28.08.2021 13:00 Uhr Rheinpark an den Rheinterrassen, Düsseldorf
Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni in Düsseldorf mit Polizeigewalt verhindert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit nehmen wir nicht tatenlos hin! Jetzt erst recht werden wir den Protest konsequent und mit aller Entschlossenheit weiterführen! Am 28. August werden wir erneut gemeinsam, zahlreich, friedlich und kämpferisch unsere Ablehnung des autoritären und undemokratischen Versammlungsgesetzes NRW auf die Straßen Düsseldorfs tragen!
Mitten in der Pandemie plant die schwarz-gelbe Landesregierung einen erheblichen Angriff auf unsere Versammlungsfreiheit. Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle zu unterstellen, um (rassistische) Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, greift der Gesetzesentwurf massiv in unser aller Freiheiten ein und muss daher unbedingt gestoppt werden!
Nach dem Entwurf soll die Videoüberwachung von Demonstrationen durch Übersichtsaufnahmen (z.B. per Drohne oder Hubschrauber) aber auch verdeckt aus der Menge heraus möglich sein. Anmelder:innen sollen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen und Durchsuchungen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden.
Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung getragen wird, kann mit dem sogenannten „Militanzverbot“ kriminalisiert werden. Progressive Ideen, z.B. die Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze sowie die Pflicht für Zivilpolizist:innen sich erkennen zu geben, finden sich nicht im Entwurf. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen.
Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen. Die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft -“ also auf uns alle! Dem stellen wir uns trotz aller Unterschiede in unseren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen.
Artikel mit Tag versammlungsrecht
Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht!
28.08.2021 13:00 Uhr Rheinpark an den Rheinterrassen, Düsseldorf
Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni in Düsseldorf mit Polizeigewalt verhindert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit nehmen wir nicht tatenlos hin! Jetzt erst recht werden wir den Protest konsequent und mit aller Entschlossenheit weiterführen! Am 28. August werden wir erneut gemeinsam, zahlreich, friedlich und kämpferisch unsere Ablehnung des autoritären und undemokratischen Versammlungsgesetzes NRW auf die Straßen Düsseldorfs tragen!
Mitten in der Pandemie plant die schwarz-gelbe Landesregierung einen erheblichen Angriff auf unsere Versammlungsfreiheit. Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle zu unterstellen, um (rassistische) Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, greift der Gesetzesentwurf massiv in unser aller Freiheiten ein und muss daher unbedingt gestoppt werden!
Nach dem Entwurf soll die Videoüberwachung von Demonstrationen durch Übersichtsaufnahmen (z.B. per Drohne oder Hubschrauber) aber auch verdeckt aus der Menge heraus möglich sein. Anmelder:innen sollen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen und Durchsuchungen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden.
Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung getragen wird, kann mit dem sogenannten „Militanzverbot“ kriminalisiert werden. Progressive Ideen, z.B. die Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze sowie die Pflicht für Zivilpolizist:innen sich erkennen zu geben, finden sich nicht im Entwurf. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen.
Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen. Die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft -“ also auf uns alle! Dem stellen wir uns trotz aller Unterschiede in unseren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen.
Quelle
Neue Versammlungsgesetze? „Wir unterschreiben nicht!“
Seit die Corona-Pandemie vor knapp einem Jahr die Bundesrepublik Deutschland erfasst hat, ist das soziale und politische Leben gelähmt. Zwischen dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 und den aktuellen umfassenden Einschränkungen kam es zwar zu Mobilisierungen verschiedener politischer Spektren auf den Straßen -“ von der rechten und verschwörungsgläubigen Querdenken-Bewegung bis zu #BlackLivesMatter-Aktivist*innen, die nach der Ermordung von George Floyd zu Tausenden protestierten. Doch klar ist, dass die Möglichkeiten politischer Organisierung und Aktionen angesichts des globalen Gesundheitsnotstands und der akuten Ansteckungsgefahr weiterhin stark eingeschränkt sind.
Nichtsdestotrotz planen gleich drei Bundesländer die Reform ihrer jeweiligen Versammlungsgesetze. In Nordrhein-Westfalen, Berlin und Sachsen-Anhalt wollen die Landesregierungen die gesetzlichen Vorgaben für Kundgebungen und Demonstrationen erheblich verändern.
Weiter bei re:volt
Solidarität. Freiheitsrechte. Klare Kante gegen Rechts. Kundgebung am Samstag, den 9. Mai 2020 in Bad Cannstatt.
Viele Menschen mussten soziale Kontakte einfrieren, ganze Industriezweige wurden kurzfristig heruntergefahren oder stillgelegt. Arbeitslosigkeit, möglicher Kollaps des Gesundheitssystems und die Sorge um die Nächsten: Viele Menschen blicken jetzt in eine ungewisse Zukunft.Corona trifft alle, aber nicht alle gleichermaßen. Während die einen nicht mehr wissen, wie sie den Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung stemmen sollen, sitzen andere die Krise im Wochenendhaus aus. Während Geflüchtete in Ellwangen eingeschlossen von der Infektion bedroht sind, setzten sich andere mit dem Privatjet nach Neuseeland ab. Unmut ist da verständlich -“ und berechtigt.
Die Corona-Pandemie wirkt als Katalysator für die wahrscheinlich größte Wirtschaftskrise der letzten Jahrzehnte. Die aktuellen Kündigungswellen in der Automobil-Industrie oder der Gastronomie sind die Vorboten des großen Knalls.
Die Krisenmaßnahmen der Regierung sprechen eine deutliche Sprache. Rettungsschirme in Milliardenhöhe für Konzerne werden begleitet von der Aushöhlung der Arbeitsrechte und der Verlängerung der Arbeitszeiten. Im Fokus stehen die Profite der großen Player, nicht die ökonomische Sicherheit der Bevölkerung.
Der Lockdown hat das öffentliche Leben in den letzten Wochen extrem eingeengt oder sogar beendet. Das gilt nicht nur für die ohnehin zu wenig unterstützte Kultur und Kunst, die für ein humanes gesellschaftliches Klima unverzichtbar sind. Freiheitsrechte wurden in kurzer Zeit abgebaut oder abgeschafft und politische Artikulation auf der Straße vielerorts unmöglich gemacht. Die grün-schwarze Landesregierung in BW nutzt die aktuelle Situation und baut die polizeilichen Befugnisse massiv aus. Hier werden Grundrechte abgeschafft.
Widerstand dagegen ist gerechtfertigt: Gegen die Verlängerung der Arbeitszeiten, gegen Kurzarbeit, gegen die Verantwortungslosigkeit, Alleinerziehende mit der Kinderbetreuung alleinzulassen. Und gegen den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Kurz: Wir müssen verhindern, dass die Lasten der Krise auf unseren Rücken ausgetragen werden und der Staat aufrüstet, um den Protest dagegen zu ersticken. Aber weder Verschwörungsideologien noch die Leugnung wissenschaftlicher und medizinischer Fakten sind Antworten auf die aktuelle Situation.
Wer sich ernsthaft gegen die aktuellen Probleme zur Wehr setzen will, kann und darf das niemals gemeinsam mit Rechten machen! An den „Wir für das Grundgesetz“-Demos nehmen organisierte Rechte aller Schattierungen teil. AfD und Co. sind innenpolitische Hardliner, sie stehen seit jeher für eine Law-and-order-Politik -“ und nicht etwa für Freiheitsrechte.
Es liegt an uns, solidarische Antworten auf die Krise zu finden und gemeinsam dafür zu sorgen, dass es eben nicht die Schwächsten sind, die jetzt die Krisenlasten tragen müssen. Unser Solidaritätsbegriff hat nichts mit den Durchhalteparolen aus dem Kanzleramt gemein. Mit Freiheit meinen wir nicht die Freiheit der Wirtschaft, Profite auf unsere Kosten zu machen, sondern uns dagegen zur Wehr zu setzen.Und wir zeigen klare Kante gegen die simplen Antworten und Versprechungen von rechts.
Klar ist: Kundgebungen unter freiem Himmel müssen in Pandemie-Zeiten anders aussehen und mit Rücksicht abgewickelt werden. Aber nur Online-Demos, Foto-Aktionen oder Spaziergänge können kein Ersatz für sichtbare, dringend notwendige Gegenpositionen auf der Straße sein.
Deshalb kommt am Samstag, 9. Mai 2020, um 14.30 Uhr zur Bündniskundgebung nach Cannstatt - Kursaal. Achtet aufeinander, haltet Abstand und tragt bitte Atemschutz.
Bisher rufen auf:
Aktionsbündnis 8. März, Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart, Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region, DIDF Stuttgart, Die Linke KV Stuttgart, Ende Gelände Stuttgart, Fridays for Future Stuttgart, Interventionistische Linke Stuttgart, Refugees4Refugees, Seebrücke Stuttgart, Solidarisches Stuttgart, SÖS - Stuttgart ökologisch sozial, ver.di Bezirk Stuttgart, Württembergischer Kunstverein, Stuttgart, VVN-BdA Esslingen, VVN-BdA Stuttgart, Werkstatthaus
(Stand 07. Mai 2020, via)
Sind Menschen in der EU mehr wert als Flüchtlinge aus dem afrikanischen Kontinent oder dem Nahen Osten?
Für den 19.4.2020 hatte ein breites Bündnis wie auch schon am 5.4. im Rahmen der Kampagne - #LeaveNoOneBehind - zu einem weiteren Aktionstag unter dem Motto: Rettet die Flüchtlinge aus den Lagern auf den griechischen Inseln - wer schweigt macht sich mitschuldig - Evakuierung der Lager jetzt! Sofortige Aufnahme der Menschen - auch in Karlsruhe aufgerufen.
Da die Stadt Karlsruhe keine Versammlungen dulden wollte, wurde in Karlsruhe ein Vorschlag für die Gestaltung des Sonntagnachmittags verbreitet, am 19.4.2020 individuell von 14 bis 16 Uhr in der Karlsruher Innenstadt spazieren zu gehen und seine Meinung zur Rettung der Flüchtlinge kund zu tun, zB. allein oder zu zweit mit Schildern, um auf die dramatische Situation aufmerksam zu machen und die sofortige Evakuierung der Lager und Aufnahme der Flüchtlinge - auch in Karlsruhe - zu fordern. Dabei sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass immer maximal 2 Personen unterwegs sind und jeweils mindestens 2 m Abstand zu allen anderen gehalten wird. Vorsichtshalber sollten auch alle Spaziergänger_innen gemäß der aktuellen Empfehlung der Bundesregierung eine Gesichts-Schutzmaske tragen.
Etliche Menschen sind auch in Karlsruhe wie auch in anderen Städte diesem Vorschlag zur sonntäglichen Freizeitgestaltung gefolgt und haben auf die tödliche Gefahr für viele Flüchtlinge in den Lagern an den Außengrenzen der EU hingewiesen und eine sofortige Evakuierung der Lager gefordert.
Dort wird die Lage immer bedrohlicher. Nach wie vor sind zehntausende Flüchtlinge auf den griechischen Inseln auf engstem Raum zusammengepfercht. Eine Corona-Infektion würde sich explosionsartig im Lager ausbreiten mit verheerenden bis tödlichen Folgen für die Flüchtlinge, die durch ihre Fluchtgeschichte oft sowieso gesundheitlich geschwächt sind. Allein auf den griechischen Inseln sind ca. 42000 Menschen akut bedroht.
Nachdem mehr als 120 Städte in Deutschland ihre Aufnahmebereitschaft erklärt haben ist es fast schon zynisch, wenn sich die Bundesregierung feiert, weil sie die Genehmigung für die Aufnahme von bis zu 50 (!) Minderjährigen von den Inseln erklärt hat, obwohl allein Berlin bis zu 1500 Menschen aufnehmen will. Inzwischen sollen zwar nach Medienberichten ca. 345 (irgendwann) besonders schutzwürdige unbegleitete Jugendliche aufgenommen werden, das ist aber ebenfalls völlig ungenügend. Es ist auch inakzeptabel, dass auch die Stadt Karlsruhe, die sich erfreulicherweise zum "Sicheren Hafen" erklärt hat, lediglich 5 (!) minderjährige Geflüchtete aufnehmen will.
An Transportkapazitäten kann es nicht scheitern, da die Abschiebebehörden allein in den letzten drei Wochen eine einzelne Frau mit einem Charterflugzeug nach Togo und 2 weitere Frauen mit einem eigens dafür gecharterten Flugzeug in den Iran verbringen wollten und dafür jeweils Sonderflug- und Landeerlaubnisse mit den Regierungen verhandelt hatten.... Allein die Flüge hätten dabei jeweils mehr als ca. 100.000 € gekostet, wozu noch die Kosten für die begleitenden Polizeikräfte gekommen wären. Aufgrund eines breiten Protest wurden die Abschiebungen erst einmal gecancelt.
Inzwischen wurde auch die Flüchtlingsrettung ausgesetzt. Italien macht in der Corona-Krise seine Häfen dicht: Seenotretter_innen dürfen mit ihren Schiffen nicht mehr einlaufen. Ein deutsches Rettungsschiff, die Alan Kurdi steckt nun mit 150 Menschen an Bord auf dem Mittelmeer fest, die Vorräte und die Medikamente gehen bereits zur Neige, so dass dringende Hilfe geboten ist.
Während der Corona-Krise sollen keine privaten Rettungsschiffe mehr auslaufen, um im Mittelmeer Flüchtlinge aus Seenot zu retten. Die Bundesregierung hat alle privaten Seenotrettungsorganisationen aufgefordert, ihre Seenotrettung im Mittelmeer einzustellen - mit fatalen Folgen: Allein in den letzten Tagen sind viele Flüchtlinge ertrunken, die sich zuvor bei Alarmphone und anderen Organisationen gemeldet hatten, da keine Rettung erfolgte. Die Verantwortung für jeden Ertrunkenen, der ansonsten hätte gerettet werden können, trägt somit u.A. die Bundesregierung bzw. das Innenministerium. Außerdem ist das ein eklatanter Verstoß gegen das internationale Seerecht.
Die Seenotrettungsorganisation See-eye hat inzwischen Geld für ein Charterflugzeug gesammelt mit dem mindestens ca 100 Personen nach Deutschland evakuiert werden könnten. Am Transport kann es somit nicht scheitern, auch wenn Malta und Italien ihre Häfen gesperrt haben.
In der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Ellwangen sind mittlerweile 244 Personen, die Hälfte aller Insassen infiziert worden - innerhalb sehr kurzer Zeit, nach dem ein Einzelner dort den Virus hatte. In den Flüchtlingslagern und LEAs ist es den Ordnungsämtern offensichtlich egal, wenn dort Geflüchtete auf engstem Raum zusammengepfercht sind. Der Vorfall zeigt deutlich wie wichtig die sofortige Räumung der Lager und die dezentrale Unterbringung - vorübergehend in leer stehenden Hotels - ist, wie dies pro asyl eV und viele andere Menschenrechtsorganisationen fordern oder sind Menschen in der EU schützenswerter als Geflüchtete aus dem afrikanischen Kontinent oder dem Nahen Osten?
Es gibt also genug Gründe zu protestieren, und die Aufnahme der vom Tode Bedrohten auch in Corona-Zeiten zu fordern. Es ist daher völlig inakzeptabel, dass das Karlsruher Ordnungsamt am 5.4. eine öffentliche Protestaktion zur Aufnahme der vom Tode Bedrohten nicht zugelassen hat, obwohl alle Abstandsgebote, Schutzmasken u.Ä. vorgesehen waren.
Selbstverständlich ist es außer Frage, dass solche Versammlungen derzeit so gestaltet werden müssen, dass niemand infiziert werden kann. Es erschließt sich aber nicht, warum von 2 Personen oder 10 Personen im Abstand von jeweils 2 Metern mit Schutzmasken auf einer Mahnwache eine größere Gefahr ausgehen soll, als von den Menschen in einer langen Schlange vor dem Baumarkt oder vor der Drogerie...
Allein die obigen Beispiele zeigen, dass die Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit dringend gebraucht wird !
Inzwischen hat das BVerfG in seinen Beschlüssen v. 15. April 2020 - 1 BvR 828/20 - und v. 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20, mit dem eine Entscheidung der Stadt Stuttgart und die Beschlüsse des VG Stuttgart und des VGH Ba-Wü korrigiert wurde, klargestellt, dass auch in Corona-Zeiten die Versammlungsfreiheit nicht vollständig außer Kraft gesetzt werden darf. Auch etliche VGs wie zB der BayVGH, das VG Schleswig und das VG Münster, VG Hannover und zuletzt das VG Halle haben inzwischen Versammlungen mit Corona-gerechten Auflagen gestattet.
Das BVerfG hat am 17.4.20 in RN 28 wie folgt ausgeführt:
Die Kammer verkennt dabei nicht, dass, wie die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens vorbringt, gerade in Stuttgart die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen stark angestiegen sind. Dies befreit die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens aber nicht davon, vor einer Versagung der Zulassung der Versammlung möglichst in kooperativer Abstimmung mit dem Antragsteller alle in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen und sich in dieser Weise um eine Lösung zu bemühen, die die Herstellung praktischer Konkordanz zwischen dem Ziel des Infektionsschutzes und des Schutzes von Leib und Leben auf der einen und der Versammlungsfreiheit auf der anderen Seite ermöglicht.
In Zukunft werden somit auch in Karlsruhe wieder (Korona gerechte) Veranstaltungen stattfinden können und müssen solange die Flüchtlinge in den Außenlagern weiter vom Coronavirus bedroht sind.
Rettet die Flüchtlinge aus den Lagern auf den griechischen Inseln - wer schweigt macht sich mitschuldig - Evakuierung der Lager jetzt! Sofortige Aufnahme der Menschen - auch in Karlsruhe - #LeaveNoOneBehind -
Unsere Solidarität muss grenzenlos sein - sie darf nicht an den Stadt oder Landesgrenzen aufhören ! Überlassen wir nicht den Nationalist_innen und Rassist_innen das Feld !
Quelle: Pressemitteilung Antirassistische Initiative Grenzenlos Karlsruhe
Versammlungsrecht in Zeiten von Corona
Hier eine Stellungnahme von beteiligten AktivistInnen.
Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv
Warum haben wir das gemacht?
Wir erleben einen beispiellosen menschenrechtlichen, gesundheitlichen und politischen Ausnahmezustand. Angesichts der weltweiten Corona-Pandemie müssen wir mehr denn je solidarisch handeln und jene unterstützen, die von diesem Ausnahmezustand besonders schwer betroffen sind. Das sind unter anderem Alte, Arme, Obdachlose, Immunschwache und auch geflüchtete Menschen hier und an unseren Außengrenzen.
Die Zustände in den Lagern auf den griechischen Inseln spitzen sich seit Jahren zu. Griechenland und die EU haben in den letzten Wochen grundlegende Menschenrechte und das Recht auf Asyl faktisch abgeschafft. Menschen auf der Flucht werden beschossen, die Bedingungen in Camps wie Moria bleiben absichtlich menschenunwürdig, weil die EU Schutzsuchende abschrecken will. Die Situation in den überfüllten Lagern ist katastrophal, es fehlt von medizinischer Hilfe bis zu hygienischer Grundversorgung an allem, somit sind die Menschen der Pandemie schutzlos ausgeliefert.
Auch in vielen Geflüchtetenunterkünften und Gefängnissen in Deutschland leben heute mehrere hundert Menschen auf engstem Raum zusammen. Viele Menschen teilen sich Badezimmer und Küche. Notwendige Hygienestandards können nicht eingehalten werden und Menschen sind in Mehrbettzimmern untergebracht. Das Beispiel Suhl in Thüringen zeigt, wie solche Lebensumstände genutzt werden, um eine ganze Sammelunterkunft mit mehreren hundert Bewohner:innen unter Quarantäne zu stellen, anstatt einzelnen Personen die Möglichkeit einer häuslichen Quarantäne zu gewähren.
In Berlin stehen zurzeit tausende Ferienwohnungen und Hotels leer, während dieser Platz von Obdachlosen, Geflüchteten oder von Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, dringend benötigt wird. Für viele Menschen gibt es kein oder kein sicheres Zuhause.
Auch rassistische Morde und Übergriffe stoppen nicht und haben in Deutschland seit Jahrzehnten Kontinuität. Die Morde an Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat durch den NSU sowie der unaufgeklärte Mord an Burak BektaÅŸ jähren sich in diesen Tagen. Die rassistischen Morde in Hanau im Februar dieses Jahres, vor nicht einmal sieben Wochen, finden kaum noch mediale Beachtung.
Versammlungsrecht in Zeiten von Corona
Diese Themen und Lebenssituationen bestehen nicht erst seit der Coronakrise. Sie werden vielmehr seit ihrem Ausbruch verschärft. Mit der Einschränkung der Grundrechte wird es zunehmend schwieriger, darauf öffentlichkeitswirksam zu reagieren. Wir erleben innerhalb der letzten drei Wochen eine massive Einschränkung des Versammlungsgesetzes unter dem Vorwand des Infektionsschutzes.
An verschiedenen Orten in Deutschland gab es in den letzten Wochen die Versuche, das Recht auf freie Meinungsäußerung auch unter den erschwerten Bedingungen zu wahren und kreative Lösungen zu finden. Dabei wurde bei allen Aktionen von den Veranstalter:innen dazu aufgerufen, den geforderten Mindestabstand einzuhalten und wenn möglich Mundschutz zu tragen, um der gesellschaftlichen Verantwortung vor der Ausbreitung von Covid-19 Rechnung zu tragen. Wir konnten in den meisten Fällen nicht beobachten, dass die Polizei diese Maßnahmen für sich selbst als notwendig erachtet und einhält.
Viele Aktionen und Versuche von Demonstrationen wurden von massiver Polizeipräsenz begleitet und endeten teilweise unter Androhung von Strafverfolgung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Hierzu verlinken wir auf folgende Artikel:
• Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz nach einer Demonstration vor einer Geflüchtetenunterkunft in Bremen, die gegen die Unterbringung in einer Massenunterkunft demonstriert hat
• Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz nach einer Demonstration am Kottbusser Tor in Berlin
• Festnahmen und Platzverweise bei der Seebrücken Demonstration in Frankfurt am Main
• auch in Berlin wird der Seebrücken-Protest kriminalisiert. Ein Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht bleibt unbeantwortet
Auch unser Autokorso wurde nach einer Stunde Fahrt am Sonntagnachmittag, den 5.4.20 durch Berlin auf der Skalitzer Straße zwischen Görlitzer Bahnhof und Mariannenstrasse mit einem massiven Polizeiaufgebot gestoppt. Der Abschnitt der Straße wurde für circa drei Stunden gesperrt. Alle Personalien und Fahrzeugpapiere der teilnehmenden Autos wurden aufgenommen. -¨Als Anlass der polizeilichen Maßnahme wurden uns „Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus“ mitgeteilt. An die unterschiedlichen Autos werden unterschiedliche Vorwürfe erhoben. Unter anderem: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Dem Versuch, den Autokorso nach Beginn vor Ort anzumelden wurde nicht stattgegeben. Nach drei Stunden Personalienfeststellung und nach Abnahme der Transparente wurde der Autokorso von der Polizei aufgelöst.
Zum Thema Infektionsschutz bleibt uns noch anzumerken, dass die Teilnehmer:innen des Autokorsos allesamt Mundschutz trugen und nur zu zweit in den Autos unterwegs waren, während die Polizist:innen auch keinen Schutz trugen, und auch nach mehrfachen Aufforderungen zur Einhaltung des Mindestabstandes, dem nicht nachkamen.
Das Vorgehen der Polizei stellt eine massive Einschränkung des Recht auf Meinungsäusserung dar! Inwieweit eine Protestform, die die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen beachtet, verboten und kriminalisiert werden kann, bleibt nun gesellschaftlich, politisch und im Zweifel auch juristisch zu klären.
Links
#NoPolGBW: Demo gegen Polizeigesetz Baden-Württemberg

Ein Jahr nach Hitzacker: Aktivist*innen fordern öffentliche Entschuldigung des Innenministers
Viel Aufregung um ein Straßenkonzert
Bundesinnenminister Seehofer twitterte: „Wenn nun aber Polizeibeamte und ihre Familien zu Hause angegriffen werden ist eine neue Dimension von Gewalt erreicht. Menschen, die Gewalt gegen Polizisten und ihre Familien verüben, sind keine Aktivisten, sondern Straftäter.“
Was war geschehen? Etwa 50 Personen sangen drei Lieder vor dem Haus des Staatsschutzbeamten Hupp, der seit Jahrzehnten die Umweltaktivistinnen im Wendland durch aggressives Auftreten, Observationen und Hausbesuche einschüchterte. Die Musikerinnen wurden unmittelbar nach ihrem Konzert von einer behelmten und bewaffneten Polizeieinheit zu Boden geprügelt, teilweise mit Kabelbindern gefesselt und bis in die Morgenstunden in einem Polizeikessel festgehalten. Gegen alle Festgenommenen wurde u.a. wegen Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch und Nötigung ermittelt - begleitet von einem medialen Echo, das auf ungeprüften und überzeichneten Polizeimeldungen beruhte und das Konzert zu einem Schreckensszenario stilisierte.
Die zur Unrecht beschuldigte Sabine F. meint dazu: „Statt polizeiliche Pressemitteilungen kritisch zu hinterfragen, machen sich die Medien zu Handlangern einer Polizei, die das Grundgesetz mit Füßen tritt.“
Einstellung der Verfahren durch die Staatsanswaltschaft
Ein Jahr nach den Ereignissen ist aus den Akten der Staatsanwaltschaft zu entnehmen, dass sämtliche Vorwürfe gegen die Aktivist*innen haltlos sind. So stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass „der Tatbestand des Hausfriedensbruches nicht durchgreift, weil das Grundstück der Familie Hupp frei zugänglich war“.
Weiter heißt es im Bericht der Staatsanwaltschaft „Die lauten Tackerschläge (33 Tackernadeln) beim Anbringen der Wimpel an den Carport stellen letztlich keine Gewalttätigkeit gegen Sachen oder eine Bedrohung von Menschen mit einer Gewalttätigkeit im Sinne des § 125 Abs. 1 StGB (Landfriedensbruch) dar.“
Zum, Vorwurf der Nötigung heißt es: „Ein hinreichender Tatverdacht für eine versuchte Nötigung lässt sich ebenfalls nicht begründen, weil nicht auszuschließen ist, dass es sich bei der Aktion „lediglich“ um eine Protestaktion beziehungsweise „Retourkutsche“ gegen eine unter Mitwirkung von PHK Hupp ausgebrachte polizeiliche Maßnahme, nämlich die Beschlagnahme eines YPJ/YPG-Banners in Meuchefitz am 20.02.2018 handelte. Hierfür spricht, so die Staatsanwaltschaft „insbesondere das Anbringen von YPG/YPJ-Wimpeln am Carport/im Vorgarten PHK Hupps und die Parole „Hupp, Hupp, Hurra!“. Abschließend heißt es, dass „der geschädigte Polizeibeamte Hupp oder seine Familie durch die Aktion jedoch nicht zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen genötigt werden sollten.“
Nach dieser Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist für Sabine und anderen Aktivist*innen klar, „wir fordern eine öffentliche Entschuldigung des Innenministers. Erst hat uns die Polizei verprügelt und dann wurden wir auch noch von Politikern und Medien verleumdet.“
Zur Vorgeschichte
Schon bei der von der Staatsanwaltschaft erwähnten Polizeimaßnahme wurde versucht die linke Szene im Landkreis zu kriminalisieren. Im Februar 2018 wurde ein Banner, dass am Gasthof in Meuchefitz angebracht war („Afrin halte durch!“ zur Zeit der türkischen Angriffe auf kurdische Siedlungsgebiete) von einer teilweise mit Maschinengewehren bewaffneten Hundertschaft beschlagnahmt. Dabei wurde ein 129a-Verfahren gegen eine im Gasthof gemeldete Person eingeleitet. Mit Hilfe dieses Paragraphens erhält die Polizei besonders weitreichende Befugnisse für die Verletzung der Privatsphäre der betroffenen Person und deren Umfeld. Auch dieses Verfahren wurde bereits vor längerer Zeit eingestellt.
Schluss mit Polizeigewalt
Im Kontrast zu diesen Sachverhalten fährt die Polizei in diesem Jahr zur kulturellen Landpartie überzogen repressive Maßnahmen auf. So bewegen sich ständig zahlreiche Polizeikonvois durch den Landkreis und kontrollieren scheinbar willkürlich Personen und Fahrzeuge. Insbesondere rund um den Gasthof Meuchefitz ist die Polizeipräsenz besonders hoch.
Auch hier berichtet die EJZ von den schrecklichen Gewalttaten, die in den letzten Jahren vorgefallen sein sollen, und legitimiert damit einmal mehr ein vollkommen unangemessenes und absurdes Polizeiaufgebot. All dies passiert ohne das es auch nur den Anschein eines Verdachts gibt.
Die Lächerlichkeit des polizeilichen Vorgehens zeigt sich aktuell, wie auch in der Akte der Staatanwaltschaft, aus der es in nächster Zeit weitere pikante Veröffentlichungen geben wird.
Für Sabine wirft das repressive Vorgehen eine grundsätzlich Frage auf: „Welche Demokratie wollen sie eigentlich schützen, wenn unliebsame politische Meinungsäußerungen einfach mit stumpfer Polizeigewalt unterdrückt werden?“
Freundeskreis der Geschädigten & Presseteam Hitzacker
Freiheitsrechte verteidigen - Gemeinsam das neue Polizeigesetz verhindern!
In den vergangenen Monaten ist in Baden-Württemberg ein Bündnis aus linken Gruppen, NGOs und Parteien entstanden, dass sich zum Ziel gesetzt hat die Freiheits-feindlichen Gesetzgebungsverfahren der aktuellen Regierung anzufechten. Wie in Bayern, NRW und Sachsen ist es auch hier höchste Zeit, dass der Unmut über diese Aufrüstung im Inneren sichtbarer wird.Wir sehen die Verschärfung der Polizeigesetze als einen bedrohlichen Angriff auf die Freiheitsrechte aller. Schon jetzt sind die Einschränkungen durch die Regelung der Befugnisse der Repressionsbehörden massiv. Der voranschreitende Überwachungsstaat ist auch angesichts des offenkundigen Rechtsrucks eine Bedrohung für demokratische Verhältnisse.
Bereits Ende 2017 wurde in Baden-Württemberg eine der schärfsten Polizeigesetzes-Novellen der Bundesrepublik verabschiedet. In dieser sind unter anderem die Verwendung von Explosivmitteln, Aufenthaltsanordnungen und deren elektronische Kontrolle, Hausarrest, Kontaktverbote zwischen „Gefährdern“ und „intelligente Videoüberwachung“ beinhaltet. Innenminister T. Strobl plant nun eine weitere Verschärfung die unter anderem eine massive Ausweitung der Schleier-Fahndung, Präventivhaft für sogenannte „Gefährder“ und die Onlinedurchsuchung legalisieren soll. Auf Bundesebene plant die Innenministerkonferenz (IMK) eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung, die unter dem Vorsitz der CSU zur schärfsten Unterdrückung bürgerlicher Freiheiten seit dem 3. Reich führen dürfte.
Gegen diese Entwicklungen regt sich seit diesem Winter auch im Südwesten Protest. Sowohl auf der Straße als auch vor Gerichten werden diese Freiheits-feindlichen Maßnahmen teilweise erfolgreich angefochten. Daran wollen wir mit unserer Kampagne anknüpfen und werden in den kommenden Monaten durch Aktionen und Demonstrationen unseren Unmut bekunden. Die Verschärfung der neuen "Sicherheitsgesetze" geht auch dich etwas an.
Kundgebung
27. April 2019
Karlstr., Tübingen
ab 13 Uhr
Redebeiträge von AKJ, IMI, OTFR, Tobias Pflüger
Im November 2017 wurde das Polizeigesetz das letzte Mal verschärft. Nun plant das CDU-geführte Innenministerium bereits die nächste Verschärfung, die einen weiteren Abbau von Grundrechten bedeuten wird.
Was war in der letzten Verschärfung 2017 enthalten?
STAATSTROJANER
Zur Überwachung der laufenden Kommunikation dürfen Verfassungsschutz und Polizei Telefone, Computer und andere Geräte mit einer staatlichen Schadsoftware infizieren. Dies ist bereits präventiv, also beim bloßen Verdacht auf eine schwere Straftat möglich.
KRIEGSWAFFEN FÜR DIE POLIZEI
Die Polizei darf Handgranaten, Sprenggeschosse, die aus Schusswaffen verschossen werden können, und konventionelle Sprengmittel nun auch gegen Personen einsetzen, wenn andere Waffen keinen Erfolg versprechen.
„INTELLIGENTE“ VIDEOÜBERWACHUNG
Kameras im öffentlichen Raum werden mit Hilfe künstlicher Intelligenz automatisiert ausgewertet, um Verhaltensmuster zu erkennen, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten. Mit der Entwicklung und Implementierung der Analysesoftware wurde das militärnahe Fraunhofer IOSB beauftragt. In Mannheim ist die Technologie bereits seit 2018 im Einsatz.
AUFENTHALTS- UND KONTAKTVERBOTE
Menschen können präventiv beim Verdacht auf eine schwere Straftat mit Aufenthalts- und Kontaktverboten für bestimmte Orte und Personen belegt werden.
ELEKTRONISCHE FUSSFESSEL
Menschen können zum Tragen einer elektronischen Fußfessel, einem technischen Gerät, das den Aufenthaltsort der Betroffenen überwacht, gezwungen werden.
ALKOHOLVERBOTE
Ortspolizeibehörden können per Verordnung den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zeitlich begrenzt verbieten.
Was ist im neuen Polizeigesetz geplant?
AUSWEITUNG DER SCHLEIERFAHNDUNG
In einem 30 Kilometer breiten Korridor entlang der Bundesgrenzen sollen zur Kriminalitäts- und Migrationsbekämpfung anlasslose Kontrollen jederzeit ohne weitere Angabe von Gründen möglich sein.
UNENDLICHKEITSHAFT
Zur Verhinderung einer erheblichen Störung der öffentlichen Ordnung können Menschen bereits nach geltendem Recht zwei Wochen präventiv in Haft genommen werden -“ ohne zuvor eine Straftat begangen zu haben. Die Frist soll künftig drei Monate betragen und diese dreimonatige Haft soll dann unendlich oft um weitere drei Monate verlängerbar sein.
VORKONTROLLEN BEI DEMONSTRATIONEN
Die bislang rechtlich strittige Praxis von Vorkontrollen bei Demonstrationen soll erleichtert werden.
BODY-CAMS IN WOHNUNGEN
Body-Cams sollen durch die Polizei nicht nur -“ wie bislang -“ an öffentlich zugänglichen Orten, sondern auch in Privatwohnungen eingesetzt werden können.
DNA-UNTERSUCHUNG
Künftig soll präventiv der „genetische Fingerabdruck“, das Geschlecht, die Farbe von Augen, Haaren und Haut, das Alter sowie die biogeografische Herkunft durch DNA-Analysen ermittelt werden können.
STAATSTROJANER/ONLINE-DURCHSUCHUNG
Statt wie bislang nur die laufende Kommunikation präventiv durch einen Staatstrojaner zu überwachen, soll künftig auf alles zugegriffen werden können, was auf dem betreffenden Gerät gespeichert ist: Kontakte, Bilder, Kalendereinträge, Kommunikation aus der Vergangenheit, Inhalte von Apps, Browserverläufe, GPS-Daten oder Passwörter.
Quelle
G20: Hausdurchsuchungen bei SprecherInnen des Bündnis "Grundrechte Vereidigen!"
Der Koordinierungskreis des Bündnis „Grundrechte verteidigen“ verurteilt die bundesweiten Hausdurchsuchungen gegen die Anti-G20-DemonstrantInnen. Unter den Durchsuchten befinden sich auch die beiden bundesweiten SprecherInnen unseres Bündnisses, Julia Kaufmann und Nils Jansen.
Dazu Julia Kaufmann Mitglied im Vorstand der ver.di-Jugend NRW-Süd und Sprecherin des Bündnisses: „Während des G20-Gipfels hat die deutsche Polizei genehmigte Camps verboten, angemeldete Demonstrationen aufgelöst, zugelassenen Journalisten die Akkreditierung entzogen. Um diesen Angriff auf die Demonstrations- und Pressefreiheit zu rechtfertigen benötigt sie nun das Bild des „gewaltbereiten Linksextremismus“. Die Hausdurchsuchungen sollen uns als gefährliche Kriminelle darstellen. Doch kriminell ist die Einschränkung unserer Grundrechte und die Politik der G20 -“ nicht der Protest dagegen.“
Hintergrund der Durchsuchungen ist eine Demonstration am Rondenbarg, die ebenfalls von der Polizei brutal aufgelöst wurde. Insgesamt waren 8 Krankenwagen vor Ort nötig, um die Verletzten zu versorgen. Die Polizei wirft den dort in Gewahrsam genommenen Personen vor den „schweren Landfriedensbruch“ gemeinsam geplant zu haben.
Die Polizei versucht aus der Defensive herauszukommen
Ein erstes Verfahren in diesem Fall gegen den jungen Italiener Fabio V. hat bundesweit für Medienaufmerksamkeit gesorgt. So war der Jugendliche 4 ½ Monate in Untersuchungshaft gehalten worden, ohne dass ihm eine konkrete Gewalthandlung zur Last gelegt wurde.
Dazu Nils Jansen: „Schon im ersten Rondenbarg-Prozess ist die Polizei immer weiter in Erklärungsnot geraten. Die aktuellen Hausdurchsuchungen sind ein Vesuch, aus dieser Defensive herauszukommen. Die Polizei versucht, die dortige Demonstration als Aufmarsch von Hooligans darzustellen. Das Vorgehen der Polizei zielt darauf ab in Zukunft jeden Demonstranten für Eskalationen bei Demonstrationen verantwortlich zu machen - auch wenn er selbst gar nicht beteiligt war, oder die Eskalation von der Polizei ausging. Von dieser repressiven Entwicklung sind alle betroffen, die vorhaben, sich irgendwann einmal an Demonstrationen zu beteiligen. Die Hausdurchsuchungen reihen sich ein in den Generalangriff auf demokratische Rechte in der BRD.“
Quelle: Pressemitteilung

