungsfreiheit sei nicht auf öffentliche Straßen beschränkt, heißt es im Urteil. Erlaubt seien Demonstrationen auch an Orten, an denen ein öffentliches Unternehmen einen "Kommunikationsraum" mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten nach Art eines "öffentlichen Forums" biete. Dies sei etwa in Terminals von Flughäfen der Fall.

Die Verfassungsbeschwerde einer Aktivistin, die sich gegen die Abschiebung von Ausländern unter Mitwirkung privater Fluggesellschaften wendet, hatte damit Erfolg. Sie hatte am 11. März 2003 zusammen mit fünf weiteren Personen in der Abflughalle des Frankfurter Flughafens an einem Abfertigungsschalter Flugblätter gegen die Zwangsabschiebung eines Ausländers verteilt. Das danach vom Flughafenbetreiber Fraport AG verhängte Hausverbot wurde in den Vorinstanzen bis hin zum Bundesgerichtshof bestätigt. Diese Urteile wurden jetzt aufgehoben.

Erstmals entschieden die Karlsruher Richter, daß eine private Gesellschaft wie die Fraport AG, deren Anteile mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehalten werden, unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist.

Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Günter Frankenberg ist das Urteil für Flughäfen, aber auch für Bahnhofshallen relevant. Künftig könne es selbst für große Shopping-Center, die "Stadtteilfunktion" haben, Bedeutung erlangen.“
(„junge Welt“, 23. Februar 2011)

Für uns in der Region Stuttgart hat das Urteil aktuell natürlich vor allem in Zusammenhang mit Stuttgart 21 eine besondere Bedeutung. Sie belebt auch die Diskussion um die Verschärfung des Versammlungsgesetzes, die sich die Landesregierung auf die Fahne geschrieben hat. Die Föderalismusreform 2006 bot den Landesregierungen die Möglichkeit, anstelle des Bundesversammlungsgesetzes eigene Versammlungsgesetze zu beschließen. Die Landesregierung wollte diese Möglichkeit nutzen und brachte im Sommer 2008 den Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz ins Gespräch, der das Bürgerrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt.

Der bis heute nicht zurückgezogene Anhörungsentwurf der baden-württembergischen Landesregierung schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in Versammlungen unter freiem Himmel - auch in Veranstaltungen wie die heutige - und damit in die Rechte der Versammelten. Unser im Herbst 2008 gegründetes und inzwischen von einem breiten Spektrum von weit über 100 Organsiationen und zahlreichen Einzelpersonen unterstütztes Bündnis kritisierte den Gesetzentwurf von Innenminister Rech sehr konkret:

„Das Recht auf Versammlungen im Saal wird eingeschränkt:

Obwohl das Grundgesetz nur für Versammlungen unter freiem Himmel gesetzliche Beschränkungen zulässt, sieht das neue Versammlungsgesetz nun auch für Versammlungen im Saal Einschränkungen vor:
- Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. Z.B. kann demokratisch gewählten Vorsitzenden die Leitung einer Versammlung untersagt werden.
- Die Behörde kann die Benennung einer von ihr festgelegten Zahl von Ordnern (mit Wohnsitz und Geburtsdatum) verlangen und gleichzeitig Ordner als ungeeignet ablehnen und somit Versammlungen undurchführbar machen.
- Der Versammlungsleiter macht sich strafbar, wenn er nicht rechtzeitig „Gewaltbereitschaft“ erkennt und die Versammlung beendet.

Noch dramatischer sind die Einschränkungen für Demonstrationen und Kundgebungen im Freien:
- Schon zwei Personen gelten künftig als Versammlung. Das kann z.B. bedeuten, dass bereits die Aufstellung von Streikposten bei einem Arbeitskampf als Demonstration angemeldet werden muss.
- Die Anzeigefrist soll verlängert werden auf 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.
- Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die „Rechte Dritter“ wie z.B Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende eine Rolle spielen.
- Versammlungsleiter und Ordner werden zum verlängerten Arm der Polizei gemacht, statt die Anliegen der Versammelten zu vertreten. Sie werden registriert und haftbar gemacht und können als „ungeeignet“ abgelehnt werden.
- Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als „militant“ und „einschüchternd“ gewertet und verboten werden.
- Die Polizei darf fast ohne Einschränkungen in die Versammlung eingreifen und z.B. die Personalien der TeilnehmerInnen feststellen.
- Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden.
- Bereits bei der Anreise zu Versammlungen gilt ein Sonderrecht für polizeiliche Kontrollen und Schikanen.

Das vorgebliche Ziel, besser gegen Naziaufmärsche vorgehen zu können, wird verfehlt. Bereits in der Vergangenheit wurden antifaschistische Aktivitäten häufig seitens der Behörden erschwert. Im neuen Gesetz werden nun verstärkt gerade diejenigen behindert, die sich in Versammlungen gegen Rechtsradikale wenden. Um rechtsradikale zu bekämpfen wären u.a. Verbote von Naziorganisationen angebracht, nicht aber Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, die alle treffen.“

(Positionspapier Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart, 2008)

Besonders der letzte Punkt wurde durch die juristische und polizeiliche Praxis in Sachsen nochmals deutlich, wo auf der Grundlage eines ähnlichen Versammlungsgesetzes am 13. und 19. Februar Proteste gegen den europaweit größten Naziaufmarsch niedergeschlagen werden sollten. So wurde beispielsweise dem DGB eine Protestkundgebung vor dem 1933 von den Nazis verwüsteten Gewerkschaftshaus in Dresden mit der Begründung untersagt, dies störe die Versammlung der Faschisten.

Der baden-württembergische Entwurf richtet sich mehr nach "polizeilichen Bedürfnissen nach Ordnung und Sicherheit" und nicht danach, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu ermöglichen.

Das sahen viele Menschen ähnlich, innerhalb weniger Wochen gelang es uns 2008 daher, eine Großdemonstration mit 6000 Teilnehmern in Stuttgart zu organisieren und uns bundesweit mit ähnlichen Bündnissen zu vernetzen.

Das bayerische Bündnis gegen das von der dortigen Landesregierung geplante Versammlungsgesetz führte gegen das dortige Versammlungsgesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgericht veranlasste den bayerischen Landtag Anfang 2010 ein überarbeitetes Versammlungsgesetz zu verabschieden, das in einigen Kernpunkten vom ursprünglichen Plan abwich: Wie die Vorschriften, mit denen Leiter von Versammlungen quasi als Hilfspolizisten in die Pflicht genommen werden sollten, das von der Staatsregierung eingeführte „Militanzverbot“, das heimliche und offene Belauschen und Abfilmen von Versammlungen.

Weitere Punkte sind nach wie vor offen, wie die Speicherung persönlicher Daten von Ordnern bei bei der Behörde abgeliefert werden sowie die Anmeldepflicht für Kleinveranstaltungen ab zwei Personen. Aus diesem Grund bleibt auch die Verfassungsklage bestehen. Den endgültigen Spruch wollte die baden -“ württembergische Landesregierung abwarten.

Allerdings -“ nicht ohne untätig zu bleiben:

Es wurde in den letzten Monaten zur Praxis der Ordnungsbehörden, Teile des geplanten Versammlungsgesetzes durch offenkundig rechtswidrige Auflagen oder Gemeinderatsbeschlüsse vorweg zu nehmen - wohlgemerkt obwohl in Baden-Württemberg nach wie vor das Bundesversammlungsgesetz gilt:

Bei den Protesten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli in Stuttgart wurden beispielsweise die AnmelderInnen bzw. die  vorgesehenen Versammlungsleiter durch das Ordnungsamt wegen „fehlender Eignung“ abgelehnt, obwohl keiner von ihnen vorbestraft gewesen ist.

Bei einer Demonstration in Schorndorf gegen ein Neonazizentrum wurden sämtliche Daten der Ordner von der Polizei registriert. In Balingen soll nicht nur für die Anmeldung einer Demonstration bezahlt werden, die Teilnehmerinnen sollten nur Getränke in Tetrapack mit sich führen. Zudem sollte auch der Fahrer eines Lautsprecherwagens seine Personalien angeben. Da sich die Demonstration sowieso nur auf dem Gehweg bewegen durfte, war der Lautsprecherwagen übrigens ein Einkaufswagen...

„(...) Besorgniserregend sind jedoch insbesondere die Entscheidungen des BVerfG und des VGH Mannheim, die beide davon ausgehen, dass die generelle Möglichkeit von Gebührenerhebung und deren persönliche Zurechnung zu den Veranstalter_innen vom Gesetz gedeckt sei. Die Erhebung der Verwaltungsgebühr für versammlungsrechtliche Auflagen wird in beiden Fällen nicht auf eine konkrete Norm, etwa im Versammlungsrecht, gestützt, sondern auf Umwegen über die Zurechnung begründet. Zunächst werden Gefahren, die bei einer Demonstration entstehen könnten, den Anmelder_innen angelastet. Dies ist überhaupt nur möglich, wenn die Anmelder_innen aufgrund meist vom Verfassungsschutz beigesteuerter „Erkenntnisse" irgendeiner Szene zugeordnet werden. Weil nur für individuell zurechenbare Leistungen, wie etwa für das Ausstellen einer Bescheinigung, Verwaltungsgebühren erhoben werden dürfen, wird die Maßnahme zur Beseitigung der persönlich zugerechneten Gefahr im zweiten Schritt zu einer individuellen Leistung erklärt.

Bedenken gegen eine solche Argumentation ergeben sich schon allein aus dem eingangs erwähnten Demokratieprinzip des Staates. Denn wie auch das Verfassungsgericht richtigerweise feststellte, können sich Kostentragungspflichten bei Versammlungen durchaus einschüchternd auswirken. Indem die Gerichte aber betonten, dass die Veranstalter_innen bei ihnen zugerechneten Gefahren die Kosten der Maßnahmen tragen müssen, stellen sie indirekt den Grundsatz auf, dass es Bürger_innen innerhalb des Staates gibt, die nicht ohne weiteres ein kostenfreies Recht haben, sich zu versammeln. Daraus ergibt sich eine skurrile Gesinnungskontrolle im Vorfeld. Wer reinen Gewissens ist und sich als vorbildliche_r Bürger_in erweist, darf auf Kosten des Staates demonstrieren. Wer dagegen nach Abgleich der Verfassungsschutzakte „zweifelhafte" Ziele verfolgt, muss für die Öffentlichkeitsarbeit bitte zahlen. So wird die Kostenfrage und damit auch das uneingeschränkte Versammlungsrecht zugleich der Willkür und Datensammelwut der Behörden überlassen. (...)“
  (Maria Seitz, „Versammlungsrecht gegen Bares - Zur Konstruktion versammlungsrechtlicher Auflagengebühren“)

Doch es entscheidet sich nicht nur im Vorfeld, wer genug Geld zum Demonstrieren hat.

Die Staatsanwaltschaft warf Marc Kappler, Versammlungsleiter der Bildungsstreikdemo am 09. Juni 2010, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten. Dieser angebliche Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sollte mit einer Geldstrafe von 600,- Euro geahndet werden. Auch unter solcher Strafbedrohung wird das Demonstrationsrecht zu einer Sache des Geldbeutels.

Wir unterstützten den ver.di Kollgen ebenso solidarisch wie am 09.02. die Versammlungsleiterin der Montagsdemo gegen Hatz IV, Nuran Cakmakli. Wegen angeblicher Vergehen gegen das Versammlungsrecht -“ Lautsprecher bei einer der Montagsdemos gegen Hartz IV waren angeblich falsch ausgerichtet - wurde gegen sie als Anmelderin und Teilnehmerin einer Protestaktion gegen S 21 eine Geldstrafe in Hohe von 30 Tagessätzen zu je 40 € , insgesamt also 1200,- € plus „Kosten des Verfahrens“ und aller „Auslagen“  festgesetzt.

Dieser kurze Exkurs soll verdeutlichen, dass nicht nur in Sachen „Stuttgart 21“ sondern bei allen der Obrigkeit in diesem Lande unbequemen Protesten in eines der grundlegendsten und ältesten bürgerlich-demokratischen Grundrechte eingegriffen wird.

Am 30. September fand der für viele Menschen am weitesten gehende Angriff auf die  Versammlungsfreiheit statt. Bekanntlich wurden hunderte friedlich protestierende „Stuttgart 21“ - GegnerInnen, darunter Alte, Jugendliche, Behinderte und Mütter mit Kindern mit Wasserwerfern, Reizgas und Knüppeln zum Teil schwer verletzt.

Bis heute werden die Ereignisse dieses Tages trotz monatelanger Arbeit des Untersuchungsausschusses in der Öffentlichkeit verzerrt dargestellt und die Verantwortung hin und her geschoben. Viele Menschen wurden durch die Erfahrungen des 30. September sensibilisiert: Ähnlich wurde von den jeweiligen Regierungen in der Vergangenheit Proteste in Gorleben, gegen Castor Transporte, die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf, den NATO Gipfel in Strasbourg, gegen Transrapid usw. gehetzt.

Für uns als Bündnis für Versammlungsfreiheit ist nach wie vor klar:

Protest, der nur symbolisch, in gebührender Entfernung vom Ort des Geschehens, am besten unbemerkt und nicht die Geschäfte störend stattfindet mag eine Veranstaltung sein, mit der die Regierung Mappus leben kann.

Wir brauchen jedoch ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht. Vor einem solchen demokratischen Recht haben nur diejenigen Angst, gegen die sich der Protest richtet.

Wir halten es für ein Unding, trotz offener, grundsätzlicher Fragen zuerst die gesellschaftliche Auseinandersetzung über "Stuttgart 21" für beendet zu erklären und dann zu versuchen, die Proteste zu diffamieren und zu kriminalisieren. Wer gehofft hat, nach dem 30.09. würde sich die Landesregierung besinnen, muss sich eines besseren belehren lassen:

Über 1000 Verfahren gegen S21 GegnerInnen sind augenblicklich am Laufen. Die Polizeibehörden lassen bei der Räumung der morgendlichen Blockaden inzwischen nicht nur die unmittelbar Beteiligten erkennungsdienstlich behandeln, sondern auch unbeteiligte Passanten.

Daher stehen wir nach wie vor zu unseren Forderungen:

  • Abschaffung der „Wegtragegebühr“!
  • Einstellung der Verfahren gegen Protestierende!
  • Keine Einschränkung des Rechts auf  Versammlungsfreiheit durch Polizei - und Stadtverordnungen
  • Übernahme aller Kosten, die den Protestierenden durch juristische Verfahren, Verdienstausfälle, medizinische Behandlung usw. entstanden sind.
  • Das Recht für alle, jederzeit und ohne Anmeldung an demokratischen und antifaschistischen Protesten teilnehmen zu können und diese auch organisieren zu dürfen.
  • Schluss mit den Repressionen gegen die SchülerInnen und Lehrer und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die an den Protesten am 30. September teilgenommen haben.

Es ist aus unserer Sicht für jeden politisch denkenden Menschen notwendig, aktiv für Versammlungsfreiheit einzutreten.

Ebenso wenig wie die Auseinandersetzung um Stuttgart 21 mit den Landtagswahlen beendet sein wird, gehen wir davon aus, daß es nötig ist, über den 27. März hinaus für die Versammlungsfreiheit einzutreten.

"Über 1000 Strafanzeigen gegen S21-Gegner. Ist das Protest oder schon Anarchie, Herr Innenminister ?"


Mit diesem Salto mortale stellt die BILD-Zeitung vom 19.1.2011 die Wirklichkeit auf den Kopf. Ihr Stichwortgeber ist offenbar Innenminister Rech persönlich. Heißt es doch im Artikel weiter unter Bezugnahme auf Rech: "Ein Teil der S21-Demonstranten bastle sich sein eigenes Recht zusammen."

Tatsächlich bastelt sich die Stuttgarter Polizeiführung seit Ende der Schlichtung ihr eigenes Recht zusammen - richtiger - verbiegt es nach Belieben.

Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Großdemonstrationen mit zehntausenden Teilnehmern bis zu Blockaden mit 50 Teilnehmern - alles wird flächendeckend mit mehreren Kamerateams gefilmt, am Nordflügel und beim Grundwassermanagment wird alles eingekesselt, was rumsteht - ob auf dem Bürgersteig oder sonstwo, ohne Ankündigung, ohne Versammlungsauflösung, ohne Begründung, überfallartig und stundenlang bei Minus-Temperaturen.
Am 1.2.2010 waren Bereitschaftspolizei- und BFE-Einheiten aus Lahr im Einsatz - im Gespräch bekannten einige Beamte, dass ihnen das hiesige Verfahren so aus ihrer Einsatzpraxis nicht bekannt sei - aber es gebe "von oben" die Anweisung, in Stuttgart anders zu verfahren - das "Stuttgarter Landrecht" des Oberstaatsanwalts Häussler eben. Derselbe Häussler, für den schon klar war, dass beim "schwarzen Donnerstag" alles rechtens war, bevor der Untersuchungsausschuss überhaupt "piep" gesagt hatte.

(...)

"Ist das noch Demokratie oder schon Polizeistaat, Herr Innenminister?"

Bei der großen Anzahl der Strafanzeigen und zu erwartenden Verfahren ist das Problem nicht mehr nur am Einzelfall über Rechtsberatung und Rechtshilfe juristischer wie finanzieller Art zu lösen.

Fast wichtiger wie das zahlenmäßige Ausmass, sind die Inhalte der Verfahren, deren Zweck eine umfassende Kriminalisierung des Widerstands und eine Verfestigung und richterliche Legitimierung illegaler Handlungsweisen der Polizei und Ordnungsbehörden ist.
Demgegenüber muss die Legitimität des Widerstands gegen S21, von Aktionen des zivilen Ungehorsams offensiv verteidigt werden. Praktischen Ausdruck könnte das in einer Kampagne unter der Forderung "Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner" finden.

Der Forderung nach Einstellung aller Verfahren wird oft entgegen gehalten, sie sei unrealistisch. Tatsächlich kennt die jüngere deutsche Geschichte Beispiele, wo das gelungen ist :

Mit dem Straffreiheitsgesetz von 1970 wurden ca. 5000 Strafverfahren hinfällig, hauptsächlich Demonstrationsdelikte im Zuge der 68er-Revolte. 1976 wurde zwischen den Bürgerinitiativen, die den Bau des Atomkraftwerks Whyl bekämpften und der Landesregierung unter Ministerpräsident war Filbinger das "Offenburger Abkommen" - auch eine Art Schlichtung- abgeschlossen, das unter anderem die Einstellung aller Strafverfahren beinhaltete.

Da mit dem Gros der Verfahren vermutlich angebliche Verstösse gegen das Versammlungsgesetz und verwandte Delikte im Zusammenhang mit Sitzblockaden oder Demonstrationen geahndet werden sollen, bietet sich als Plattform für eine solche Kampagne das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit an.

Die Kampagne - die bei uns momentan in der Diskussion ist - kann auf mehreren Ebenen (auf der Strasse, politisch, juristisch) geführt werden und in ihrem Rahmen Einzelaspekte (Wegtragegebühr, illegales Filmen etc.) thematisiert werden.

Ich möchte Sie -“ Euch dazu einladen, mit uns gemeinsam dafür einzutreten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Es gilt das gesprochene Wort)


Jugend-Blockadebündnis gegen den Naziaufmarsch in Heilbronn

Dokumentiert: der Aufruf des Jugend-Blockadebündnis gegen den Naziaufmarsch in Heilbronn

Heilbronn stellt sich quer - Den Naziaufmarsch am 1.Mai blockieren!

Am 1.Mai wollen in Heilbronn Faschisten aufmarschieren. Das „nationale und soziale Aktionsbündnis 1.Mai“ hat eine süddeutschlandweite Großdemonstration angemeldet, zu der von zahlreichen Nazi-Gruppen aufgerufen wird.

Neben den NPD-Landesverbänden Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz und deren Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ werben vor allem auch militante „Freie Nationalisten“ und „Kameradschaften“ aus Süddeutschland für den Aufmarsch.

Nach den Aufmärschen am 1. Mai in Ulm 2009 und in Schweinfurt 2010, an denen jeweils zwischen 800 und 1000 Nazis teilnahmen, wollen die Faschisten jetzt in Heilbronn durch ein zentrales Großevent den traditionellen Tag der Arbeiterinnen und Arbeiter besetzen und ihre menschenverachtende Propaganda verbreiten.

Unter dem Motto „Fremdarbeiterinvasion stoppen! Arbeitsplätze zuerst für Deutsche“ wollen sie Ängste und Vorurteile in der Bevölkerung schüren und ihre nationalistische und rassistische Ideologie als Lösung sozialer Probleme darstellen. Gerade in Arbeiterstädten wie Heilbronn, wo sich die Arbeits- und Lebensbedingungen für viele Menschen zunehmend verschlechtern und wo MigrantInnen aus vielen verschiedenen Ländern leben, erhoffen sich die Nazis einen Nährboden für ihre Hetze und somit am 1.Mai ein leichtes Spiel.

Wir aber können dieses Spiel schon beenden, bevor es angefangen hat!

Gemeinsam, friedlich, kreativ, international und bunt gilt es am 1.Mai gegen die Faschisten auf die Straße zu gehen und zu zeigen, dass sie hier nicht erwünscht sind.

Wir dürfen uns dabei allerdings nicht auf eine symbolische Geste beschränken.

Wenn die Nazis am 1.Mai durch Heilbronn marschieren, haben sie ihr Ziel erreicht.

Das wird ihre Szene und ihr Selbstbewusstsein stärken und sie zu weiteren Aktionen ermutigen. Wozu es führt, wenn Nazis selbstbewusst auftreten, konnten wir beim Brandanschlag auf einen türkischen Supermarkt in Neckarsulm letztes Jahr sehen und wir können es täglich in „national befreiten Zonen“ in Ostdeutschland beobachten, wo sie Jagd auf MigrantInnen, Obdachlose, Homosexuelle, Linke und alle machen, die nicht in ihr Menschenbild passen.

Deshalb rufen wir dazu auf, die Nazis am 1.Mai entschlossen zu blockieren.
Sitzend, liegend, stehend, tanzend.
Von uns wird an diesem Tag keinerlei Eskalation ausgehen.
Das Beispiel Dresden zeigt uns, dass dies möglich ist, wenn alle GegnerInnen der Nazis -“ trotz unterschiedlicher politischer Ansichten -“ solidarisch zusammenhalten, sich gegenseitig respektieren und nicht spalten lassen.
Lasst uns am 1. Mai genau da sein, wo die Nazis hin wollen.
Lasst uns viele sein!

Gemeinsam die Nazis stoppen!
Heilbronn stellt sich quer!

Jugend- Blockadebündnis gegen den Naziaufmarsch

Diesen Aufruf unterstützen:

"Über 1000 Strafanzeigen gegen S 21 - Gegner: Ist das noch Demokratie oder schon Polizeistaat, Herr Innenminister?"

Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Großdemonstrationen mit zehntausenden Teilnehmern bis zu Blockadeaktionen mit 50 Teilnehmer - allesamt friedlich -, Einkesselung von Protestierenden samt unbeteiligter Zuschauer ohne Ankündigung, ohne Aufforderung, die Versammlung aufzulösen - überfallartig und stundenlang bei Minus-Temperaturen, in Gewahrsamnahme bis zu sechs Stunden mit erkennungsdienstlicher Behandlung, Leibesvisitation etc.:

Das ist seit Ende der so genannten Schlichtung alltägliche Praxis der Polizei am Hauptbahnhof. Beamten von Polizeieinheiten außerhalb Stuttgarts ist das hiesige Verfahren aus ihrer Einsatzpraxis nicht bekannt, aber - so die Beamten - es gebe "von oben" die Anweisung, in Stuttgart anders zu verfahren.

Stuttgarter Landrecht also?

Auch bei der medialen Aufbereitung ihres "polizeilichen Handelns" ist die Pressestelle des Stuttgarter Polizeipräsidiums offensichtlich wenig zimperlich.

So beschwert sich eine Gruppe von Betroffenen, die Zweifel am Wahrheitsgehalt der Pressemitteilungen der Polizei äußert. Zu einer Pressemitteilung vom 01.02.2011, stellt sie in einem Schreiben an die Pressestelle der Polizei fest:

"1. Bei den Vorgängen am 01.02. am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz wurden unsere Personalien nicht festgestellt.
2. Es wurden gegen uns keine Platzverweise im Zusammenhang mit den Vorgängen am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz ausgesprochen.
3. Es ist deshalb unmöglich, dass die Polizei bei der Überprüfung der Personalien am ZOB feststellen konnte, ob wir bereits zuvor die Einfahrt am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz angeblich blockiert haben."


Sie fordern eine öffentliche Korrektur der Polizeiversion, auch mit dem Hinweis auf die Verbreitung dieser Version durch die Medien. Die Polizeidarstellung war von den Stuttgarter Zeitungen bis zum Südkurier landauf, landab verbreitet worden: BILD vom 19.01.2011: "Über 1000 Strafanzeigen gegen S 21 - Gegner. Ist das Protest oder schon Anarchie, Herr Innenminister?"

„Aggressive Abschreckung" - Bündnis „Dresden nazifrei!" ist von LKA-Überfall auf seine Pressestelle empört

Am Abend des 19.02.2011 ließ das LKA Sachsen das Pressebüro des Bündnisses "Dresden-Nazifrei" durch ein Sondereinsatzkommando der Polizei stürmen. Dazu gibt es folgende Pressemitteilung des Bündnisses zu den Ereignissen, die wir gerne veröffentlichen:

„Aggressive Abschreckung" - Bündnis „Dresden nazifrei!" ist von LKA-Überfall auf seine Pressestelle empört.

Die Erstürmung des Presse-Büros des Bündnisses „Nazifrei! Dresden stellt sich quer" am Abend des 19. Februar 2011 ist nach Einschätzung des Bündnisses als „aggressive Abschreckungsmaßnahme" zu werten. „LKA und Staatsanwaltschaft wollen es der engagierten Zivilgesellschaft zeigen: Wer sich anders als gestattet bewegt, muss mit Polizeigewalt rechnen. Doch wir lassen uns nicht einschüchtern."

Das provisorische Pressebüro war im „Haus der Begegnung" in der Großenhainer Straße untergebracht, in dem sich die auch die Geschäftstelle der LINKEN, ein Rechtsanwaltsbüro und die Räume einer Jugendinitiative befinden.

Sprecherin Franziska Radtke: „Vermummte Polizisten schlugen die Tür ein, fesselten unsere Mitarbeiter und beschlagnahmten die Rechner. Offenbar wollten sich die Beamten für die erfolgreichen Blockaden rächen. Sie hatten es auf die Pressestelle des Bündnisses abgesehen."

Hinter der Aktion stand nach Medieninformationen das sächsische Landeskriminalamt, das sich bei dem Überfall auf Ermittlungsrichterin Kessler vom Dresdner Landgericht berief. Anwälten gegenüber hätten die Beamten widersprüchliche Angaben zum Zweck des Überfalls gemacht. Anwesend war auch Staatsanwalt Wagner, der den Durchsuchungsbeschluss vollstreckte.

Für Empörung sorgt auch ein Online-Video, das in einer minutenlangen Sequenz den Angriff von 200 Neonazis auf ein Jugendprojekt im Dresdner Stadtteil Löbtau zeigt. Beobachtet von Polizeibeamten attackierten Neonazis mit Steinen, Flaschen und Stangen das Haus; die Polizei griff nicht ein, eine Dokumentation des Angriffs unterblieb. Franziska Radtke: „Rechts wegschauen, links weghauen -- das umreißt die Polizeistrategie am 19. Februar. Die Polizei hat sich auf das Verprügeln der Blockierer konzentriert." Dass die Polizei sich nun über die „gewalttätigen Blockaden" aufrege, ist für Radtke, ein „schlechter Witz". Nach Augenzeugenberichten sei es ab Eintreffen der Konvois in Dresden zu massiven Angriffen von Polizeibeamten auf die Blockierer gekommen. Trotz Temperaturen um den Gefrierpunkt seien Wasserwerfer eingesetzt worden. „In diesem Zusammenhang ist der Nazi-Angriff in Löbtau ein deutlicher Beweis für die Schwerpunktsetzung der Polizei am gestrigen Tag."

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P.S.: Noch immer ist die Webseite des Bündnisses nicht erreichbar - wie im vergangenen Jahr. Damals gab es eine "Seltsame Sperrverfügung gegen dresden-nazifrei.de"

P.P.S.: Zum faschistischen Angriff auf die "Praxis" siehe das inzwischen auch von Spiegel Online verbreitete Youtube Video.

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Was mir heute wichtig erscheint #253

In der heutigen 253. Ausgabe unserer Linksammlung sind einige Hinweise zu den Protesten gegen den erfolgreich verhinderten Naziaufmarsch gestern in Dresden zusammengestellt. Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll einige wenige und wie ich finde - bemerkenswerte Seiten vorstellen. Beginnen will ich mit Blogs von AktivistInnen, die bei den Protesten vor Ort waren:

Das Rote Blog: Ein lebendiger Erlebnisbericht, verbunden mit einer umfangreichen Fotoreportage vom Tag.

Alternative Dresden News: "Naziveranstaltungen enden im völligen Desaster". Bericht mit Verweisen auf zahlreiche Fotos.

Antifa Westhaveland: Im Beitrag "The Battle of Dresden" berichtet die Antifa Westhaveland vom Tag und zeigt viele Fotos.

NPD-Blog.info: Mit der Einschätzung "Trauerspiel statt Trauermarsch" fasst Kai Budler den Tag zusammen.

Dr. André Hahn: Der Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im sächsischen Landtag hält die "Einschränkungen für Nazis Erfolg der Zivilgesellschaft -“ Ordnungsamt und Gericht für teilweise Eskalation verantwortlich".

Hannover gegen Nazis: Dresden 2011: Naziveranstaltungen enden im völligen Desaster!

Leipzig goes Dresden:  Ganz kurz aber nicht unwichtig der Beitrag aus Leipzig zum gescheiterten Spontandemoversuch in Leipzig. Auch, weil dort das Video vom Naziangriff auf die "Praxis" in Dresden Löbtau verlinkt ist. Während die Polizei damit beschäftigt war, die antifaschistischen Proteste zu drangsalieren, griffen die Faschisten zum wiederholten Mal und völlig unbehelligt das Wohnprojekt an.

Der Glasperlenspieler: Ebenfalls einen Erlebnisbericht gibt es beim Glasperlenspieler zu lesen - "Mutige Dresdner setzen sich erfolgreich gegen Nazis zur Wehr".

Aktionsnetzwerk Leipzig:
Das Netzwerk war mit 350 TeilnehmerInnen vor Ort und kritisiert die Dresdner Stadtverwaltung und die Polizei: „Wer antifaschistischen Protest und zivilen Ungehorsam derart verunmöglicht und brutal gegen GegendemonstrantInnen vorgeht, hilft letztendlich den Nazis“.

Left Vision: Bericht über die Proteste gegen den geplanten Großaufmrasch der Neo-Naziszene in Dresden, die Blockaden und Auseinandersetzungen sowie einer Bilanz des Tages.

Im folgenden noch ein paar ausgewählte Medienlinks. Geradezu symptomatisch war die Berichterstattung tagsüber in den "öffentlich - rechtlichen" Medien. Wenn überhaupt, dann wurde über den für die Nazis in Europa wichtigsten Aufmarsch und die Proteste dagegen nur in kurzen Sekundenberichten und dann tendeziös berichtet. Aber auch N24, N-TV usw. bliesen im wesentlichen in das "Extremismus-Horn".

"taz": Böse Überraschung für das Bündnis "Dresden Nazifrei". Nachdem die Demo gegen den Naziaufmarsch längst vorbei war, erstürmte ein Einsatzkommando das Büro.

"Leipziger Volkszeitung": "Landeskriminalamt durchsucht Pressebüro von Dresden-Nazifrei".

"Der Standard": Das österreichische Blatt bringt die Polizeiarbeit des Tages auf den Punkt: "Polizei schlägt Proteste gegen Naziaufmarsch nieder".

"The Washington Post": Die größte Tageszeitung in den USA bringt den AP Bericht "Tear gas used at German far right rally".

"Neues Deutschland":
"Dresdner Neonazi-Marsch verhindert"

Dann gibt es noch den Polizeibericht. Unerwähnt bleibt darin der Einsatz von Pepperballs.

Es geht los: 19. Februar Massenblockaden in Dresden gegen Naziaufmarsch!

Es wird hochspannend in Dresden
Auf Grund von technischen Problemen ist die Dresden-Nazifrei Homepage leider im Moment offline. Es gibt jedoch Spiegelseiten und Informationen auch auf der Seite des ¡NO PASARÁN! Bündnisses.

Twitter:
twitter.com/dd_nazifrei

Aktionsradio:
UKW:98,4 & 99,3 (Coloradio) ab 12 Uhr
Stream: www.coloradio.org (rechts oben "jetzt hören-)

Infotelefon:
0351 -“ 41 88 99 70

Sanitelefon:
01775199242

Ermittlungsausschuss:
0351 -“ 89 960 456 (Der EA ist kein Infotelefon! Bitte nur anrufen um Namen und Vorwürfe von Festgenommenen zu melden, nichts anderes!)

Was mir heute wichtig erscheint #252

Zusammenfassung: Über 3.500 Menschen haben es trotz des Verbots auf die Dresdener Altstadtseite geschafft und ihren Protest in Sicht- und Hörweite der Nazis gebracht. Blockaden und Kundgebungen haben die Nazis erheblich gestört. Die massiven Kontrollen und Absperrungen der Polizei konnte die AntifaschitInnen nicht davon abhalten, sich den Nazis entgegen zu stellen. So haben sie es geschafft, dass die Marschroute der Nazis um die Hälfte verkürzt wurde. Den verbotenen Mahngang auf den Spuren der NS-Täter konnte die Polizei nicht ganz verhindern. 250 Menschen nahmen am geplanten Treffpunkt an einer Spontankundgebung teil. Ein weiterer positiver Aspekt war, dass die Nazis auch deutlich weniger Teilnehmer als erwartet mobilisieren konnten -“ ihre erhoffte Signalwirkung für den 19. Februar ist verpufft. Im Roten Blog findet sich eine kleine Zusammenfassung von verschiedenen Artikeln rund um den 13. Februar 2011 in Dresden ohne Anspruch auf auch nur ansatzweise Vollständigkeit. Siehe auch die addn Zusammenfassung: Knapp 1300 Nazis demonstrieren in Dresden sowie den Ausblick: Eine Stadt im Belagerungszustand

Hungerlöhne: SÜDWEST 3 heute abend 20.15 Uhr - "Zur Sache : Baden - Württemberg". Da geht es unter anderem auch um die Tarifsituation in Einrichtungen der württembergischen Diakonie.

Gewerkschaftsfeindlich: Am 18. Dezember 2010 gab Nestlé Russland den Verkauf seiner in Barnaul in Zentralrussland gelegenen Altai-Süsswarenfabrik bekannt. Die Belegschaft - die Teil des Verkaufs ist - war am Tag davor unterrichtet worden. Siebenhundert Beschäftigte sollen im zweiten Quartal 2011 einem neuen Arbeitgeber übergeben werden ohne Garantien und ohne Aussicht auf Verhandlungen mit ihnen oder ihrer Gewerkschaft. Beitrag bei der "International Union of Food, Agricultural, Hotel, Restaurant, Catering, Tobacco and Allied Workers' Associations (IUF)": "Nestlé Russland verletzt Gewerkschaftsrechte beim Verkauf der Schokoladenfabrik in Barnaul"

Abgekupfert:
Raubkopierer sind Verbrecher. Ziemlich "Peinlich und erbärmlich." Günter Krings von der CDU, der gerne als Urheberrechtshardliner ein härteres Durchgreifen propagiert, findet die Vorwürfe „lächerlich“. Nach Meinung von Olaf Götze stellt die Enthüllung "die Spitze des Eisberges in einem sozial selektiven Hochschulsystem dar. Sie deckt auf, wie in diesem Land unrechtmässig und übervorteilt die Hochschule auf der Karriereleiter nach Oben durchlaufen werden kann".

Begeisterung:
“Des kleine Dingelsche wiescht gerad mal so 630 Gramm, ist ebbe mal sowas um 260mm klein in eingefahrene Zustand und lässt sisch blitzschnell uff über 50 cm Länge ausfahre. Was meinse, was die Leut-™ gucke, wenn mir plötzlisch son Stöksche inne Hand habbe. Da reschne die ja nich mit.... Denn man kann den auch so prakdisch anne Gürdel trasche, in sonne Traschevorrichtung, da fällt de-™ überhaupt nich uff. Und dann denke die, wir ham nix, aber dabei habbe wir was- Polizeioberwachtmeister Heribert K. bei Dwarslöper zum neuen Teleskopschlagstock in Hessen.

Begründet: Gute Gründe ein Auto anzuzünden
 
Unrühmlich: In der Nacht zum Freitag, den 11.2.2011, wurde die große Inszenierung einer Baumverpflanzung im Auftrag der Deutsche Bahn AG beendet. 16 Bäume wurden ausgerissen, gezerrt, gerupft, gesägt und als Schwerverletzte mit Polizeieskorten an geheime Standorte verbracht. In dem Zusammenhang sei hier auf die Großdemonstration am 19.02.2011 gegen S21 hingewiesen.

Verschärft: Seit dem 01. Februar 2011 gilt in Niedersachsen ein landeseigenes Versammlungsgesetz. Den Gesetzestext gibt es online. Bei Monsters Of Göttingen gibt es einen Beitrag des Göttinger Rechtsanwalts Johannes Hentschel, der die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes beleuchtet. Der Anwalt und Experte für Versammlungsrecht kommt zu einem recht deutlichen Ergebnis: „Was von der Landesregierung als modernes, entbürokratisiertes Versammlungsgesetz angekündigt war, entpuppt sich als sperriges Gesetz zur weiteren Einschränkung der Versammlungsfreiheit.“ Via fight fire with fire

Angriff: Nach einem Angriff der Polizei auf die DemonstrantInnen auf dem Platz der Perle in Manama, der Hauptstadt von Bahrain soll es mindestens zwei Tote gegeben haben. Karim El-Gawhary veröffentlicht ein Video, das den Beginn des Angriffs zeigt und verweist auf den heutigen Tag des Zorns in Lybien.

Tolerant: Kinderlärm soll künftig im Regelfall nicht mehr als “schädliche Umwelteinwirkung- gelten.

Verweigerung: Der kurdisch-türkische Kriegsdienstverweigerer Inan Süver ist seit dem 5. August 2010 inhaftiert. Mehrmals protestierte er mit Hungerstreiks gegen unmenschliche Haftbedingungen. Am 7. März 2011 droht ihm nun in einem Militärstrafverfahren zum vierten Mal eine Verurteilung wegen Desertion. Aus diesem Anlass startet Connection e.V. eine online-Faxaktion.

Skandalös: Die Hälfte der Lebensmittel, die weltweit erzeugt werden, landet auf dem Müll. Siehe auch den Verweis bei konsumpf zur Dokumentation „Kaufen für die Müllhalde“ bei arte.

Medienkrieg: Die Bundeswehr treibt mit Hilfe von "Friedensforschern" und Sozialwissenschaftlern ihren "Medienkrieg um die öffentliche Meinung" voran. Ein aktuelles propagandistisches Mittel hierfür ist ein im Internet präsentierter "Reader Sicherheitspolitik", der "Meinungsführer" in der deutschen Gesellschaft ansprechen und für die Ziele der Bundeswehr gewinnen soll. Mehr bei german-foreign-policy.com.

Drohnen: Nach endgültiger Anschaffung in Sachsen ist die fliegende Kamera in den Alltagsbetrieb der Polizei übergegangen. Im Roten Blog ist ein Foto vom Drohneneinsatz bei den Protesten gegen den Naziaufmarsch vom 13.02.2011 zu sehen. Auch in Berlin wurden Polizisten jetzt mit einer Drohne gesichtet -“ ausgerechnet an einem stadtpolitisch umkämpften Ort. Artikel von Matthias Monroy.

Rechtschwenk: Der Gütersloher Rapper Makss Damage, der sich bisher als „Kommunist“ gab, wechselt nach rechtsaußen. Die Begründung dafür lieferte er in einem Videointerview, das u.a. Axel Reitz mit ihm führte. Der „blick nach rechts“ berichtet. (Via NRW Rechtsaussen)

Pressefreiheit: Am Freitag 18. Februar beginnt in Berlin um 9 Uhr, Amtsgericht Tiergarten, Turmstr. 99, Raum 455 ein Prozeß gegen den Geschäftsführer des Kreuzberger Buchladens "oh21". Die Vorwürfe: "Anleiten zu Straftaten" (Paragraph 130a StGB) und "Verstoß gegen das Waffengesetz" (Paragraph 40 WaffenG). Aus diesem Anlaß hat die Initiative "unzensiert.lesen", die seit August 2010 Solidaritätsarbeit für linke Buchläden und Zentren organisiert, die von Polizeirazzien betroffen waren, in Berlin zu einem Pressegespräch eingeladen.

Narrative: Die Menschen gehen auf die Straße. In Tunesien, Ägypten, dem Jemen. Lange als unüberwindlich gelaubte politische Verhältnisse kommen in Bewegung. In die Sympathie und Solidarität gegenüber diesen Revolten mischen sich aber allzu oft orientalistische Bilder von der "arabischen Welt", stattdessen sich mit den realen Verhältnissen in den einzelnen Ländern auseinanderzusetzen. Analyse von Katharina Lenner bei Analyse & Kritik. Siehe auch die Lesehinweise bei entdinglichung zur Revolte im Nahen Osten und im Maghreb.

Bildungsprotest in Stuttgart: ver.di verurteilt Einschränkung der Versammlungsfreiheit

Trotz Repressionen: Auch 2011 gab es Bildungsproteste in Stuttgart
Am Donnerstag, den 10. Februar 2011, findet um 10 Uhr im Amtsgericht Stuttgart ein Gerichtsprozess gegen den ver.di Gewerkschaftssekretär Marc Kappler statt. Grund hierfür ist ein angeblicher Verstoß gegen die Auflagen bei einer Bildungsstreikdemonstration im Juni 2010, die er beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet hatte.

Bernd Riexinger, Geschäftsführer ver.di Bezirk Stuttgart, verurteilt diese Anklagepraxis: „An den Anklagepunkten wird bereits deutlich, dass es nicht darum geht, das Versammlungsgesetz zu beachten, sondern ganz im Gegenteil das Verfahren vom Polizeipräsidium und der Staatsanwaltschaft zum Selbstzweck und damit zur Einschüchterung von Versammlungsleitern eröffnet wurde.“

Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten und eine Zwischenkundgebung wenige Meter neben der geplanten Stelle abhielten.

Hierbei verweist Marc Kappler auf die hohe Bedeutung des zu erwartenden Urteils: „Alles andere als ein Freispruch, würde eine faktische Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Stuttgart bedeuten, da jeder Anmelder einer
Demonstration ein Gerichtsverfahren fürchten müsste, egal wie die Demonstration verlaufen wäre.“


ver.di wird den Verlauf des Verfahrens genau beobachten. Bei einer Verurteilung wird ver.di in die nächste Instanz gehen, allein um mehr über die Hintergründe solcher Strafanzeigen zu erfahren. Bernd Riexinger dazu: „In der letzten Zeit lässt sich eine starke Häufung solcher Anklagen gegen Anmelder von Versammlungen in Stuttgart beobachten, so dass sich der Verdacht einer gewollten Verhinderung von Protest und einer politischen Einflussnahme auf die Polizei geradezu aufdrängt.“

Quelle: Pressemitteilung via Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Siehe auch: Stuttgart: Keine Kriminalisierung des Bildungsstreiks!

Stuttgart: Keine Kriminalisierung des Bildungsstreiks!

Flyer zu den Prozessen
Flyer zu den Prozessen
Prozess am 10.02.2011 gegen den Anmelder der Bildungsstreikdemo 2010 aktiv begleiten

Am 9.6.2010 fand im Rahmen des Bildungsstreiks eine Demonstration von ca. 1.000 Auszubildenden, Schülern und Studierenden statt. Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten und eine Zwischenkundgebung wenige Meter neben der geplanten Stelle abhielten.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit stellt demgegenüber fest, dass die Verzögerung im Rahmen einer Demonstration eine legitime Aktionsform ist. Des weiteren wurde der Zwischenkundgebungsplatz von den begleitenden Polizeibeamten akzeptiert. Dennoch wird nun von der Staatsanwaltschaft Stuttgart daraus eine Straftat konstruiert.

Das Versammlungsrecht darf nicht durch willkürliche Definitionen der Staatsanwaltschaft eingeschränkt werden!

Die nachträgliche Klageerhebung wegen des Ablaufs einer Demonstration, während der die anwesenden Polizeibeamten keine Einwände erhoben hatten, erzeugt eine Rechtsunsicherheit, die einschüchternd wirken muss - und wohl soll.

Wir rufen deshalb Alle auf, gegen dieses Vorgehen zu protestieren und den Prozess aktiv zu begleiten.


Kommt zum Prozess gegen Marc


Donnerstag, 10. Februar, 10 Uhr Amtsgericht Stuttgart, Saal 1 Hauffstr. 5 (Nähe Neckartor)

Ähnlicher Prozess am Mittwoch, 9. Februar um 13 Uhr:
Wegen angeblicher Vergehen gegen das Versammlungsgesetz wurde gegen Nuran Cakmakli als Anmelderin der Montagsdemonstration gegen Hartz IV und Teilnehmerin einer Protestaktion gegen S21 eine Geldstrafe von über 1200 € plus "Kosten des Verfahrens" und aller "Auslagen" festgesetzt.

Gegen diesen Strafbefehl wurde Widerspruch eingelegt. Die Hauptverhandlung findet am Mittwoch, 9. Februar 13 Uhr, Saal 105 ebenfalls im Amtsgericht statt.