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»Wer wagt es, sich den donnernden Zügen entgegenzustellen? Die kleinen Blumen zwischen den Eisenbahnschwellen!« Erich Kästner

Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!

Das Plakat zur Demo zeigt ineinander verschlungene Arme, die Plakate mit dem Aufruf "Versammlungsfreiheit verteidigen", "United we stand" und "Solidarität G20" halten. Dazu die Links und Daten zur Demo aus dem Aufruf.Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag - 20.01.2024 - 16 Uhr - Jungfernstieg Hamburg


Quelle

GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Versammlungsgesetz NRW: Bedrohung für Versammlungsfreiheit und ZivilgesellschaftBerlin, 4. Januar -“ Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

„Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die demokratische Zivilgesellschaft -“ der Staat muss sie schützen und darf friedlichen Protest nicht erschweren“, sagt Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten.

Besonders betroffen ist die Klimabewegung. Bei der Verschärfung des Militanzverbots verweist die Gesetzesbegründung auf Klimaproteste und zielt insbesondere auf diese ab. Auch das Versammlungsverbot auf Autobahnen richtet sich eindeutig gegen Aktivist*innen, die den Autoverkehr unterbrechen, um auf die sich zuspitzende Klimakrise aufmerksam zu machen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte aller Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.

„Wir wehren uns gegen die Überwachung und Beschränkung unserer Demonstrationen. Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige Zivilgesellschaft, die sich nicht kleinkriegen lässt"
, betont Iris Bernert-Leushacke, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“, die regelmäßig an Aktionen gegen Nazi-Demonstrationen teilnimmt.

Kein anderes Bundesland hat ein derart restriktives Versammlungsgesetz. Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern. Die acht Beschwerdeführenden sind Mitglieder unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die ihr Engagement durch das Versammlungsgesetz in Gefahr sehen. Sie werden vertreten durch Professor Tristan Barczak von der Universität Passau. Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Stuttgart: Behörden behindern Proteste gegen AfD-Landesparteitag

Am kommenden Wochenende soll auf der Landesmesse auf den Fildern der Landesparteitag der AfD stattfinden. Die Initiative Antifaschistische Filder und das Aktionsbündnis Stuttgart gegen Rechts organisieren Gegenproteste gegen die extrem rechte Partei. Das grundgesetzliche Recht auf Versammlungsfreiheit wird von den zuständigen Behörden der Stadt Leinfelden-Echterdingen bis zuletzt in massiver Art und Weise behindert. Selbst 48 Stunden vor der bereits in der Vorwoche angemeldeten Versammlung wurde den Anmelder:innen noch kein Bescheid über die erlassenen Auflagen ausgestellt. Damit schränkt das Ordnungsamt die Möglichkeiten einer juristischen Überprüfung dieser Vorgaben in inakzeptabler Weise ein. Trotzdem wollen die Organisierenden den Bescheid wenn nötig vom Verwaltungsgericht prüfen lassen.

Der Parteitag der AfD hätte ursprünglich vor 2 Wochen in Stuttgart-Cannstatt stattfinden sollen. Die Durchführung dort wurde durch breiten, politischen Druck verhindert. Eine antifaschistische Bündnisdemonstration, die diesen Erfolg am 02. Juli auf der Straße sichtbar machen und ein klares Zeichen gegen Rechts setzen wollte, wurde mittels rechtlich äußerst fragwürdiger Auflagen der Versammlungsbehörde und einen massiven, gewalttätigen Polizeieinsatz letzten Endes verhindert.

Der Pressesprecher des Bündnisses, Dominik Schmeiser, sieht mit Verweis auf die Vorkommnisse von vor 2 Wochen eine politische Strategie der Verwaltung und der Polizei: „Stadt und Behörden sind sich mal wieder nicht zu schade, für die AfD den roten Teppich auszurollen. Während der extrem rechten Partei auf dem kleinen Dienstweg geeignete Räumlichkeiten für deren Parteitag organisiert werden, weigert sich das Ordnungsamt bis zuletzt, uns das Recht auf Versammlungsfreiheit für unsere Gegenproteste zu ermöglichen. Wir werten das als Reaktion auf die erfolgreiche Arbeit unseres breiten Bündnisses aus Partei(-jugenden), Gewerkschaften, Initiativen und antifaschistischen Gruppen. Stadt und Polizei unterstützen damit eine rassistische, frauenfeindliche, antidemokratische Partei. Auch diesem Vorgehen werden wir am kommenden Samstag unseren entschiedenen Protest entgegenstellen!“

Sobald die Versammlungsbehörde einen Bescheid über die erlassenen Auflagen schriftlich mitteilt, werden die Jurist:innen des Bündnisses diesen entsprechend prüfen. Eine erneute Verhinderung der antifaschistischen Proteste wie vor 2 Wochen will das Bündnis trotz der schwierigen Ausgangsbedingungen unbedingt verhindern.

Siehe Pressemeldung vom 02.07.22 sowie Stellungnahme vom 04.07.22

Quelle: Pressemitteilung 14. Juli 2022

Gefahr für Demokratie: Polizei hebt Versammlungsfreiheit auf

Stuttgart, 02. Juli 2022, Am heutigen Samstag wurden unsere Einsatzkräfte Zeug*innen einer Situation, die uns fassungslos macht. Die Sanitätsgruppe Süd-West e.V. sicherte mit 2 Teams die überregionale Demonstration "Cannstatt Nazifrei" gegen die AfD ab, die trotz des verschobenen AfD Landesparteitags vom Bahnhof Stuttgart Bad Cannstatt zum Kurpark laufen sollte.

Demosanitäter stehen vor dem Demozug
Foto: demosanitaeter.com
Gegen 15:45 Uhr begann die Auftaktkundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz in Bad Cannstatt. Vor einer bunten Menschenmenge wurden mehrere Reden gehalten, bis diese vom Lautsprecherwagen der Polizei mit den Auflagen unterbrochen wurden. Dem Wunsch der Polizei entsprechend wurden die Auflagen verlesen, bevor sich der Aufzug formierte. Jedoch versperrte eine Polizeikette die angemeldete Demonstrationsroute. Es folgten weitere Durchsagen der Polizei mit immer neuen Begründungen, warum die Demonstration weiter aufgehalten wird. Obwohl die Demonstrationsleitung ihr Möglichstes unternahm den verschiedenen Anweisungen der Polizei folge zu leisten um einen reibungslosen Ablauf der Demonstration zu ermöglichen, griff die Polizei die Demonstration im Verlauf erkennbar grundlos hart an und verhaftete Demonstrationsteilnehmer*innen. Eine weitere Eskalation konnte nur durch das besonnene Handeln der Anmelderin der Demonstration verhindert werden, die auf die Durchführung des Aufzugs verzichtete. Die Abschlusskundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz wurde von der Polizei gekesselt. Trotzdem entspannte sich die Lage zunächst während der letzten Reden. Nach Beendigung der Versammlung forderte die Polizei die Demonstrierenden dazu auf, umgehend den Versammlungsort zu räumen, hinderte Personen jedoch wiederholt daran. Es folgten erneute Provokationen und Festnahmen durch Polizeikräfte bis alle Versammlungsteilnehmer*innen Bad Cannstatt verlassen hatten.

Trotzdem ließen sich nicht alle Antifaschist*innen ihr verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verwehren und versammelten sich spontan zu einer Demonstration, die vom Rotebühlplatz zum Marienplatz lief.

Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Polizei von vornherein geplant hatte, den Demonstrierenden heute in Bad Cannstatt ihr Versammlungsrecht zu verwehren und Eskalationen zu provozieren. Schlimmeres konnte nur durch das besonnene Verhalten der Demonstrierenden abgewendet werden, die auf die Durchführung ihrer Versammlung verzichteten. Daher fordern wir hiermit öffentlich die Staatsanwaltschaft, die Landesregierung Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart, sowie Landtag und Stadtrat dazu auf diesen mutmaßlich verfassungswidrigen Polizeieinsatz zu untersuchen und entsprechende Verfahren gegen die Verantwortlichen der Polizei einzuleiten. Heute kam es vermutlich mehrfach zu strafrechtlich relevantem Verhalten durch Polizeikräfte. Grundlose rechtswidrige Verhaftungen sind Freiheitsberaubung. Körperverletzung im Amt ist kein Kavaliersdelikt. Wir möchten hiermit alle Polizeibeamt*innen darauf hinweisen, dass sie das Recht und die Pflicht haben klar rechtswidrige Befehle zu verweigern und Straftaten ihrer Kolleg*innen zur Anzeige zu bringen.

Wir mussten heute insgesamt 17 Personen vorwiegend aufgrund von Polizeimaßnahmen behandeln:
- 8x chirurgisch
- 4x Pfefferspray
- 4x psychisch
- 1x internistisch

Quelle

„Systematische Missachtung des Freiheitsgrundrechts durch die Polizei": "So läuft's in Bayern!"

„Systematische Missachtung des Freiheitsgrundrechts durch die Polizei"

Unsere Bilanz: Geringeste Vorkommnisse wurden von der Polizei vorgeschoben, um stundenlang Freiheitsentziehungen durchzuführen. So wurden drei Personen - ohne richterliche Entscheidung- von Donnerstag morgens bis abends in Polizeigewahrsam festgehalten und widerrechtlich ihrer Freiheit entzogen. Ihnen wurde lediglich vorgeworfen, mit Sprühkreide eine Glasscheibe besprüht zuhaben. Missliebige Meinungskundgabe auf einem kritischen Transparent wurde am Freitag mit der Beschlagnahme des Transparents und stundenlanger Festnahme von 2 Personen beantwortet.

Bis Freitag Abend hatte die Polizei insgesamt 20 Anträge auf richterliche Anordnung des Gewahrsams nach PAG bis Messeende (Sonntag 18 Uhr) gestellt, davon zehn beim Amtsgericht Erding und zehn beim Amtsgericht München. Das Amtsgericht München lehnte sämtliche dieser Anträge auf Gewahrsamnahme ab. Lediglich bei einer weiteren Person wurde am Freitag Abend Gewahrsam bis Sonntag Abend angeordnet. Die anfänglichen zehn Anordnungen der Gewahrsamnahme des Amtsgerichts Erding wurden in der Beschwerdeinstanz vom Landgericht Landshut allesamt für rechtswidrig erklärt. Außerdem wurden vier Anträge auf Untersuchungshaft vom Amtsgericht München abgelehnt.

Des Weiteren: Die Polizei missachtete das Varsammlungsgrundrecht. Dies begann mit der unzulässigen Kontrolle der Personalien von Versammlungsteilnehmerinnen auf dem Weg zum Camp, setzte sich fort mit Gewaltanwendung gegen eine zwar nicht angemeldete, aber dennoch versammlungsrechtlich geschützte Versammlung am Freitag vormittag. Eine angemeldete Versammlung wurde durch Einsatzkräfte durchgehend einschließend begleitet, so dass die Aussagen der Verrammlung nach außen nicht mehr sichtbar waren. Zudem wurde die Versammlung permanent rechtswidrig gefilmt. Polizeibeamte haben sich undercover in die Demonstration eingeschlichen und dafür sogar Overalls der Protestbewegungan sich gebracht.

Aus nichtigen Anlässen kam es bei den angemeldeten Versammlungen am Freitag und Samstag zu Schlagstock- und Pfeffersprayeinsätzen ohne Rechtsgrundlage. Eine Versammlungsteilnehmerin, die versuchte, auf einen Baum zu klettern, wurde sogar aus 2 m Höhe zum Absturz gebracht. Die Polizeikräfte nahmen dabei schwerste Verletzungen in Kauf. Die vor Schmerzen schreiende Frau wurde verletzt weggeschleppt, obwohl sie ersichtlich behandlungebedürfig war. Unser Fazit:

Die Polizei versuchte, Protest zu verhindern und zu unterbinden und die Protestierenden einzuschüchtern. Während die Gerichte die meisten Freiheitsentziehungen für rechtswidrig erklärten, wurden diese von der CSU bejubelt. Deren Generalsekretär Blume feierte kraftmeierisch die Gewahrsamnahmen im Internet mit den Worten: „Brückenkletterer bleiben bis Messeende eingesperrt! So läuft's in Bayern! Externes Bild nicht verfügbar. Originalquelle öffnen".

Wir sagen dazu: Die CSU hat offenbar nichts dazugelernt Während anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels 1992 noch der damalige Ministerpräsident Streibl die Prügelorgie der Polizei als „Hinlangen nach bayerischer Art" feierte, wird nun das rechtswidrige Wegsperren von Protestierenden als bayerische Stärke gefeiert.

Das Recht auf Freiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte. Dies macht deutlich, wie wichtig es ist, der systematischen Missachtung der Freiheitsrechte durch die Polzei in Bayern etwas entgegen zu setzen und die Freiheitsrechte zu verteidigen. Hierzu haben wir einen Beitrag geleistet.

Quelle: Pressemitteilung des Anwaltlichen Notdienstes zur IAA vom 12.09.2021 Bilanz des Anwaltlichen Notdienstes zur IAA