trueten.de

»Der Krieg ist ein Massaker von Leuten, die sich nicht kennen, zum Nutzen von Leuten, die sich kennen, aber nicht massakrieren.« Paul Valéry

Was mir heute wichtig erscheint #409

Tödlich: "Welchen zivilisatorischen Stand hat die Gattung Mensch erreicht, wenn in diesen Tagen rund um den Globus fast eine Milliarde Menschen hungern? Innerhalb von nur knapp drei Jahren hat sich die Anzahl der hungernden Menschen verdoppelt und dabei handelt es sich um Hunderte von Millionen an Tragödien mit Tränen, Trauer, Leid und ganz individuellem Siechtum bis zu einem einsamen, qualvollen Tod. Wir können versuchen uns rauszureden, indem wir auf Weltklima, lokales Wetter, die Frage der Verteilung von Weide- und Ackerland, auf Stammeskonflikte usw. als alleinige Ursachen verweisen. (...)" Weiter bei Uwe-Jürgen Ness


Antiimperialismus: Eine um einige Abschnitte gekürzte Version des Textes zur Rolle der kurdischen Bewegung im Kontext des Befreiungskampfes in Syrien "Krach in der imperialistischen Pyramide" von Hans Christoph Stoodt erschien am 8.9.2016 in der Wochenzeitung „Unsere Zeit„. Peter Schaber / „Lower Class Magazine“ nahm dazu in der „jungen Welt“ Stellung.

Zweifelhaft: Experten zweifeln an Brandversuch von ominösem Brandsachverständigen im Fall Oury Jalloh.

Relativiert: Tschechiens Regierung plant weiterhin den Ankauf der dem Ge­län­de des ehe­ma­li­gen na­tio­nal­so­zia­lis­tischen Roma-KZ im süd­böh­mi­schen Lety seit den 70er Jahren angelegten Schweine­farm. Vize­premier BabiÅ¡ be­such­te nach dem Skan­dal um seine Holo­caust-Re­la­ti­vie­rung die Ge­denk­stätte in Lety -“ und sprach dort von Ro­ma als „Pa­ra­si­ten“. Mehr bei dROMa Blog.

Sippenhaft: "Auch von 615 Euro Rente muss man abgeben, sagt das Bundesverfassungsgericht. Hartz IV macht die Familien kaputt, dafür werden Besserverdiener mit Samthandschuhen angefasst." Mehr zu einem Urteil, das die Klassenjustiz verdeutlicht beim Stern.

Verweigert: "Im US-Bundesstaat Pennsylvania muss der erkrankte politische Gefangene Mumia Abu-Jamal weiter auf seine dringend notwendige medizinische Behandlung warten. Wie Noelle Hanrahan von Prison Radio am gestrigen Donnerstag mitteilte, hat Bezirksrichter Robert Mariani im laufenden Klageverfahren "Abu-Jamal gegen Kerestes" den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. In der Klage gegen Anstaltsleiter John Kerestes vom Staatsgefängnis Mahanoy, in dem jW-Kolumnist Abu-Jamal einsitzt, hatten seine Verteidiger schon im August 2015 den sofortigen Beginn der Heilbehandlung seiner Hepatitis--‰C-Infektion beantragt. (...)" Mehr bei der Tageszeitung junge Welt

Rückgewinnung: "(...) Bei den Landtagswahlen im Nordosten der Republik ging auch ein Fünftel der gewerkschaftlich organisierten WählerInnen der Rechtsaußen-Partei "auf den Leim", wie es beim DGB heißt. "Während 25 Prozent der männlichen Gewerkschaftsmitglieder der AfD ihre Stimme gaben, waren es nur 14 Prozent der Gewerkschaftsfrauen. Angesichts der gewerkschaftsfeindlichen Grundhaltung der AfD bleibt für viele aktive GewerkschafterInnen die Zustimmung von ArbeitnehmerInnen und Gewerkschaftsmitgliedern für diese Partei wenig nachvollziehbar", so der DGB. (...)" Mehr im Neuen Deutschland

Panikmache: Eine Auseinandersetzung mit einigen Positionen des omnipräsenten Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DpolG), der zweitgrößten (Außerhalb des DGB stehenden) Polizeigewerkschaft mit rund 94000 Mitgliedern. "Sheriff Wendt sieht “Deutschland in Gefahr-"

Antriebslos: Die sächsische Justiz entwickelt wenig Ehrgeiz, den Zwickauer Neonazi Ralf Marschner, der als wichtiger Zeuge in den NSU-Ermittlungen gilt, von der Schweiz ausliefern zu lassen.

Kriegsbilanz: "Rund 17 Jahre nach dem NATO-Krieg gegen Jugoslawien und dem Beginn der Besetzung des Kosovo auch durch Deutschland bescheinigen Beobachter dem De-facto-Protektorat desolate politische, ökonomische und soziale Verhältnisse. Die Folgen des ersten Kriegs, in dem die Bundesrepublik eine wirklich bedeutende Rolle spielte, sind katastrophal." german-foreign-policy knöpft sich die Ergebnisse vor.

Spendenaufruf: Riseup.net, Betreiber zahlreicher alternativer Webdienste wie Mailinglisten steht vor dem Aus.

Legalisierung: Die Große Koalition hat sich Ende Juni 2016 auf einen Entwurf für ein neues Gesetz für den deutschen Auslandsgeheimdienst BND geeinigt. Damit soll der Geheimdienst mehr Macht zum Überwachen und Spionieren bekommen. Legal, illegal, BNDal: BND-Gesetz soll Massenüberwachung legalisieren. (DigitalCourage e.V.)

Schutzfolie: "Das es sich bei Pfefferspray zweifelsfrei um eine chemische Waffe handelt, ist nicht erst seit heute bekannt. Dass nicht selten Polizeiführer Einsatzlagen provozieren, die einen völlig unverhältnismässigen Einsatz von Pefferspray ("Orgien") provozieren - mal von sog. schwarzen Schafen in Uniform, mal gewollt von Einsatzleitern - dürfte eigentlich jedem Zeitungsleser und auch den Jugendrichtern am Amtsgericht Freiburg nicht verborgen geblieben sein. (...)" Nun muss ein Betroffener, der sich mit einer Overhead Projektorfolie vor Pfefferspray schützen wollte, wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz 30 Stunden gemeinnützig arbeiten. Mehr dazu bei Radio Dreyeckland.

Schweinerei: "Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshof lässt viele Blogger derzeit schwitzen. Denn laut diesem Urteil können einfache Links auf Onlineinhalte eine Urheberrechtsverletzung darstellen." Mehr dazu bei gulli.com

Kriminalisierung von Anti-Kriegsprotest stoppen! - Freispruch für Thomas

Vorderseite Mobiflyer
Das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich zu versammeln, um zu protestieren sind verfassungsrechtlich besonders geschützt. Immer wieder versuchen jedoch Strafverfolgungsbehörden mit dem Vorwurf des Haus- oder Landfriedensbruches legitimen Protest gegen Krieg und Militär zu kriminalisieren. Krieg und Militär scheinen berechtigt zu sein, der Protest dagegen nicht -“ das ist jeder Demokratie unwürdig.

Unser aller Solidarität ist gefragt!
Auch in Stuttgart, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll der Aktivist Thomas bei den Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse „Nacht der Unternehmen“ in der Liederhalle am 17. November 2015 Unrecht begangen haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Hausfriedensbruch nach § 123 StGB.

Unabhängig von der Frage, ob die Person überhaupt am Ort war, ist es falsch, legitimen Protest auf der Messe mit einem Hausfriedensbruch gleichzusetzen und zu kriminalisieren. Es ist insbesondere eine Verhältnismäßigkeit zu überprüfen, bei der das Hausrecht mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Hör- und Sichtweite miteinander in Widerspruch stehen. Dies alles muss das Gericht nun klären, es ist zu hoffen, dass es, so es überhaupt dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft folgt, dem Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung in
ihrer zentralen Bedeutung für die Demokratie den Vorzug gibt.

Entscheidend ist es, den jungen Menschen vor dem Bundeswehrstand näher bringen zu können, dass diese sich nicht durch die Lockangebote für Aktion und Abenteuer der Bundeswehr ködern lassen. Protest muss in einer Demokratie jederzeit möglich sein und vor Ort bei einer öffentlichen Veranstaltung an die Beteiligten adressiert werden können.

Politisch ist dieses von der Polizei bis zur Staatsanwaltschaft reichende Vorgehen skandalös. In einem Land, dass immer stärker militärische Gewalt zur Normalität erklärt, für das Kriege in aller Welt zur Gewohnheit geworden ist und das Militär immer mehr Einfluss in Politik und Gesellschaft einfordert, wird Protest zur Pflicht. Das betrifft insbesondere die Rekrutierungs- und Werbeauftritte der Bundeswehr an Schulen, auf Berufs- und Ausbildungsmessen oder Veranstaltungen, die gezielt auf Minderjährige abzielen. Selbst die Vereinten Nationen haben Deutschland für diese Praxis bereits gerügt.

Die versuchte Kriminalisierung von Protest schließt damit an die strafrechtliche Verfolgung weiterer Antikriegsaktivistinnen an. So ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen den Rüstungsgegner und Grimmepreisträger Jürgen Grässlin wegen des Buchs „Netzwerk des Todes“, in dem illegale Waffengeschäfte nach Mexiko enthüllt wurden. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen Hermann Theisen, der vor dem Atomwaffenlager Büchel über Flugblätter Soldatinnen auffordert, die Geheimniskrämerei um die Nuklearsprengköpfe zu brechen.

Gegen die Kriminalisierung von Anti-Kriegsprotest, für die Solidarität mit dem Aktivisten!

Unterstützt von:
Friedensnetz Baden-Württemberg, DFG-VK Baden-Württemberg, DFG-VK Stuttgart, Friedensplenum-Antikriegsbündnis Tübingen, Informationsstelle
Militarisierung (IMI), DKP Stuttgart, Friedenstreff Nord, Friedenstreff Bad-Cannstatt, OTKM, DIE LINKE Baden-Württemberg, DIE LINKE Stuttgart.

Angemeldete Kundgebung am 26.7.2016 Stuttgart Hauffstraße 5 direkt neben Eingang des Amtsgerichts 8 Uhr -“ 8.30 Uhr 9 Uhr Prozessbeginn mit Möglichkeit der Prozessbeobachtung

Spenden zur Prozessunterstützung erwünscht: Stichwort „Prozess Thomas“, DFG-VK Stuttgart, IBAN: DE32 4306 0967 4006 1617 40

Was mir heute wichtig erscheint #406

Uninteressant: Heute jährt sich zum 30. Mal der Hamburger Kessel, mit dem die Polizei 850 AKW GegnerInnen stundenlang einkesselte und der vom Bundesverfassungsgericht für illegal erklärt wurde, siehe die Berichte der taz, des Spiegel siehe auch hier, des NDR und auf Nadir. Wie das so mit der Polizei ist, interessiert die das einen feuchten Dreck, diese kesselt weiterhin fröhlich vor sich hin. Vor allem natürlich, wenn es gegen Linke geht. Oder für das, was die Bullen dafür halten.

Update: The Amnesic Incognito Live System (Tails), eine auf Debian basierende Linux-Distribution, welche darauf abzielt, die Privatsphäre und Anonymität des Nutzers zu schützen ist in seiner Version 2.4 erschienen.

Endlosschleife: Rechtsanwältin Beate Böhler will Bewegung in den Fall Oury Jalloh bringen. Der Flüchtling aus Sierra Leone verbrannte im Januar 2005 im Polizeirevier Dessau (Sachsen-Anhalt). Er war, auf einer feuerfest umhüllten Matratze liegend, an Händen und Füßen angekettet. Böhlers Vorwurf an die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau: Sie ignoriere Beweise dafür, dass ein Dritter das Feuer gelegt haben muss. "Der Kreis der Tatverdächtigen ist überschaubar, gegen sie muss endlich ermittelt werden", sagte die Rechtsanwältin im Gespräch mit jW.

Umkämpft: Ganze 13 % (doch so viele!) befürworten laut Umfrage das geplante „Arbeitsgesetz“ in Frankreich in der vorliegenden Fassung. Ein ausführlicher Beitrag von Bernard Schmid zu den Ereignissen in Frankreich im Vorfeld der Großdemonstration am 14. Juni. Warum diese Proteste hierzulande praktisch unter den Tisch fallen?

Reformiert: "Der BND soll künftig auch im Inland Daten aus ganzen "internationalen Telekommunikationsnetzen" abschnorcheln und Passwörter abfragen dürfen, geht aus einem Gesetzentwurf hervor. Umstrittene Praktiken würden so legalisiert." Mehr dazu bei heise. Neztpolitik hat den Gesetzentwurf bereits veröffentlicht.

Treffpunkt: Die antifaschistische Erholungs- und Bildungsstätte Heideruh bei Buchholz in Niedersachsen wird 90 Jahre alt. Der Trägerverein lädt deshalb zu einem Sommerfest am 30. Juli in Heideruh ein.

Folgenlos: Wie nicht anders zu erwarten war, wurden im Fall Clausnitz die Verfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt inzwischen eingestellt. Mehr bei den alternativen Dresden News.

Unabhängig: Die Basken stimmen über Unabhängigkeit von Spanien ab - In 34 Gemeinden wurde am Sonntag über die Unabhängigkeit entschieden und 95% stimmten dafür. Beitrag von Ralf Streck.

Auf nach München zur Prozessbeobachtung am 13.01.2016 - Ohne Repression und Datenerfassung zur Demonstration

Klage gegen den Polizeigewahrsam und die erkennungsdienstliche Behandlung bei der Buskontrolle auf der Fahrt zur Protestaktion gegen die Sicherheitskonferenz 2014.
Über 2,5 Stunden wurden AntimilitaristInnen und Friedensaktive in einem Innenhof der Autobahnwache der bayrischen Polizei ohne jeglichen Anlass kontrolliert, erkennungsdienstlich behandelt und de facto an der Teilnahme an der Demonstration gegen die Sicherheitskonferenz gehindert, da sie erst gegen Ende der Demo dazu stoßen konnten und somit ihres Demonstrationsrechts beraubt.

Gegen diesen rechtswidrigen polizeilichen Eingriff ins Versammlungsrecht wurde Anfang 2015 beim Verwaltungsgericht München Klage eingereicht. Wir rufen alle AntimilitaristInnen und solidarische AktivistInnen auf, sich am 13.01.2016 um 13 Uhr im Verwaltungsgericht München solidarisch mit den Anklagenden zu zeigen. Die nächste Sicherheitskonferenz kommt bestimmt - Protestaktionen dagegen werden daher weiterhin notwendig sein. Umso wichtiger ist es, für die ungehinderte Teilnahme an der Protestaktion gegen die Planung der nächsten Kriege zu streiten.

Hintergründe:
Die Proteste gegen die Nato-Sicherheitskonferenz in München waren schon immer von hoher Polizeipräsenz und -einsätzen geprägt. Kontrollen vor und während der alljährlichen Demonstrationen sind zur beklagenswerten Routine in Bayern geworden. 2014 hat Bayern dem noch eins oben auf gesetzt: Ein vom Offenen Treffen gegen Krieg und Militarisierung Stuttgart organisierter Bus aus Stuttgart wurde ca. 60 km vor München von zwei Streifenwägen, einem Zivilpolizeiauto und vier Kastenwägen begleitet und in eine Polizeiwache geleitet. Auf den voll besetzten Bus warteten im Innenhof der Autobahnwache bereits mehrere Polizeieinheiten des USK München, Einheiten aus Ingolstadt, sowie Beamte in Zivil auf die Ankunft des Busses.

„Wir fuhren auf den Hof, wo schon die Polizisten in voller Montur auf uns warteten. Hinter uns schob sich langsam das Stahltor zu. Mein Herz hat noch nie so schnell geschlagen -“ ich dachte: die können jetzt alles mit uns machen und niemand bekommt es mit.“

Ohne Vorankündigung, die Möglichkeit zu verhandeln oder zu erfahren auf welcher rechtlichen Basis die Schikane durchgeführt wird, stürmte das USK den Bus und filmte von Beginn an das Geschehen. Ein Großteil der TeilnehmerInnen der antimilitaristischen Busfahrt stand zu diesem Zeitpunkt in dem engen Mittelgang des Busses. Sie wurden zum Teil gewaltvoll aus dem Bus gezerrt oder brutal auf die Sitzplätze niedergedrückt.

Erst nachdem die Polizei in den Bus gestürmt war und erste Festnahmen getätigt hatte, erklärte der Zugführer des USK Herrmann, dass es sich um eine „Buskontrolle“ handle. Anschließend wurden alle anwesenden Personen einzeln aus dem Bus geführt, penibel durchsucht, abfotografiert, in Listen aufgenommen und in Freiluft-Gewahrsam gebracht. Erst nach zwei Stunden konnten die Reisenden weiter und erreichten mit großer Verspätung die Demonstration erst kurz vor deren Ende.

Nicht mit uns! Wir reichen Klage ein!
Gegen die Buskontrolle wurde im Januar 2015 Klage eingereicht. Es soll die Rechtswidrigkeit der Buskontrolle und der Erkennungsdienstliche-Behandlung geprüft werden. Eine 61-jährige Gewerkschafterin und VVN-Miglied hat sich bereit erklärt, die Fortsetzungsfeststellungsklage zu führen.

Gegen 4 Personen wurden Strafbefehle wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet, da sie die "Dreistigkeit" besessen hatten, nach dem Grund der Polizeimaßnahme zu fragen, und die Kontrolle nicht widerspruchslos über sich ergehen lassen wollten. Zur Begründung wurde ein tendenziös zusammengeschnittenes Polizeivideo vorgelegt. Da auf dem ungeschnittenen Polizeivideo der wahre Ablauf der Kontrolle erkennbar war, mussten alle, die gegen den Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt hatten, vom Vorwurf des Widerstands freigesprochen werden.

Lasst uns die Klage finanziell unterstützen und den Prozess solidarisch begleiten.

Solidarität nicht nur auf der Straße, auch in den Gerichtssälen

Leider ist die Verteidigung der Versammlungsfreiheit vor Gericht nicht zum Nulltarif zu haben. Da der Regelstreitwert auf 5000,00 € festgesetzt wird betragen die Prozesskosten erster Instanz knapp 1500 € inklusive Fahrtkosten, die Gerichtkosten in Höhe von 438 € müssen zB bereits vor Prozessbeginn von der Klägerin eingezahlt werden, damit das Gericht überhaupt erst seine Arbeit aufnimmt. Sie soll mit den Kosten nicht alleine bleiben. Falls wir den Prozess gewinnen, werden wir die eingegangenen Spenden für weitere Prozesse zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit einsetzen.

Kommt zum Prozess:
Mittwoch, 13.01.2016 um 13 Uhr
Verwaltungsgericht München
Bayerstr. 30, 80335 München
Sitzungssaal 4 im EG

Spendet auf:
Betreff: SIKO BUS2014
Kontoinhaber: DFG-VK Stuttgart
Konto-Nr.: 4006161740
BLZ 43060967
Bank: GLS Bank

Quelle: Offenes Treffen gegen Krieg und Militarisierung Stuttgart (OTKM)

Bundesverfassungsgericht unterstreicht Recht auf Dokumentation von Rechtsverstößen durch die Polizei bei Demonstrationen zu Beweiszwecken

Bereits am 24. Juli 2015 fällte das Bundesverfassungsgericht einen heute veröffentlichten Beschluss, mit dem das Engagement für Bürgerrechte bei Demonstrationen gestärkt wird. (Aktenzeichen 1 BvR 2501/13). Dem Gericht zufolge darf die Polizei nicht rein präventiv gegen das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ihres Auftretens vorgehen. Dies wäre nur dann erlaubt, wenn „tragfähige Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, „dass die Filmaufnahmen der Versammlungsteilnehmer später veröffentlicht werden sollen und nicht anderen Zwecken, etwa der Beweissicherung, dienen.“, teilt das Gericht in seiner Pressemitteilung mit.

Der Beschwerdeführer wehrte sich im konkreten Fall gegen die Feststellung seiner Personalien am Rande einer Demonstration am 22.1.2011 in Göttingen. Er und mehrere weitere Mitglieder der Göttinger Bürgerrechtsgruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ richteten damals besonderes Augenmerk auf einen Dokumentationstrupp der Hannoveraner Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Dieser hatte die Demonstration nahezu die gesamte Zeit videografiert, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorgelegen hätten. Diese andauernde Provokation durch den Dokumentationstrupp führte zu einer kurzfristigen Eskalation der Demonstration. Im weiteren Verlauf der Demonstration wurde der Trupp noch mehrfach von VersammlungsteilnehmerInnen und auch Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe auf seinen Rechtsverstoß hingewiesen und zur Unterlassung aufgefordert. Kurz vor Ende der Demonstration eskalierte der Trupp die Situation erneut durch sein Vorgehen gegen den Beschwerdeführer und eine Begleiterin aus der Gruppe.

„Dieser Beschluss ist insbesondere wichtig für Bürgerrechtsgruppen wie die unsere. In der Vergangenheit wurde unsere Arbeit immer wieder stark durch die Polizei behindert oder unmöglich gemacht. Wir waren Einschüchterungen und Unterbindungen von Foto- und Filmaufnahmen, erzwungenen Löschungen von Aufnahmen, Androhungen von Kamerabeschlagnahmen, Personalienfeststellungen, Platzverweisen und sogar Einkesselungen ausgesetzt“, kommentiert Roland Laich von den „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ aus Göttingen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. „Der Beschluss geht in seiner Tragweite sogar noch weiter, denn er bezieht sich ausdrücklich auf alle TeilnehmerInnen an öffentlichen Versammlungen“.

Vor dem Göttinger Verwaltungsgericht und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Celle fand der Kläger kein Gehör. Vielmehr unterstellten diese Gerichte PolizeibeobachterInnen pauschal eine potentielle Rechtsuntreue. Die Einschätzungen der Gerichte bewegen sich regelmäßig zwischen „Anscheinstörern“ und „tatsächlichen Störern“. „Diese Unterstellung erscheint besonders absurd vor dem Hintergrund, dass unser Anliegen die Kontrolle der Rechtstreue der Polizei ist. Offensichtlich ist sie politisch motiviert, wir hoffen aber, dass unser für eine Demokratie essentielle Funktion nunmehr besser von den Behörden respektiert wird“, gibt sich Laich optimistisch.

„Interessant zu beobachten war auch, dass die Argumentation der gegnerischen Polizeibehörden und der schriftlichen Einlassungen der als Zeugen gehörten Beamten des betreffenden Dokumentationstrupps im Lauf dieser mehrjährigen juristischen Auseinandersetzung einer regen Evolution unterlag, je nach opportuner Prozesslage“, resümiert Laich.

Hintergrundinformationen zur Göttinger Bürgerrechtsgruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“
Unverhältnismäßige polizeiliche Maßnahmen führen immer wieder zu Verletzungen bei DemonstrationsteilnehmerInnen. Diese Betroffenen von Polizeigewalt haben in der Regel wegen der fehlenden Kennzeichnungspflicht keine Chance, die GewalttäterInnen in Uniform zu identifizieren und den Übergriff zu dokumentieren. Sehr anschaulich wurde dieses Problem im juristischen Nachgang des „Schwarzen Donnerstag“ in Stuttgart. Die dortige Staatsanwaltschaft stellt über 150 Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen wegen Körperverletzung im Amt ein, weil die TäterInnen nicht zu ermitteln waren.
TeilnehmerInnen an Demonstrationen werden immer wieder von PolizeibeamtInnen wahrheitswidrig beschuldigt wegen Beleidigung, Widerstand u.ä.. Vor Gericht werden diese falschen Beschuldigungen dann wiederholt und RichterInnen folgen oft den abgesprochenen und der jeweiligen Prozesslage angepassten Aussagen der BeamtInnen.

Aus diesen Gründen beobachten und begleiten wir seit mehreren Jahren Demonstrationen, dokumentieren sie durch Fotos und Videos und stellen dieses Material Betroffenen von Polizeigewalt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung.

Siehe auch:

• Pressemitteilung Bundesverdallungsgericht Nr. 72/2015 vom 8. Oktober 2015, "Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut"
• Beschluss vom 24. Juli 2015: 1 BvR 2501/13

Quelle: Pressemitteilung BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz

Demosanitäter starten Crowdfoundingkampagne

Die Sanitätsgruppe Süd-West hat diese Woche ihre Crowdfounding Kampagne zur Finanzierung eines Stationszeltes gestartet. Bis zum 24. Dezember wird die Aktion laufen. Damit soll es auch in Zukunft möglich sein eine adequate Infrastruktur in Form einer Sanitätsstation auf Protestcamps und unkommerziellen Veranstaltungen aufzubauen. Da fast alle Anschaffungen der Demosanitäter - sei es Verbrauchsmaterial, Rücksäcke oder Einsatzkleidung - aus eigener Tasche finanziert werden und medizinisches Material sehr teuer ist, benötigt die Sanitätsgruppe Süd-West für diese Anschaffung nun eure Unterstützung.

Die Crowdfounding Kampagne ist hier zu finden.

Wer noch nie bei einer Crowdfounding Kampagne gespendet hat, es ist super einfach. Rechts in der Seitenleiste auf Teilnehmen klicken, die Felder ausfüllen und den Betrag auswählen. Wer Online-Banking besitzt kann bequem bei Zahlungsart "Sofort Überweisung" angeben und das Geld mit seiner Online-Banking-Anmeldung überweisen. Auch Visa und MasterCard werden unterstützt.

Wir hoffen auf eine große Beteiligung. Nur gemeinsam lässt sich Infrastruktur aufbauen. Für Rückfragen stehen wir gerne unter kontakt@demosanitaeter.com zur Verfügung.

Pegida kommt - und die Stadt Stuttgart rollt den roten Teppich aus.

Heimreise der PegIdA Nazis in SSB Bussen
Pegida meldet eine Kundgebung für den 17. Mai 2015 an. Am selben Tag, zur selben Zeit findet der Frühlingsflohmarkt mit zehntausenden Besuchern und die Radsternfahrt mit 6000 Teilnehmern statt.

Eigentlich Grund genug, die Pegida-Demonstration an diesem Ort (Kronprinzplatz) und zu diesem Zeitpunkt nicht zu genehmigen. Oder sie in ein innenstadtfernes Gewerbegebiet zu verlegen, wie es verschiedene andere Städte schon praktiziert haben.

Beim Amt für Öffentliche Ordnung - kein Gedanke daran.

Am 17.5. versammeln sich an die 4000 Gegendemonstranten in der Innenstadt rund um den Kronprinzplatz: Die zweite Möglichkeit, die Pegida-Demonstration aufgrund der sogenannten Gefahrenabwägung zu verbieten.

Nichts dergleichen geschieht.

Stattdessen werden die Faschisten - und um solche handelt es sich - von der Polizei in Kleingruppen durch die Gegendemonstranten geleitet und wenn es sein muss, wird diesen der Weg auch frei geprügelt:

Faschisten, die mit Thor-Steinar-T-Shirts gar keinen Hehl aus ihrer Gesinnung machen, oder auch die "Berserker Pforzheim", eine faschistische Hooliganbande, die bei den Hooligankrawallen in Köln und Hannover so heftig mitgemischt hatten, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht umhin kamen, Ermittlungsverfahren gegen einzelne Mitglieder einzuleiten.

Die posieren fröhlich mit ihrem Banner vor den Pressefotografen, ohne dass die Ordnungskräfte einschreiten.

Die haben "Wichtigeres" zu tun: Antifaschistische Gegendemonstranten , die Eier geworfen haben sollen, bekommen die volle Härte des Gesetzes zu spüren - und das ist durchaus wörtlich gemeint: BFE-Greiftrupps nehmen sie höchst "unsanft" fest.

Überflüssig zu erwähnen, dass die Pegida-Faschisten ihre Kundgebung in voller Länge durchführen können. Auch beim Abtransport der Faschisten nach Ende der Kundgebung läuft der Rundum-Wohlfühlservice der Stadt Stuttgart für Faschisten zur Hochform auf.

Der Abtransport erfolgt mit Bussen der SSB. Die SSB ist ein städtisches Unternehmen, ihr Aufsichtsratsvorsitzender ist Oberbürgermeister Fritz Kuhn.

Ob die Busfahrer auch Angestellte der SSB waren, ist nicht bekannt und auch nicht, ob den Pegida-Organisatoren dieser Shuttle-Service in Rechnung gestellt wird. Auch ist nicht bekannt, ob ein Auslandsaufenthalt des OB in Australien ihn von seinen Pflichten als Aufsichtsratsvorsitzenden der SSB entbindet.

Im übrigen verfügt die Polizei auch über Fahrzeuge entsprechender Größe, die Gefangenentransporter, was aber natürlich den zartbesaiteten Pegida-Faschisten nicht zugemutet werden kann, allein schon deshalb, weil in der Regel nur linke "Gewalttäter" diese Fahrzeuge von innen zu sehen bekommen.

Vor Abfahrt der SSB-Busse muss natürlich die Straße von Gegendemonstranten "gesäubert " werden. Dieser Sprachgebrauch hat eine lange, furchtbare Tradition in Deutschland, wird aber nichtsdestotrotz mehrmals von den Einsatzleitern verwendet. Der Autor ist Ohrenzeuge.

Was sich dann dabei abspielt, sind Jagdszenen in der Großstadt, Jagd auf Menschen wohlgemerkt: Entlang der Theodor-Heuss-Straße rennen völlig enthemmte BFE-Einheiten und berittene Polizei Gegendemonstranten schlicht über den Haufen.

Schließlich ist die Straße frei und die SSB-Busse kutschieren die Pegida-Faschisten, links und rechts eskortiert von Polizei zu Fuß im Laufschritt, auf Pferden im Galopp und in Einsatzfahrzeugen zu ihrem Bestimmungsort.

Nicht alle Pegida-Faschisten waren gemeinsam angereist. Aber auch für die, die sich für ihre Abreise öffentlicher Verkehrsmittel bedienen, ist gesorgt. So wird die S-Bahnstation Stadtmitte komplett polizeilich gesperrt. Komplett heißt: Alle oberirdischen Zugangswege, alle Abgänge, und dann schließlich auch der Zugang zu den Rolltreppen hinunter in die S-Bahnstation.

Denen, die es aufgrund von Ortskenntnis und Wurschtigkeit der Staatsdiener an den vorgeschobenen Auffanglinien, geschafft haben bis zu den Rolltreppen vorzudringen, wird als Begründung für diese polizeiliche Maßnahme eröffnet, man müsse die Abfahrt der Pegida-Demonstranten sichern.

Und klar: Bei so viel Fürsorge für eine Handvoll Faschisten wird dann halt mal das Grundrecht auf Freizügigkeit für den Rest der Welt suspendiert.

Bemerkenswert dabei ist, dass das Amt für Öffentliche Ordnung ja eigentlich ein großer Verfechter der "Leichtigkeit des Verkehrs" ist - wenn es sich z.B. um die Montags-Demos der S 21-Gegner handelt. Das wird bis zum Verwaltungsgerichtshof durchgefochten, wenn es sein muss.

Aber hier braucht es kein Gericht, um die diffizile Güterabwägung zwischen Einschränkung der Freizügigkeit und Versammlungsrecht vorzunehmen.

Da wird das Recht beherzt von der Exekutive - einer Polizeikette - in die Hand genommen und gebeugt - von einer richterlichen Anordnung war jedenfalls vom Einsatzleiter nichts zu hören.

Und heute wird der Pressesprecher der Polizei, Herr Keilbach, wieder verkünden, dass die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut sei und jeden Aufwand rechtfertige - zumindest wenn Faschisten demonstrieren. Aber das sagt er natürlich nicht.

Was mir heute wichtig erscheint #392

Allgemeinverbot: Natürlich ist nicht nur "das Recht auf freien Naturgenuss und Erholung in der freien Natur [...] für die Dauer des Betretensverbotes nach Ziffern 1 und 2 für den Sicherheitsbereich beschränkt", sondern so ziemlich alles am Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Zumindest, wenn es um den Protest gegen den G7 Gipfel auf Schloß Elmau geht. Vom 30.05.2015, 06:00 Uhr bis einschließlich 09.06.2015, 18:00 wurde die Regieon zum Sicherheitsbereich erklärt.

Abschied: "Sigmar Gabriel stärkt lieber einer Aktiengesellschaft den Rücken, anstatt den Streikenden. Damit verabschiedet sich die Sozialdemokratie von der arbeitenden Klasse." Meint in einem Kommentar in der Zeit. Das ist heutezutage eine Seltenheit im bürgerlichen Blätterwald, weswegen wir den zum Lesen empfehlen. Dass die SPD sich schon viel länger von der Arbeiterklasse veranschiedet hat, sollte trotz alledem nicht unerwähnt bleiben.

Ausgewuchtet: "Heute habe ich mal den größten Teil des Arbeitstages im Versand verbracht. Mal eben etwa mehrere Hundert Fahrräder auf LKWs verladen. Verpackt in Versandkartons, die erstmal zusammengetackert werden müssen und mir fertig und verschlossen bis zur Brust gehen. Nun, das ist keine Kunst, ich bin ja nicht besonders groß. (...)" Ulf und sein Job.

Vorbildfunktion: "Konspiratives Verhalten sieht anders aus: Knapp über 3.000 Facebook-Fans und eine "Presseabteilung" hatte die neonazistische "Oldschool Society" (OSS). Sie mobilisierte ihre Anhänger zu Demonstrationen, zum Beispiel "Gegen den Terror der Antifa und gegen radikalen Islamismus" am 19. April in Karlsruhe -“ oder zum Aufmarsch der Partei "Die Rechte" am 28. März in Dortmund. Auch bei den "Hooligans gegen Salafisten" im Oktober 2014 war ein Mitglied der "Presseabteilung" nach eigenen Worten schon mitmarschiert. (...)" Beitrag von Claudia Wangerin "Oldschool Society" (OSS) wollte "Krieg gegen Asylanten und ihre Unterstützer". Siehe auch: "Join the Oldschool Society..." bei publikative.org

Gekesselt: "IG-Metall-Senioren eingekesselt - Polizei in Frankfurt am Main ging mit Faustschlägen und Fußtritten gegen Gewerkschafter vor, um rund 30 Pegida-Anhänger durch die Stadt zu geleiten."

Unumwunden: „Terror der Lokführer“, „Monster-Mega-Streik“, „ein Land in Geiselhaft“: Deutschlands Politiker und Leitmedien arbeiten intensiv an der Diskreditierung des GDL-Streiks. Und wir sind einmal mehr froh darüber, dass sich zum Beispiel die KollegInnen vom LowerClassMagazine auf die Seite der Streikenden stellen. Das ist nur konsequent, denn - so berichtete zum Beispiel der Streiksolidarität vollkommen unverdächtige Handelsblatt darüber, dass sich Grube und Konsorten mitten in der Tarifrunde mal eben ihre Erfolgsprämie verdoppelten. Und ebenfalls nicht fehlen darf der Hinweis auf den Beitrag von Jens Berger bei den Nachdenkseiten, in dem er die Schuldigen an dem Malheur ausmacht: Die Bundesregierung, denn die legt die Republik mit ihrem Gesetz zur Tarifeinheit lahm.

Personalführung: "Zwei Jahre NSU-Prozeß, über 200 Verhandlungstage, Ende offen, zumindest kein Ende vor 2016. Mit dem Prozeß sollte das NSU-Problem beendet werden. Deshalb mußte der Bundestags-Untersuchungsausschuß seine Arbeit einstellen. Er sollte nicht zur Hypothek für das Gerichtsverfahren werden. Dort sollte die Verstrickung des Verfassungsschutzes ausgeblendet werden. Dieser Plan ist gescheitert. Ein paar Dutzend Nebenklageanwälte machen den Prozeß tendenziell zum Untersuchungsausschuß -“ sie müssen es. „Uns geht es nicht um eine möglichst hohe Strafe der Angeklagten, sondern um die Aufklärung des NSU“, sagen sie. Doch ein Strafprozeß setzt der Aufklärung enge Grenzen, vor allem durch die Anklage. Der münchner Prozeß liefert Argumente für weitere Untersuchungsausschüsse -“ unabhängig von der Diskussion über deren Möglichkeiten und Schwächen. (...)" V-Mann und V-Mann-Führer Beitrag von Thomas Moser

Entfremdung: Während das Unsichtbare Komitee kommende Aufstände erst einmal absagt, gibt es in verschiedenen Bereichen der linken Bewegung neue Perspektivdiskussionen. Beitrag von Peter Nowak bei telepolis

Zweckentfremdet: "Die Türkei steht vor einer strategisch wichtigen Parlamentswahl. Am 7. Juni 2015 sind 58 Mio. Bürgerinnen und Bürger der Türkei dazu aufgefordert, das neue Parlament und die Regierung zu wählen. Eine Neuerung besteht darin, dass die Demokratische Partei der Völker (HDP) trotz der 10%-Wahlhürde nicht wie bislang mit unabhängigen Kandidaten antritt, um so die Hürde zu umgehen, sondern sich als Partei bei den Wahlen der Wahlhürde stellt. Seit dem Tag der Bekanntgabe dieser Entscheidung bestimmt sie mehr oder weniger die politische Tagesordnung. (...)" "Wie ErdoÄŸan den Friedensprozess als Mittel zum Zweck ausnutzen will" Beitrag von Songül Karabulut bei der Informationsstelle Kurdistan e.V

Widerlich: Die Pegidioten wollen es mal wieder probieren und rufen für den 17. Mai zu einer Pegida Demo in Stuttgart auf. Ausgerechnet am17. Mai, dem internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie. Die Gegenproteste werden mit Sicherheit nicht lange auf sich warten lassen.

Grundrechte verteidigen: Das Streikrecht gehört dazu! Demonstration am 18. April

Plakat zur Demo
Die Regierung arbeitet gerade das sog. "Tarifeinheitsgesetz" aus, das weitgehende Eingriffe in das ohnehin stark kastrierte Streik"recht" darstellt und damit einher geht mit weiteren Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und weiteren demokratischen Grundrechten. Aus dem Grund findet am 18. April eine Demonstration in Frankfurt / M. statt. Hier der Aufruf:

Hände weg vom Streikrecht -“
Streikrecht ist Grundrecht!
Für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit! "Demonstration am 18. April "

Grundrechte verteidigen: Das Streikrecht gehört dazu!
Am 21./22. Mai 2015, soll das höchst umstrittene „Tarifeinheitsgesetz“ in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten und am gleichen Tag verabschiedet werden. Kommt es so weit, würde ein weiteres Grundrecht -“ wie die defacto Abschaffung des Asylrechtes Anfang der neunziger Jahre -“ massiv eingeschränkt und der erste Schritt zur weiteren „(De-)Regulierung“ dieses Rechts getan. Weitere Schritte werden in Regierungskreisen schon angedacht.

EU-weit koordinierter Angriff auf das Streikrecht!
Die EU-weite „(De-)Regulierung“ des Streikrechtes zur Absicherung der Profite der Konzerne ist offizielles Ziel der „EU-Agenda 2020“. Die marktkonforme Demokratie lässt grüßen. Seitdem wird dieses Ansinnen, entsprechend der jeweiligen Bedingungen in den einzelnen EU Staaten, in unterschiedlichem Tempo umgesetzt.

Wie sieht dieses Vorhaben in Deutschland aus?
Der erste Schritt zur Umsetzung der „(De-)Regulierung“ des Streikrechtes in Deutschland nennt sich „Tarifeinheitsgesetz“. Es beinhaltet, dass in einem Betrieb nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern Tarifverhandlungen führen können soll. Ist ein Tarifvertrag einmal abgeschlossen, wird die Gewerkschaft mit der geringeren Anzahl an Mitgliedern im Betrieb nicht mehr streiken können! Damit wird das grundgesetzliche Prinzip verletzt, dass das Recht auf Streik für alle abhängig Beschäftigten gleichermaßen gilt. Das Koalitions- und Streikrecht ist kein Privileg oder gar das Monopol großer Gewerkschaften. Es darf deshalb auch kein Monopol der DGB-Gewerkschaften werden! Real ist aber sogar zu erwarten, dass das „Tarifeinheitsgesetz“ die Konkurrenz der Gewerkschaften darum befeuern wird, wer die größte in den Betrieben ist.

Was sind die Folgen der verstärkten Zerschlagung des Systems der Flächentarifverträge?
Obwohl auch zuvor nie ganz einheitlich, hat sich in den letzten 15 Jahren eine stark differenzierte und uneinheitliche Tariflandschaft entwickelt, oft auch unter Mitwirkung von DGB-Gewerkschaften. Immer stärker wurden die allgemeinen, in einer Branche gültigen Flächentarifverträge ausgehöhlt. Neueingestellte Beschäftigte bekamen selbst durch Tarifverträge schlechtere Konditionen als die schon eingestellten. Großbetriebe wurden in immer kleinere Einheiten aufgespalten, Betriebsteile ausgegliedert und in schlechtere und niedrigere Tarifbereiche überführt. Die massive Zunahme der ungesicherten Arbeitsverhältnisse, der Einsatz von Fremdfirmen mit besonders niedrigen Tarifverträgen machen deutlich, dass das Motto „Ein Betrieb -“ eine Gewerkschaft -“ ein Tarifvertrag“ immer weniger Gültigkeit hat. So wurden unter dem Druck von Massenarbeitslosigkeit und Prekarisierung einerseits sowie durch Verzicht auf einen breiten gesellschaftlichen Abwehrkampf der Gewerkschaften andererseits einheitliche Tarifstandards längst unterminiert.

Eine Streik- und Gewerkschaftsbewegung außerhalb des DGB wird lebendig und wirksam.
Diese Bewegungen führen zur Veränderung der Gewerkschaftslandschaft seit einigen Jahren und zum Entstehen von verstärkten Streikbewegungen innerhalb (ver.di Amazon) wie außerhalb des DGB (GDL, Vereinigung Cockpit, Marburger Bund). 2010 forderte der DGB zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einer gemeinsamen Initiative von der damaligen Bundesregierung die Schaffung eines Tarifeinheitsgesetzes, um den Einfluss der streikenden Spartengewerkschaften zu bekämpfen. Nach Protesten vieler Gewerkschaftsgliederungen, vor allem in Ver.di, von engagierten Arbeitsrechtlern wie W. Däubler, R. Geffken und D. Hensche, zog sich die DGB-Führung aus diesem Bündnis mit dem BDA zurück.

Zweiter Anlauf für ein Tarifeinheitsgesetz
Derzeit befindet sich die Gewerkschaftsbewegung in einer seit langem nicht mehr gekannten Situation. DGB und fünf seiner acht Einzelgewerkschaften unterstützen das geplante Tarifeinheitsgesetz von Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD). Überraschend ist das aber nicht. Während des Bahnstreiks der GDL im Herbst 2014 riefen Vertreter der DGB-Gewerkschaften offen zum Streikbruch auf. Aber die drei DGB-Gewerkschaften GEW, NGG und Ver.di haben sich aus diesem Machtkartell herausgelöst und sind Teil der Protestbewegung gegen dieses Tarifeinheitsgesetz geworden.

W. Däubler fasst die Kritik in seinem Gutachten für die Partei „Die Linke“ auf diese Weise zusammen: "Der faktische Entzug des Rechts, Tarifverträge abzuschließen und dafür einen Arbeitskampf zu führen, stellt einen denkbar weitreichenden Eingriff dar, der nur noch durch ein Gewerkschaftsverbot übertroffen werden könnte".

In einem "Juristenaufruf" fordern Arbeitsrechtsanwälte die Regierung zum sofortigen Stopp des Gesetzes auf.

Das sogenannte „Tarifeinheitsgesetz“ bedroht eines unserer wesentlichen Grundrechte, denn: Jeder Mensch hat das Recht zu streiken!

Empört euch und beteiligt euch an den Aktionen gegen die Verabschiedung des Gesetzes! Den Protest auf die Straße tragen! Tarifeinheitsgesetz Stoppen!

Samstag 18. April nach Frankfurt am Main!
Auftakt: 13.00 Uhr, Kaiserstraße / Kaisersack am Hauptbahnhof

Aufrufer/UnterstützerInnen:
Aktionsbündnis „Hände weg vom Streikrecht - Für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit!“, Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken (IVG), Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU), ATIF, ver.di-Linke NRW, TIE Germany, IWW (im deutschsprachigen Raum), Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschaften, Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di, Münchener Gewerkschaftslinke, RSB, isl, RIO, GAM sowie zahlreiche Einzelpersonen.

Weitere Informationen auf unserer Website http://streikrecht-verteidigen.org und auf www.Labournet.de.

Was mir heute wichtig erscheint #379

Aneinandergeraten: In mehr als 50 Städten demonstrierten am Freitag mehr als 270.000 Menschen gegen die Arbeitsmarkt"reformen" von Premier Matteo Renzi. In Mailand und Turin kam es dabei zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten. Die Inhalte der Reformen sind Arbeitslosen wohlbekannt. Unter anderem soll der Kündigungsschutz "gelockert" werden.

Brandstiftung: Während De Maiziére Verständnis für PEGIDA zeigt und in Nürnberg Asylunterkünfte brennen, bereitet die BILD den Boden dafür.

Knebelgesetz: "Spaniens konservative Regierung unter Ministerpräsident Mariano Rajoy ist immer wieder Ziel massiver Proteste gegen die Sparpolitik. Jetzt soll damit Schluss sein. Dank der absoluten Mehrheit der Volkspartei (PP) wird das Parlament heute ein sogenanntes “Gesetz zur Sicherheit der Bürger- verabschieden. Vergehen im Rahmen von Protestaktionen, die bisher vor Gericht angezeigt werden mussten, werden künftig direkt von der Polizei als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldbescheid von bis zu 600.000 Euro geahndet. Opposition, Anwälten und Menschenrechtsorganisationen sehen darin den Versuch die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit weitgehend einzuschränken und Angst zu verbreiten. “Knebelgesetz- nennen sie das Werk. (...)" Weiter im Beitrag: "Spanien beendet Demonstrationsfreiheit" von Reiner Wandler. Siehe auch die junge Welt vom 12. Dezember und die taz vom 11. Dezember.

Verbrechersyndikat: "Fassungslos macht nicht nur der Bericht über CIA-Foltermethoden, fassungslos macht auch das Ausbleiben von Reaktionen derer, die gerne gross von "europäischen Werten" und davon sprechen, dass uns eine "Wertegemeinschaft" mit den USA verbinde. Dass der Bericht vor dem Internationalen Tag der Menschenrechte veröffentlicht wurde, aber in Stellungnahmen aus der Politik zu diesem Tag nicht vorkommt, ist ebenfalls bezeichnend. (...)" Dies kritisiert auch Willy Wimmer in einem Kommentar bei den CyberWeibern.

Todeszone: "Allein in diesem Jahr starben im Mittelmeer 3.400 Menschen beim Versuch, den europäischen Kontinent auf oft seeuntauglichen Booten zu erreichen. Diese alarmierenden Zahlen veröffentlichte das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR." Ein Kommentar von Peter Nowak bei telepolis

Wiederbelebung: "Auf Griechenlands Straßen tobt erneut der Aufstand. Die aktuelle Protestwelle begann mit dem Gedenken an den Aufstand am Polytechnikum 1973 am 17. November, ging weiter mit einem erneuten Generalstreik am 27. November und mündete nun in auch gewaltsame Proteste zum Jahrestag der Ermordung von Alexandros Grigoropoulos am 6. Dezember und in Solidarität mit dem inhaftierten Hungerstreikenden Nikos Romanos. (...)" lowerclassmagazine zu den aktuellen Solidaritätsprotesten mit Nikos Romanos in Griechenland.

Zugekleistert: In seinem YouTube-Video „Überwachungsstaat -“ Was ist das“ - das unkritisch unter anderem auch in diesem Blog gezeigt wurde - "wirft der Schnellzeichner manniac mit hehren Begriffen um sich, die sich bei näherer Betrachtung als leere Worthülsen entpuppen. Er blendet politische, soziale und historische Zusammenhänge aus und trägt so eher zur Verschleierung als zur Aufklärung in Sachen Überwachung bei. (...)" Eine Analyse des Seminars für angewandte Unsicherheit

Alltäglich: Eigentlich kennt man das ja. Und stopft sich trotzdem sein Schnitzel rein, egal, wo das Fleisch her kommt oder auf welche Weise es produziert wurde. Einem der größten Schweinebarone, Adrianus Straathof wurde die Tierhaltung nun verboten. "Ein Meilenstein gegen die Quälerei" meint der STERN. Es ist doch eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn auch wenn hierzulande der Fleischverbrauch leicht abnimmt - weltweit ist er im Ansteigen.